Im Jahre 1992 wurde eine Direktversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen, welche im Dezember 2014 ausgezahlt werden soll.
Bis zum Jahre 2004 hat der Arbeitgeber die Beiträge aufgrund von Sonderzahlungen an die Versicherung überwiesen.
Von 2004 bis 2011 hat der Arbeitgeber die Beiträge von dem bereits versteuerten Gehalts des Arbeitnehmers an die Versicherung überwiesen - also schon bezahlte Sozialabgaben!!!
Ab 2012 wurde der Vetrag auf den Arbeitnehmer umgeschrieben und selbst bezahlt, da die Firma erloschen war.
Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Zahlung von Sozialabgaben. Nur von 1992 bis 2003?
Gruß