Auszahlung eines Sparkassenbriefes nach Tod

Warum bleibst Du in Bezug auf ein weiteres Konto hier immer so im Nebel? Du hattest oben doch gleich zu Anfang geschrieben:

Ist das nun das besagte Girokonto, oder ist das definitiv ein anderes Konto? Und wenn ja, dann kann man danach ja nicht nur über den Namen deines Vaters suchen, sondern aufgrund genau dieser Kontonummer. Und da Konten sich nicht einfach von selbst aufzulösen pflegen, s.o. existiert es entweder noch (mit dem Geld aus dem Sparbrief), oder müsste es dein Vater selbst irgendwann mal aufgelöst haben, womit die Auszahlung nicht wie vereinbart möglich war, und die Sparkasse durchaus bis zum Ablauf der Verjährung warten durfte, ob sich da jemand meldet, und ansonsten das Geld behalten durfte.

Und Verjährung ist nichts, was besonders gemein oder ungerecht ist, sondern einfach dazu dient, dass man Dinge zum Abschluss bringen und Rechtsfrieden schaffen will, wenn aufgrund Zeitablauf ohnehin eine Wahrheitsfindung bei streitigen Geschichten oft genug in Richtung Glaskugel geht.

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Wiz,
das ist ebenfalls nahezu unmöglich! Bedenke bitte, dass der Sparbrief am 03.11.2003 erworben wurde und mein Vater bereits am 15.11.2003 (also 12 Tage) später verstarb. Wie und aus welchem Anlass hätte er da noch ein Konto auflösen können. Ich denke vielmehr, dass er die Summe für seinen Sohn gut angelegt zu haben glaubte.

Warum beantwortest Du nicht einfach endlich mal die Frage nach der im Vertrag über den Sparbrief genannten Kontonummer? Selbst wenn man dieses Konto nicht unter dem Namen deines Vaters gefunden hätte, würde man es - sofern nicht von ihm selbst aufgelöst - finden. Nochmal: Konten lösen sich nicht so einfach in nichts auf! Die Unterlagen über einen irgendwann mal verkauften Sparbrief mögen inzwischen vernichtet sein. Ein nicht aktiv aufgelöstes Konto ist eine ganz andere Geschichte.

Zur nochmaligen Klarstellung, jetzt sogar exakt:

Der Sparkassenbrief selbst wurde unter der Konto Nr. 830047…xx geführt.
Das Belastungskonto Kapitalbetrag unter der Nummer 311038…xx
Diesem zuletzt genannten Konto sollten nachträglich zum Zinstermin auch die Zinsen gutgeschrieben werden.
Beide Konten standen nicht in Verbindung mit seinem Girokonto!

Danke, PeterSilie, für dein weiter vorhandenes Interesse, auch man wenn deine Kompetenz sehr deutlich in Frage stellt.
Bei dir stelle ich jedenfalls ein objektives Bemühen um Klärung fest, wie auch bei einigen anderen. Ich bin mir fast sicher, dass die Bank irgendwann das Geld herausrücken muss und dass es Richter gibt, die dies auch so sehen und entscheiden.

Nach Deiner Schilderung gab es seitens der Sparkasse keine falschen Auskünfte. Dass Du das so siehst, kann ich nur auf Deine sehr weitreichende Unkenntnis hinsichtlich der Abläufe und Systeme in bzw. von Kreditinstituten zurückführen. Wenn es hier nur jemanden gäbe, der sich damit auskennt…

Da gebe ich dir völlig Recht! Aber als Kunde verlasse ich mich darauf, dass alles in meinem Sinne unternommen und solide verwaltet wird, nichts vorenthalten und verschleiert wird und die „Bank“ sich somit ungerechtfertigt bereichert.
Wenn ich mein Auto in eine Werkstatt gebe, muss ich auch nichts über die inneren Abläufe des Betriebes wissen. Sie sollten mir nachher nur mein Auto gut gewartet und versorgt zurückgeben.

Und wenn Du verstirbst, während Dein Auto in Reparatur ist und Dein Erbe erst nach 16 Jahren ankommt und nach dem Verbleib des Autos fragt, wird man Dir auch sagen, dass man nach ein paar Wochen versucht hat, den Auftraggeber zu erreichen und es dann erst einmal drangegeben hat. Nach einigen Jahren hat die Werkstatt die Karre dann verkauft und das Geld noch ein paar Jahre aufgehoben. Nach vielleicht weiteren drei Jahren ist das Geld dann im Geschäftsbetrieb untergegangen und nach 10 oder 12 Jahren wurden alle Unterlagen, alle Buchungsbelege usw. aus den Jahren 2002-2005 dann auch mal vernichtet.

Der Erbe mag enttäuscht sein, dass Auto und/oder Geld weg sind, aber davon hat er immer noch keinen Anspruch auf Herausgabe bzw. Auszahlung.

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Was hat die Sparkasse denn zu diesen beiden Konten auf Nachfrage gesagt? Es ist eine Frage nach Konten deines Vaters (in deren Beantwortung diese Konten nicht aufgetaucht sind) und eine vollkommen andere, was es mit diesen beiden konkreten Kontonummern auf sich hat! Als Erbe wärst Du berechtigt hierüber Auskunft zu verlangen, wenn es Konten gewesen wären, die zumindest mit auf deine Vater gelaufen wären. Und zu Lasten des Kontos eines Dritten hätte dein Vater ja nur mit einer entsprechenden Vollmacht verfügen können. Dann müsste es zumindest die Antwort geben, dass man Dir hierzu aus Gründen des Datenschutzes keine Angaben machen könnte. Damit wäre dann aber auch klar, dass es sich hier nicht um Geld deines Vaters handeln würde.

Lieber C-Punkt,
du willst meinen Vergleich - übrigens hast du ähnliche angestellt - einfach nicht gelten lassen.
Über das Kfz-Zeichen oder gar den Fahrzeugbrief, den man üblicherweise bei einer Reparatur hinterlässt, wäre ohne Aufwand der Halter festgestellt und dann an dessen Familie herangegangen worden.
Genau das Letzere hat die „Bank“ aber (wohlweißlich?) unterlassen!

Nun ist der Eigentümer tot und die Verwandtschaft umgezogen. Weder der Autohändler noch ein Kreditinstitut ist verpflichtet, eine Recherche über das Melderegister anzustoßen, die hier aber wegen des Umzuges auch ins Leere gelaufen wäre.

Wer eine Forderung hat, muss sie auch geltend machen. Wer dies nicht tut, hat schlechte Karten. Wenn er - wie in diesem Fall - nicht einmal die notwendige Urkunde hat, erst recht. Und wenn dann noch alle Fristen abgelaufen sind, bleibt halt nur die Kulanz. Der Rechtsweg geht natürlich immer.

Sie musste es nicht tun. Mal abgesehen davon, dass Du gar nicht weißt, ob bzw. wie sehr man sich bemüht hat.

Auch wenn das ein besonders absurder Zug ist: niemand will mehr mit Dir Taubenschach spielen.

Genau das ist ja das auslösende Problem! Ich habe deutlich und unmissverständlich nach möglichen weiteren Konten oder Guthaben meines Vaters gefragt, worauf mir das ebenso deutlich und unmissverständlich verneint wurde.
Was hätte ich denn da noch unternehmen sollen? Von der Existenz des Briefes und der darin enthaltenen Konten war mir doch damals gar nichts bekannt.

Natürlich mit dem Vertrag und den beiden darin genannten Kontonummern auf die Sparkasse zugehen, denen erklären, dass man Dir damals diese beiden Konten nicht als Konten deines Vaters benannt habe, und Du jetzt um Auskunft über das Schicksal dieser beiden ganz konkreten Konten bittest, da der erste Anschein besteht, dass auch dies Konten deines Vaters waren. Also möchtest Du wissen, ob die noch existieren, auf welchen Namen sie laufen, welche Salden die haben bzw. wann die ggf. von wem aufgelöst wurden.

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Wiz,

das habe ich doch alles von hieraus unternommen. Es gibt hierzu Schriftverkehr zwischen mir und der Bank. Auch habe ich eine Kopie des gefertigten, unterzeichneten und abgestempelten Vertrages zugeleitet.
Die einzige Auskunft, die ich wiederholt bekommen habe ist ihr Hinweis auf Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Unterlagen gäbe es nicht mehr.

Ok, dann ist doch die Frage an die Experten: Werden Konten irgend wann einfach aufgelöst und das Geld bekommt die Bank? Vielleicht kommt es ja auch auf die Art der Konten an.

Karl2,
ich bin zwar nicht der gefragte Experte. Aber in einem Fall scheint die Bank das Geld nicht nur zu bekommen, sie behält es einfach für sich ein!

Der Kauf: der Nennwert wird einem Konto des Kunden (Sparkonto oder laufendes Konto) belastet und als Verbindlichkeit auf einem internen Konto eingebucht („Verbindlichkeiten aus Sparbriefen“). Das heißt es sind zwei Konten beteiligt: das Konto des Kunden und das interne Konto der Bank.

Bei Fälligkeit erfolgt die Gutschrift des Betrages zzgl. Zinsen auf umgekehrtem Wege, also Gutschrift auf Kundenkonto, Reduzierung der Verbindlichkeit. Zusätzlich kommt noch das Konto Zinsaufwand der Bank ins Spiel, aber das muss den Kunden nicht interessieren.

Nun verstirbt der Kunde. Alle Konten werden auf Nachlass umgestellt und nach Abwicklung aller Vorgänge dann irgendwann auf Antrag geschlossen.

Am Fälligkeitstag fällt die Buchung irgendjemandem auf den Schreibtisch, weil sie nicht ausgeführt werden kann, weil ein angesprochenes Konto nicht mehr existiert. Der Mitarbeiter wird sich den Fall ansehen, erkennen, dass da jemand verstorben ist und die Buchung des Betrages nebst Zinsen auf ein Zwischenkonto (Conto pro diverse/CPD) veranlassen.

Da das aber zum Bilanzstichtag geräumt sein muss, wird man den Betrag im Laufe des Jahres bzw. zum Jahresende entweder auf ein Verbindlichkeitenkonto umbuchen oder erfolgswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge vereinnahmen. Letzteres ist insofern uncool, als dass man einen Aufwand verbuchen müsste, wenn später doch noch jemand die Finger hebt. Wahrscheinlicher ist insofern, dass man es über die sonstigen Verbindlichkeiten ausbucht und dann erst nach drei Jahren (Verjährungsfrist) erfolgswirksam vereinnahmt.

Ich habe wohl gelesen, dass in einem der vielen Texte eine Kontonummer für den Sparkassenbrief genannt wurde, die in den vorhandenen Papieren gefunden wurde. Über deren Zweck und Hintergrund will ich nicht spekulieren. Wenn das aber tatsächlich eine Art Sparkonto war, auf dem der Betrag des Sparbriefes verbucht wurde, dann wäre es kaum möglich gewesen, ohne weiteres das laufende Konto zu löschen, auf das dieses Sparkonto verknüpft ist. Man darf dazu noch wissen, dass die Sparkassen mit OSPlus eine gemeinsame Software-Architektur benutzen, die vom IT-Dienstleister der S-Finanzgruppe entwickelt wurde und fortentwickelt wird.

Gruß
C.

Blockquote

Alles soweit gut. Jedoch

  1. Woher weiß die Bank, dass der Kunde verstorben ist.
  2. Wer stellt diesen Antrag auf Schließung und wann sind denn alle Vorgänge abgeschlossen?
  3. Der Mitarbeiter sollte erst ernsthafte Erkundigungen nach möglichen Nachkommen unternehmen, bevor es ihm gestattet ist, den Gesamtbetrag auf ein Zwischenkonto „Conto pro diverse“ zu veranlassen. Ich würde dies eher „Conto absurdum“ nennen.

Insgesamt bin ich bestärkt in meiner Auffassung, dass die Sparkasse (Bank) sich in keinem Falle ernsthaft und gewissenhaft bemüht hat, den Dingen gezielt nachzugehen.
Möglicherweise gibt es ja sogar Mitarbeiter/innen oder Dienstprogramme, die derartige ungeklärte Fälle aufzeigen, damit sie nach Ablauf der sog. Aufbewahrungsfrist sofort gelöscht werden können und auf Nimmerwiedersehen ins Nirwana verschwinden .
Ein tolles, Vertrauen erweckendes und äußerst solides Vorgehen.

Und komm mir nun nicht mit Zeit- und Arbeitsaufwand! Wenn die Banken einem eines ihrer Produkte verkaufen oder „andrehen“ wollen, nehmen sie sich mehr Zeit als dem „Beratenen“ oft lieb ist.

Sterbeurkunde

die Erben…wenn halt das Erbe vererbt ist… und ja… ich weiß wovon ich rede…