Auto abmelden in Schadensjahr

Hallo,

Weiß einer von Ihnen wie das ist wenn man einen oder mehrerer kleine Schäden mit seinem Fahrzeug verursacht hat und im selben Jahr sein Auto abmelden möchte. Kann der Versicherer dann ein Teil des Schadens einfordern?
Wenn ja kann man durch anmelden eines anderen Fahrzeugs auf den Vertrag eine solche Forderung vermeiden? 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

LG

Hallo!
Verstehe ich nicht so ganz.

Wann könnte denn eine VS etwas vom Kunden zurückfordern ?  Nur in dem Ausnahmefall, Kunde hat sich grob vertragswidrig verhalten, etwa betrunken einen Unfall verursacht. Dann kann eine bestimmte Summe gefordert werden.
Die Fremdschäden werden natürlich alle bezahlt.

Aber das kann man weder durch Abmeldung oder Neuanmeldung ändern.

Dachtest Du, weil die VS etwas zahlen musste, darf man nicht kündigen, damit VS wenigstens etwas Einnahme aus dem VS-Beitrag erzielt ?

Nein,das ist nicht so.

Du kannst nach jedem Schaden vorzeitig kündigen und Wagen abmelden. An der Abwicklung ändert sich nicht. Du wirst im neuen Vertrag,egal ob bei gleicher oder andrere VS-Gesellschaft runtergestuft in der SF-Klasse.

MfG
duck313

Hallo,

Hallo,

Weiß einer von Ihnen wie das ist wenn man einen oder mehrerer
kleine Schäden mit seinem Fahrzeug verursacht hat und im
selben Jahr sein Auto abmelden möchte.

bei jedem Schaden hat der Versicherer wie auch der VN die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Jeder Schaden in der Kfz-Haftpflichtvers. wie auch in der Vollkasko-Versicherung löst eine Hochstufung aus (Ausnahme Rabattretter vorhanden).

Kann der Versicherer
dann ein Teil des Schadens einfordern?

Dies ist auch möglich wenn das Auto weiterhin angemeldet bleibt und zwar,
wenn der VN eine Obliegenheitsverletzung begangen hat, der Schaden getürkt war,
die Schadensursache nicht zu dem Schaden passt, Alkohol im Spiel war usw. usw.

Wenn ja kann man durch anmelden eines anderen Fahrzeugs auf
den Vertrag eine solche Forderung vermeiden? 

Nein - aber es kann sein, dass beim gleichen Versicherer kein weiteres Fahrzeug mehr zugelassen werden kann.

Und alle anderen Versicherer nur noch die gesetzliche Deckung anbieten (ohne Teilkasko- und ohne Vollkasko)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

LG

Gruß Merger

Sorry für die späte Antwort, war im Urlaub.
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die Versicherung kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit etwas zurückfordern, sonst nicht.
Eine Rückstufung der SF-Klasse wird bei Haftpflicht- und Vollkaskoschäden vorgenommen (nicht bei Teilkasko), zur nächsten Haupftfälligkeit. Unabhängig davon, ob Du das aktuelle Fahrzeug abmeldest und ein neues zulässt, oder nicht.
LG
Stefan