Auszahlung Direktversicherung aus Altvertrag 1992

Im Jahre 1992 wurde eine Direktversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen, welche im Dezember 2014 ausgezahlt werden soll.

Bis zum Jahre 2004 hat der Arbeitgeber die Beiträge aufgrund von Sonderzahlungen an die Versicherung überwiesen.
Von 2004 bis 2011 hat der Arbeitgeber die Beiträge von dem bereits versteuerten Gehalts des Arbeitnehmers an die Versicherung überwiesen - also schon bezahlte Sozialabgaben!!!
Ab 2012 wurde der Vetrag auf den Arbeitnehmer  umgeschrieben und selbst bezahlt, da die Firma erloschen war.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Zahlung von Sozialabgaben. Nur von 1992 bis 2003?

Gruß

Hallo,
es leider ist völlig unerheblich, ob während der Einzahlphase SV-Beiträge gespart wurden oder nicht. Auf (volle) Auszahlung sind Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge zu entrichten, soweit die Person in einer gesetzl. Kasse versichert.
LG
J.K.

Nachtrag
nochmal hallo,
für den, ab 2012 fallenden Anteil der Auszahlung sind nach meiner Kenntnis keine SV-Abgaben fällig. Empfehle: hier mit dem LV-Unternehmen mal Kontakt aufnehmen; das LV-Unternehmen ist verpflichtet, die zuständige Kasse zu erfragen und mit dieser Kontakt aufzunehmen - Werte zu melden.
LG
J.K.

Hallo,

entweder habe ich einen Lese- oder Verständnisfehler:

Von 2004 bis 2011 hat der Arbeitgeber die Beiträge von dem bereits versteuerten Gehalts des Arbeitnehmers an die Versicherung überwiesen - also schon bezahlte Sozialabgaben!!!

Wie geht so was?

16BIT

Hallo,
es wird sich evtl. um eine so genannte „Barlohumwandlung“ handeln. Da erfolgte eine Pauschalversteuerung (wenn richtig erinnere 22%). SV-Beiträge waren nur bei bestimmten Konstellationen fällig
LG J.K.

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Der Arbeitnehmer hat keine Sonderzahlungen mehr erhalten, von denen die Beiträge dann aus Gehaltsumwandlung an die Versicherung bezahlt werden können.

Der Arbeitsnehmer hat ab diesen Zeitpunkt von seinem normalen Gehalt selber die Beiträge bezahlt, allerdings hat der Arbeitgeber nach wievor die Überweisungen übernommen. Allerdings waren die Beträge schon versteuert, sowie die Abgaben SZ geleistet.

Der Arbeitsnehmer hat ab diesen Zeitpunkt von seinem normalen Gehalt selber die Beiträge bezahlt, allerdings hat der Arbeitgeber nach wievor die Überweisungen übernommen. Allerdings waren die Beträge schon versteuert, sowie die Abgaben SZ geleistet.

Danke für die Erläuterung.
Dass mit der pauschalen Versteuerung ist mir bekannt, jedoch nicht dies mit den SV-Abgaben. Aber was nicht bekannt ist, muss ja nicht falsch sein!:wink:

16BIT

Der Arbeitnehmer hat keine Sonderzahlungen mehr erhalten, von
denen die Beiträge dann aus Gehaltsumwandlung an die
Versicherung bezahlt werden können.

Du verwechselst etwas:

Bei einer BAV gibt es folgende Möglichkeiten.

  1. der AN zahlt seine Beiträge selbst aus seinem Bruttoeinkommen als sogenannte Gehaltsumwandlung in eine BAV.

  2. der AG zahlt ergänzende Beiträge als Direktversicherung in eine BAV.

In beiden Fällen werden Sozialversicherungsbeiträge eingespart und evt. auch noch Lohnsteuer. Hier kommt es auf den Versorgungsweg an bzw. wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Der Arbeitsnehmer hat ab diesen Zeitpunkt von seinem normalen
Gehalt selber die Beiträge bezahlt, allerdings hat der
Arbeitgeber nach wievor die Überweisungen übernommen.

Da passt etwas nicht.
Entweder wurde der Vertrag nach Ausscheiden des AN aus dem Unternehmen an den AN übertragen und er hat dann auch die Beiträge selbst weiterbezahlt.
Oder eine AG-finanzierte BAV wurde in eine AN-finanzierte BAV umgewandelt.
Dann sind die Beiträge vom Gehalt des AN gezahlt worden.
Wobei auch hier Sozialversicherungsbeiträge eingespart wurden, wie evt. auch die Steuer (bzw. eine Pauschalsteuer gezahlt wurde).

Gruß Merger

Also, der AN hat vom AG keine Sonderzahlungen mehr erhalten, aus denen dann durch Gehaltsumwandlung die Beiträge gezahlt werden konnten.
Also hat der AN von seinem laufenden Gehalt - welches zuvor wie jeden Monat normal versteuert und SZ abgeführt worden sind die Beiträge bezahlt. In der Berechnung sieht das dann so aus: Nettogehalt AN abzüglich des Beitrages für die Versicherung - 
D.h. der AN bekommt nur noch den Restbetrag vom Nettogehalt ausgezahlt.

Wenn Du auf meine Antwort dich beziehst,
liegst Du falsch.

Wenn es sich um eine Arbeitnehmerfinanzierte BAV handelt reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend.

Gruß Merger

Servus,

1992? Bei Bedienung der Versicherung aus laufenden Bezügen?

Nee, da war das genau so, wie der UP beschreibt.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo MM.

Servus,

1992? Bei Bedienung der Versicherung aus laufenden Bezügen?

Dies kommt wenn man zu schnell antwortet.
Du hast recht - bei laufenden mtl. Beträgen ist es so.

Ich ging von Sonderzahlungen z.B. Weihnachtsgeld aus.

Viele Grüße an den Rhein.

Merger

Also, es wurden nochmals die Gehaltsabrechnungen des AN überprüft.
Ergebnis: normales Gehalt abgerechnet inkl. Steuern und vollen SZ, dann als Pers. Be-/Abzüge der Betrag für die Versicherung vom Nettobetrag der Gehaltsabrechnung abgezogen.

Es wurden keine reduzierten SZ abgeführt.
Evlt. war die Abrechnung nicht so korrekt - wurde aber mit vollen Bezügen abgerechnet.

Gruß

Nein, bis 2012, weil Firma weiter VN war.

Viel Glück

Barmer