Auto abmelden ohne Kfz-Schein oder Kfz-Brief?

Liebe Experten!

Welche Dokumente benötigt man, um einen Wagen stillzulegen?

Konkret geht es darum, dass ein Paar in Trennung lebt, der Ehemann will nun das Auto der Frau stillegen.
Sie hat keinerlei Einkommen, weil sie seit 20 Jahren Hausfrau und Mutter ist, sie bekommt auch immer noch keinen Unterhalt von ihm

Der Fahrzeugschein ist verloren gegangen, den Fahrzeugbrief hat die Frau.

Kann er den Wagen einfach so stilllegen?
Die Familie wohnt auf dem Dorf und die Frau fährt die Kinder jeden Morgen zur Schule mit dem Auto (Busse fahren in der Gegend nicht und er übernachtet bei seiner Neuen 60km weit weg und da kann er sie morgens nicht zur Schule fahren). Sie ist also ziemlich auf den Wagen angewiesen.

Kann er das einfach so machen ohne den Fahrzeugbrief?

Kann er den Wagen zumindest von der Versicherung abmelden, wenn der bisher auf seinen Namen versichert war? (Er ist, meine ich, auch der Halter des Wagens).

Danke für sachdienliche Informationen!

Gruß, Diva

Spätestens wenn er die Versicherung und die Steuer nicht mehr bezahlt, wird der Wagen (bald - nach Mahnung) zwangsabgemeldet. Polizei kommt und kratzt Stempel ab.

hi,

der Brief ist dafür nicht nötig, wohl aber die Kennzeichen und Teil I.
Ob man sich nun Teil I erst wieder ausstellen lassen muss um ihm anschließend zu entwerten wäre in DE durchaus denkbar.

Wenn er die Plakette einfach runter kratzt hat er doch viel mehr Spass, warum so umständlich.

grüße
lipi

Zum Stilllegen braucht dein Mann die Kennzeichen.

Der Halter ist im Brief eingetragen, kannst Du also lesen.
Den Schein, das kleinere zweimal gefaltete Dokument, Zulassungsbescheinigung Teil1 solltest Du staendig mit im Auto dabeihaben.

Dafuer kann jedes andere Auto auch genommen werden.

Ja, das traue ich ihm zu.

Hä?

Ich bin nicht verheiratet.

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Welches denn?
Die Ehefrau hat kein „eigenes“ Auto, da die Ehe aber Zugewinngemeinschaft war/ist kann man sagen, dass eines der beiden Autos ihres ist - und der Mann will es ihr nun stilllegen.

Es kann also nicht „jedes andere Auto“ genommen werden, da die Ehefrau quasi mittellos ist und darauf angewiesen ist, dieses Auto benutzen zu können.

Was hast du denn an dem Szenario nicht verstanden?

Das kann man sagen, aber es ist falsch. Das Auto gehört dem Eigentümer und zwar ganz allein und völlig unabhängig vom Güter- oder Familienstand.

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Eigentümer ist der Besitzer des Fahrzeugbriefs. Das ist die Ehefrau.

Hi

Eigentümer ist der, der in den Papieren steht
Besitzer ist der, der den Schein und den Schlüssel hat

Wer steht in den Papieren?

Ab- und Ummelden darf nur der Eigentümer oder ein von ihm schriftlich Bevollmächtigter.
Uur Abmeldung brauchts zwingend die Kennzeichnen und beide Zulassungsbescheinigungen - also I und II

Gruß h

Gerne behauptet und verbreitet, aber falsch.

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Hallo,

auch nicht richtig. Eigentümer ist der, auf den das Eigentum am Fahrzeug übertragen wurde. Das sollte im Kaufvertrag stehen. Derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung steht, ist Halter des Fahrzeugs.

Das darf der Halter auch. Genauer gesagt, kann das eigentlich nur der Halter, denn das Fahrzeug ist auf den Halter zugelassen und nicht auf den Eigentümer. Wer tatsächlich Eigentümer ist, weiß das Straßenverkehrsamt nicht.

Gruß
C.

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Noch eine Erläuterung als Nachtrag: Eigentümer ist der, auf den das Eigentum beim Kauf übertragen wurde. Der Halter ist der, auf den das Fahrzeug zugelassen wurde und der über das Fahrzeug verfügt, es auf eigene Rechnung in Gebrauch hat, somit Nutzen aus dessen Verwendung zieht und alle Kosten dafür übernimmt. Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II gibt insofern keine Auskunft darüber, in wessen Eigentum das Fahrzeug steht. Dementsprechend sagt dazu auch nicht aus, wer über die Zulassungsbescheinigung Teil II verfügt.

Übrigens steht auf der Zulassungsbescheinigung Teil II auch genau das drauf: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“

Lediglich eine gutgläubige Eigentumsübertragung ist ohne Zulassungsbescheinigung Teil II nicht möglich.

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Okay, danke für die vielen Hinweise.

Letztlich wird hier wohl wieder der Anwalt klären müssen, was der Ehefrau rechtmäßig zusteht.

Gruß

Nein.
Das steht auch seit einiger Zeit auf dem Dokument.
Die Zulassung stellt nur fest, wer als Halter gegenüber dem Staat auftritt. Sie ist kein Eigentumsnachweis.
Eigentumsnachweis könnte ein Kaufvertrag auf den Namen des Eigentümers sein.

Ohne Zulassung Teil 1 (Fahrzeugschein) geht die Außerbetriebsetzung nicht.
Eine neue Zulassung Teil 1 kann unter Vorlage der Zulassung Teil 2 und der letzten AU / HU Bescheinigung beantragt werden, keine Ahnung, ob man tatsächlich einen neuen Schein beantragen muss, nur um ihn direkt danach entwerten zu lassen. Ohne Zulassung Teil 2 / Brief wird man das Fahrzeug nicht abmelden können.

Ich vermute aber, dass in den nächsten Tagen einfach die Schilder demontiert sind und die Versicherung gekündigt wurde.

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hi,

Gegenbeweis einer zufälligen Zulassungsstelle:

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild (er)
  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug einem anerkannten Verwertungsbetrieb zur Verwertung überlassen wurde

zu lesen ist:

Seit 1. Juli 2012 wird bei Abmeldung des Fahrzeugs auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verzichtet.

grüße
lipi

Hallo,
wir sind in der Rubrik Verkehrs-RECHT. Niemand muss Auto fahren, kein Auto muss benutzt werden. Nur wenn alles rechtmaessig funktioniert, DARF man auf die Strasse, FahrERLAUBNIS des Lenkes, BetriebsERLAUBNIS des Fahrzeugs.
Die Ursprungsfrage lautet, WIE eine Stilllegung, und dafuer ist es rechtlich egal, ob die Dame das Auto benoetigt.

Les dir mal diesen Wiki Beitrag durch:
https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-verloren-was-tun
Damit sollten alle Fragen beantwortet sein denke ich! :smiley:

Nicht der Brief fehlt, der Schein ist nicht mehr da.