Guten Tag zusammen.
Folgende Frage:
Ich habe mir ein neues Auto gekauft, das steht zur Zeit noch beim Händler und kann nächste Woche abgeholt werden. Er nimmt mein alter Auto gleich in Zahlung. Das Problem ist das ich das gleiche Kennzeichen auch für mein neues Auto brauche ( wegen Übermittlungssperre usw.) Kann ich bei der Zulassungstelle mein altes Fahrzeug abmelden- das neue Anmelden und für das Alte ein Kurzzeitkennzeichen bekommen um damit zum Händler zu fahren ?
Das geht so nicht.
Das neue anmelden ohne die Papiere dafür zu haben ?
Die wirst Du ja wohl noch nicht haben.
Und mit einem Kurzzeitkennzeichen kann man nicht 2 Auto fahren.
Warum lässt Du nicht den Händler das alte abmelden ?
Du beschaffst ein Kurzzeitkennzeichen plus Versicherung für den Neuen und fährst mit dem alten, noch zugelassenen Wagen zum Händler.
Dann schraubst Du das Kurzzeitkennzeichen an den Neuen und fährst heim.
Das mit dem Kennzeichen habe ich nicht so richtig verstanden. Das willst Du beibehalten für den Neuen ? Und das ginge nicht wenn der Händler bei sich auf der Zulassungsstelle abmeldet ?
MfG
duck313
lies da mal:
ramses90
Danke für die Antwort,
Die Papiere für das neue Fahrzeug hat der Händler gestern losgeschickt, diese sollten bis Dienstag bei mir sein. Freitag ist der Termin bei der Zulassungsstelle.
Will den Händler das Alte nicht abmelden lassen weil auf dem Kennzeichen eine genehmigte Übermittlungssperre ist.
Na gut, dann könntest Du ja abmelden und neu anmelden mit gleichem Kennzeichen. Dann hast Du Schilder für den neuen beim Abholen.
Und für die Fahrt zum Händler brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen.
Hast Du schon von deiner Versicherung die EVB-Nummer besorgt. Frage ob die für Neuanmeldung und das Kurzzeitkennzeichen gilt.
Ja die EVB Nummer habe ich zudem eine separate für das Kurzzeitkennzeichen, da das laut Versicherung nicht mit der gleichen funktioniert.