Auszahlung von Bewertungsreserven bei LV

Vor 28 Jahren ist eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen worden die zum heutigen Zeitpunkt einen Anteil an den Bewertungsreserven von 7651,- Euro hat.Die Versicherung läuft in kürze aus.Der Bundestag hat im Dezember einen Beschluss verabschiedet, der die Auszahlung der Bewertungsreserven an die Versicherungsnehmer aufhebt.Am 29.01 entscheidet ein Ausschuss im Bundesrat darüber ob das Gesetz in Kraft tritt.Frühstens ist das zum 01.02.2013 möglich. Ist es möglich die LV zum heutigen Tage mit Berücksichtigung des Rückkaufwertes per Einschreiben zu kündigen bevor das Gesetz verabschiedet ist.Die Frage ist: Gilt die eventuelle Gesetzesänderung dann auch für den gekündigten Vertrag.

Hallo,

bei einer Kündigung dürfte man mehr verlieren als die Reduzierung der Bewertungsreserven. Diese werden nicht komplett gestrichen.