Auszubildende: Berufsschule und Akkordarbeit

Hallo,

wo besteht der Unterschied zwischen einem jugendlichen und volljährigen Auszubildenden hinsichtlich der

  • Berufsschule und
  • Akkord-/gefährlicher Arbeit?

Vielen Dank vorab.

Hallo,

wo besteht der Unterschied zwischen einem jugendlichen und
volljährigen Auszubildenden hinsichtlich der

  • Berufsschule und

Da gibt es je nach Bundesland ein Gesetz, das das regeln könnte

  • Akkord-/gefährlicher Arbeit?

Da gibt es auch ein Gesetz, das das regelt.

Kannst Du bitte die gesamte Hausaufgabe hier einstellen?
Und auch FAQ:3138 vorher nachsehen?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

es handelt sich hierbei um keine Hausaufgabe, sondern um meine eigene Vorbereitung bzw. Überlegungen zur Ausbildereignungsprüfung.

Daher kann ich auch keine genaue Fragestellung hier posten.

Kann mir trotzdem jemand weiterhelfen?

Jugendarbeitsschutzgesetz
§ 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden
1.mit Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
2.in einer Arbeitsgruppe mit erwachsenen Arbeitnehmern, die mit Arbeiten nach Nummer 1 beschäftigt werden,
3.mit Arbeiten, bei denen ihr Arbeitstempo nicht nur gelegentlich vorgeschrieben, vorgegeben oder auf andere Weise erzwungen wird.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher,
1.soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist
oder
2.wenn sie eine Berufsausbildung für diese Beschäftigung abgeschlossen haben

Jugendarbeitsschutzgesetz
Moin, moin!
Noch ein Paragraph:

Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
§ 22 Gefährliche Arbeiten
(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

  1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
  2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
    Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
    Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
  • Seite 11 von 22 -
  1. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen
    mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden
    können,
  2. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe
    gefährdet wird,
  3. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt
    sind,
  4. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes
    ausgesetzt sind,
  5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie
    90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch
    biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dino

… mehr auf http://w-w-w.ms/a4b2rd

Hallo,

es handelt sich hierbei um keine Hausaufgabe, sondern um meine
eigene Vorbereitung bzw. Überlegungen zur
Ausbildereignungsprüfung.

Dann ist für Dich das jeweilige (Landes-)Schulgesetz hilfreich. (Die Schulpflilcht ist sehr unterschiedlich geregelt.)

Außerdem das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

es handelt sich hierbei um keine Hausaufgabe, sondern um meine
eigene Vorbereitung bzw. Überlegungen zur Ausbildereignungsprüfung.

Sämtliche Aspekte der Frage müsstest du ja bereits in deiner eigenen Ausbildung behandelt haben.

Gruß
Wawi

Hallo,

  • Berufsschule und

Das JArbSchG regelt noch, ob bzw wann ein Jugendlicher Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb muss oder eben nicht mehr.

Grobe Hausnummer: Ein Jugendlicher Azubi muss bei 6 oder mehr Unterrichtsstunden nicht mehr in den Betrieb. Einem Volljährigen könnte das noch passieren.
Ähnliches gilt mit „Minusstunden“ bei Blockunterricht.

Genaueres hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html

  • Akkord-/gefährlicher Arbeit?

Als Ergänzung zu dem unübersichtlichen Copy/Paste-Kram meines Vorposters:
Beides grundsätzlich nein, es sei denn es ist zur Erreichung des Ausbildungsziels unbedingt erforderlich.

Genaueres wieder im Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__23.html

Gruß
!/!A!/!I

Hallo,

Hallo!

Als Ergänzung zu dem unübersichtlichen Copy/Paste-Kram meines
Vorposters:

…es war auch als Hinweis gemeint, dass Infos sehr leicht zu bekommen sind…
Mit freundlichen Grüßen
Dino

) Schulmeister :smile:

Hallo

dann nehme ich das

Als Ergänzung zu dem unübersichtlichen Copy/Paste-Kram meines
Vorposters:

zurück :smile:

…es war auch als Hinweis gemeint, dass Infos sehr leicht zu
bekommen sind…

Dafür taugts in der Tat.
Um was direkt rauszulesen fand ichs zu unübersichtlich

Gruß
!/!A!/!I

) Schulmeister :smile:

Ich kann halt nicht aus meiner Haut :smiley: