Auszahlung einer Kapitallebensversicherung

Nach zwölf Jahren, angefangen am 1.3.2005, brav gezahlten monatlichen Beiträgen mit jährlichen 5%igen
Anpassungen, muss man am Ende feststellen das die Auszahlsumme incl. Überschussbet. um 1500,- € niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beträge.

Frage - liegt hier nicht eine Misswirtschaft vor?,
Muss nicht eine Versicherungsgesellschaft das Geld mindestens gleich halten oder sogar noch vermehren.?
Kann man dagegen rechtlich vorgehen?

Nein

Eine Versicherung ist kein Sparvertrag. Zunächst wird eine Laufzeit vereinbart, die - in deinem fall- sicher länger als zwölf Jahre war. Abschlusskosten und Prämie für den Versicherungsvermittler - die du bezahlen musst- werden auf die Laufzeit und Beiträge umgelegt („Zillmerung“). Steigst du früher aus, wird dir natürlich mehr abgezogen.
Außerdem gibt es auch das Steuerprivileg schon lange nicht mehr. Früher war nach einer Laufzeit von 12Jahren die Leistung steuerfrei.

Man kann es versuchen. Lege zunächst eine kostenlose Beschwerde beim BAFin ein.
Versicherungsmathematiker sehen sich dort deinen Vertrag an und verfügen über die technischen Geschäftspläne und Tabellen.
Gruß
rakete

Hallo,
die erhaltenen Leistungen sind die Auszahlsumme plus jahrelang den Versicherungsschutz.

Nee, Misswirtschaft trifft es sicher nicht. Diese Produkte sind nun mal so angelegt, und hier dann noch mit der Dynamik auf die Spitze getrieben. Aus diesem Grund durfte sowas auch schon vor mehr als 30 Jahren gerichtlich bestätigt als legaler Betrug bezeichnet werden.
Und wenn es legal ist, werden Klagen nur auf dieser Grundlage kaum Erfolg haben.

Mir stellen sich folgende Fragen beim Lesen.

Wie hast du den gezahlten Betrag ermittelt
Wie hoch sind die Versicherungskosten
Welche Garantieverzinsung gab es.
Fallen bei dir 100% oder 50% Steuern an

Hallo,

so ist es nun mal, wenn man spekuliert.
Und eine Kapitallebensversicherung ist nunmal letztendlich ein Spekulationsgeschäft - mit so ungünstigen Vertragsbedingungen für den „Spekulanten“, daß wie bereits erwähnt diese Anlageform schon seeehr lange als legaler Betrug bezeichnet werden darf.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, das kann schon sein, denn die Differenz sind Kosten plus Todesfallschutz.

Ein Fehler lag sicher darin, die Dynamik (die jedesmal Kosten verursacht) nicht spätestens nach der Hälfte der Laufzeit abzubrechen. Aber korrekt berechnet dürfte das alles sein.

Viel Glück

Barmer

Vielen Dank an Allen für die guten Antworten, dann muss ich wohl den Frosch schlucken.