Dein Vertrauen in das deutsche Sparkassenwesen in allen Ehren, aber auch da wird gewinnorientiert gearbeitet und handelt es sich nicht um Wohltätigkeitsvereine. D.h. da steckt niemand teuren Aufwand in die Suche nach Leuten, denen mal potentiell noch Geld schuldet, sondern akzeptiert einfach, wenn eine Überweisung auf ein nicht mehr existentes Konto zurückgeht (auch wenn es um ein Konto bei der selben Sparkasse handelt). Dann wird sich der Begünstigte schon melden bzw. wenn nicht, dann eben nicht. Du schreibst da zwar immer von „anderen Konten“, aber Du schreibst zu diesen Konten nicht wirklich etwas, und so gehe ich jetzt doch mal davon aus, dass für den Kauf, die Zinsen und hinterher die Rückzahlung genau das Konto vorgesehen war, das Du dann gelöscht hast.
Das Verhalten der Sparkasse magst Du moralisch verwerflich finden, rechtlich ist dies aber grundsätzlich OK.
Und die Summe, um die es hier geht, ist für viele Privatmenschen natürlich schon eine recht beachtliche Summe und tut weh, wenn man die jetzt nicht realisieren kann. Aber in einem größeren Zusammenhang, … Ich will jetzt nicht despektierlich von den inzwischen sprichwörtlichen „Peanuts“ sprechen, aber für Menschen, die tagtäglich mit größeren Summen und vielen Zahlungsvorgängen, … umgehen, ist das wirklich Kleinkram.
Natürlich kannst Du jetzt zu einem auf Bankenrecht spezialisierten Anwaltskollegen gehen, der sicher auch gerne alle Hebel in Bewegung setzen wird, hier noch etwas für Dich zu erreichen. Aber die Erfolgsaussichten sind einfach extrem mau, da Du nicht einmal die Urkunde als Inhaberpapier hast. D.h. Du kannst gegenüber der Bank nicht mal nachweisen, dass diese Urkunde (nicht) existiert/erstellt worden ist und noch nicht von einem Dritten vorgelegt und eingelöst worden ist. Du hast ohne diese Urkunde auch keine Angabe dazu in der Hand, ob und wie darin eine Verjährung geregelt war, … Traurig, aber wahr.