Auszahlung der geldanlage

Hallo! Ich schreibe hier im namen meiner Mutter.Mein Bruder hatte vor Jahren auf seinen Namen eine Geldanlage bei der Sparkasse abgeschlossen, wo ausschliesslich meine Mutter die Beiträge dafür eingezahlt hat.Es sollte ihre Altersvorsorge sein. Sie wollte diese Anlage nicht auf ihren Namen abschliessen weil sie wegen eventueller Arbeitslosigkeit damals Angst hatte, das Geld zu verlieren oder diese Anlage kündigen zu müssen.Nun sind die Zwei schon lange verstritten und das Geld soll jetzt zur Auszahlung kommen.Sie hat zwar die Police die aber eigentlich meinem Bruder gehört. Er weigert sich nun ihr das Geld zukommen zu lassen oder ihr eine Vollmacht über die Auszahlung auszustellen. Hat sie eine Möglichkeit an ihr Geld zu kommen? Vielen Dank für eine Antwort

Guten Tag Katzenmaus,

die Beantwortung dieser Frage ist Rechts- und nicht Finanzberatung. Dazu bin ich nicht befugt.

Ich denke aber, dass jeder Rechtsanwalt die Sache so angehen würde, dass er prüft, inwieweit Deine Mutter beweisen kann, dass sie die Beiträge für sich eingezahlt hat. Kann sie es beweisen, kann sie das Geld auch herausverlangen.

Je nach Höhe der Summen, um die es geht, stehen aber strafrechtliche Fragen im Raum wie Steuerhinterziehung und Veruntreuung. Es könnte auch eine Mitschuld des Vermittlers der Geldanlage geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
ADKY

Hallo Katzenmaus,

von derartigen Problemen hört man immer wieder. Wenn nicht ein Vertrag zwischen beiden geschlossen wurde, in dem klipp und klar geregelt ist, dass das Geld bei Fälligkeit an die Mutter fließt, sieht es übel aus. Immerhin: der Vertrag läuft auf den Bruder, und die regelmäßige Besparung kann da als eine Art Geschenk gewertet werden. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen, v.a. dann, wenn eine gütliche Einigung nicht absehbar ist und es um ordentliche Summen geht. Viel Erfolg!

Hierbei würde es sich um eine unerlaubte Rechtsberatung handeln, sodass ich Sie hier an einen Anwalt verweisen muss.

Allgemein kann gesagt werden, dass derjenige, auf dessen Name ein Vertrag läuft auch das Geld gehört, ausser im Bezugsrecht ist etwas anderes vereinbart.
Da die Zahlung eigenes Geld auf den Vertrag einer anderen Person u.U. unter das Geldwäschegesetz fallen bzw. auch als Schenkung gelten können rate ich dringend zur Einschaltung eines Anwaltes!!

Meines Erachtens hat sie nur eine Chance auf dem Rechtsweg. Hierfür benötigt sie den Rat eines Rechtsanwaltes. Sie könnte ihn z.B. auf ungerechtfertigte Bereicherung verklagen. Aber darüber müsste ein Rechtsanwalt besser Bescheid wissen. Sie hat die Police und hat von Ihrem Kto. bestimmt auch die Einzahlungen gemacht; das sollte Beweis genug sein. Ich hoffe Dir ein wenig weitergeholfen zu haben.
MfG VUXS

Vielen Dank für die Antwort. Wir werden es mit einem Anwalt versuchen. Die Police hat sie zwar aber mein Bruder wird sie als verloren melden. Kann sie denn mit der Police was anfangen wenn sie doch nicht auf ihren Namen ausgestellt ist? LG

zumindest könnte Sie als Beweis dafür gelten, dass es, wie von Dir beschrieben wurde, sein kann. Es wird natürlich schwierig. Vielleicht setzt Du Dich mit der Bank in Verbindung und klärst die Rechtslage, welchen Anspruch Deine Mutter herleiten kann mit den geschilderten Tatsachen, dass sie die Original-Police hat und dass das Geld von ihr eingezahlt wurde; lege Kontenauszüge bei warauf erkennbar ist, von wo das Geld kam. MfG VUXS

Vielen Dank für die Antwort. Wir werden es mit einem Anwalt
versuchen. Die Police hat sie zwar aber mein Bruder wird sie
als verloren melden. Kann sie denn mit der Police was anfangen
wenn sie doch nicht auf ihren Namen ausgestellt ist? LG

Hallo katzenmaus,

tut mir leid, ich denke, dass das sehr schwierig wird.
Ich weiß ja nun nicht genau, um was für eine Geldanlage es sich handelt. Wenn die Police auf seinen Namen lautet und sie nicht evtl. z.B. bei einer Lebens- oder Privaten Rentenversicherung als Begünstigte eingetragen ist,dann hat sie sehr „schlechte Karten“. Zur Sicherheit bitte direkt bei der Bank nachfragen, ob und welche Möglichkeiten es da gibt.
Vielleicht können Sie - oder eine andere Person - ja mal entspannt mit Ihrem Bruder reden, immerhin handelt es sich ja um die Altersvorsorge Ihrer Mutter.
Evtl.wirkt ja auch als „kleine Drohung“, dass sonst evtl. ja auch Ihr Bruder selbst im Alter für seine Mutter sorgen müsste.
Ich hoffe, dass ich Ihnen erst einmal weiter helfen konnte. Sonst bitte einfach noch mal bei mir melden.

Herzliche Grüße
Antonia

Aua, das wird nicht einfach. Ohne rechtliche Hilfe (hbat Ihr eine Rechtsschutzversicherung?) geht da wohl nichts. Auf wessen Namen es läuft, hat alle Trümpfe in der Hand. Eine kleine Chance sehe ich, wenn Deine Mutter nachweisen kann, dass die Einzahlungen alle von ihrem Konto aus erfolgten. Aber selbst dann ist es schwer, und ohne Klage wohl nicht durchzubringen. Ans Gewissen appellieren bringt wohl nichts? Ich kann nur raten - geht zum Rechtsanwalt. Viel Erfolg.

Hallo,
schwiriege Situation. Ist der Bruder volljährig? wenn nein, kann die Mutter über das Geld verfügen. Wenn der Bruder > 18 Jahre dann kann er mit dem Geld machen was er will. Letztendlich würde ich hier einen Rechtsanwalt fragen, ob es nicht doch noch ein juristisches „Schlupfloch“ gibt.

gruß

Hi Katzenmaus,
als erstes geh zum Sparkassen-Leiter, der kann dir darüber eine genauere Antwort geben als ich!
Es kann ja nachvollzogen werden wer das Geld eingezahlt hat. Es ist jedoch eine heikle Sache, sollte der Fall vor Gericht entschieden werden, (ich halte von unsern Richtern nicht viel, die sind überlastet, haben keine Ahnung und leben in einer anderen Welt) kostet das zusätzlich Geld!
viel Glück Drieser

Hallo,

da ich annehme, dass die frühere Vereinbarung zwischen Ihrem Bruder und Ihrer Mutter nur mündlich getroffen wurde, sehe ich da keine Handhabe für Ihre Mutter.

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für Deine Anfrage!

Deine Frage geht in Richtung Rechtsberatung, welche ich leider nicht anbieten kann und darf.
Meiner privaten Einschätzung nach, dürfte es für Deine Mutter schwierig werden, an das Geld zu kommen. Wenn sie jedoch den von Dir geschilderten Sachverhalt beweisen kann (z.B. durch Zeugen), hat sie Chancen.
Am Besten Du wendest Dich an einen Rechtsanwalt. Gerne kann ich Dir einen guten und bezahlbaren empfehlen.

Viele Grüße
Finanzarbeiter

So,

Deine Mutter wollte Geld auf die Seite schaffen, um das Sozialsystem zu betrügen.
Jetzt will Dein Bruder Deine Mutter betrügen.
Das erstere ist aus Deiner Sicht ok, ads zweite nicht. Also: Andere bescheißen ist gut, die Familie bescheißen ist böse.

Ein interessantes Rechtsverständnis habt Ihr in Eurer Familie.

das war nicht hilfreich und keine antwort auf meine frage. dann bitte lieber garnicht antworten