Auszahlung der Sterbegeldversicherung

Hallo meine frage,- Frau A hatte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und ist leider verstorben.Nun hat der Sohn von Fr.A den Versicherungsschein und den Totenschein der Versicherung geschickt und um Auszahlung gebeten.Die Antwort war das der Sohn kein Bezugsrecht hat und erst Ausgezahlt wird wenn der Sohn als Erbnehmer von allen Geschwistern benannt ist. Kann die Versicherung die Auszahlung verweigern?

Hallo.

Knappe Antwort: „Ja“

Es genügt in vielen Fällen aber auch von den Geschwistern unterschreiben zu lassen, dass sie mit der Auszahlung an den Sohn A einverstanden sind. Eine Ausweiskopie der Geschwister erhöht die Glaubwürdigkeit.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.youtube.com/user/1Versicherungsmakler

ist. Kann die Versicherung die Auszahlung verweigern?

Nein, sie kann die Auszahlung natürlich nicht verweigern, aber sie darf nur an den oder die Bezugsberechtigten auszahlen. Und wenn der Bezugsberechtigte „alle Erben“ sind, kann sie natürlich nur an alle Erben auszahlen und nicht nur an einen.

Was auch geht, ist die Auszahlung des Sterbegelds an das Bestattungsinstitut, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

Grüße Bernhard.