Hallo,
in einem Überlassungsvertrag für eine Immobilie ist ein Hinauszahlungsbetrag für die Geschwister festgeschrieben. Hat diese irgendeine Relevanz für die Berechnung der Kosten des Notars oder Grundsteuer, whatever?
Meiner Meinung nach sollte doch der Geschäftswert der Immobilie die Basis sein.
Oder macht es irgendeinen Sinn, den Hinauszahlungsbetrag niedriger anzugeben, als er in Wirklichkeit ist?
Danke und Gruß,
wildpferd