Ich verfüge über einen Riesterbausparvertrag, in den bis Ende 2013 gerade mal ca. 600€ Zulagen geflossen sind.
Ich will den Vertrag auch nicht auflösen, sondern muss das angesparte Guthaben anderweitig verwenden. Nach der einmaligen Entnahme will ich den Vertrag fortsetzen.
Was können Sie mir raten?
Hallo,
ein Riester-Bausparvertrag halte ich an sich für sehr ungeeignet, da alle Wohnriesterverträge systembedingt mit einer Vielzahl von Nachteilen versehen sind. Da wäre z.B. das Thema „Vererbbarkeit“, „vorzeitiger Auszug aus dem Haus - Stichwort: Pflegebedürftigkeit“ oder auch die „nachgelagerte Besteuerung“.
Vielleicht wäre es für Sie sinnvoller, den Riester-Sparvertrag (sofern er denn für Sie überhaupt Sinn macht) „solo“ laufen zu lassen und eine spätere Finanzierung von Wohneigentum konventionell zu finanzieren. Aus meiner Erfahrung (15 Jahre immerhin) ist das der bessere Weg.
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.
Gruß
S. Heddinga
Hallo,
eine Auszahlung ist in Riesterverträgen NICHT zulässig, außer sie wird zur Immobilienfinanzierung unter bestimmten Bedingungen verwendet.
D.h. ihr Anliegen das Guthaben auszahlen zu lassen, hat die Kündigung des Vertrages und ggf. die Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile zur Folge.
Eine Weiterführung des ursprünglichen Vertrages ist nicht möglich. Lediglich eine Kapitalübertragung auf andere Riesterprodukte oder Anbieter ist vom Gesetz vorgesehen. Dies ist aber nicht Ihr Wunsch.
Leider kann ich Ihnen keine positivere Auskunf geben.
Viele Grüße
Hi,
eine anderweitige auch wenn nur zwischenzeitliche Verwendung ist ohne Verlust der Prämie und zusätzlichen Verlusten der Steuervorteile nicht möglich. Es ist kein Girokonto!
Nimm besser eine genehmigte Überziehung Deines Kontos in Kauf statt die hohen Verluste!
Gruss
Hallo,
unbedingt mit der Bausparkasse reden! Die Entnahme des angesparten Guthabens ist eine steuerschädliche Verwendung, d.h. der Anbieter muss alle Zulagen an die ZfA zurückgeben. (Erlaubt ist nur eine Entnahme zur Darstellung von Eigenkapital beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie.) Der Vertrag wird dann aufgelöst. Die beabsichtigte Fortsetzung ist nicht möglich. Die Abschlussgebühren sind in der Regel auch verloren. Besser versuchen, den Riestervertrag bei finanziellem Engpass beitragsfrei zu stellen und das notwendige kapital anderweitig besorgen.