Na ja, wenn die Erben wissen, dass ein Konto bei „der“ Bank existiert, können sie dort einen Erbschein vorlegen, ein Testament, was auch immer. Meinetwegen auch die Sterbeurkunde. Aber wenn die Erben nichts davon wissen, informiert auch keine Behörde „die“ Bank, dass ein gewisser Kunde verstorben ist.
Ja, das ist so… aber die Frage war ja, woher weiß „die Bank“ das der Kunde verstorben… ist…
Aber wenn da keiner von „Kundenseite“ reagiert bzw. reagieren kann wg. Nichtwissen… nochmal "schulterzuck*