Hallo,
mein Sohn war für 1 Woche verreist, sein Auto parkte ordnungsgemäß am Straßenrand. In der Zeit wurde ein Demo für die Straße angemeldet, die Fahrzeuge sollten entfernt werden. Da er nicht da war, wurde sein Auto abgeschleppt. Die Abschleppfirma fordert jetzt 211 EUR Kostenerstattung. Muss er zahlen? Bleibt er auf seinen Kosten sitzen?
Hi,
er ist als Fahrzeughalter verpflichtet, mindestens jeden 2. bis 3. Tag nach dem Fahrzeug zu schauen wenn es auf öffentlichem Grund steht, da innerhalb dieser Zeit zeitlich begrenzte Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt werden können.
Kann er selbst nicht danach schauen, muss er wen beauftragen der dies übernimmt. Deshalb - ja, er muss zahlen.
Grüßle
Frank K.
Der Zeitablauf kann so nicht stimmen.
Angemeldet werden musste sie viel früher, denn wenn genehmigt, dann werden ja die Halteverbotsschilder aufgestellt mit dem genauen Termin, ab wann es gilt.
Und das muss mind. 3 Tage vor der Veranstaltung geschehen.
Entweder war man gerade weg, als Schilder aufgebaut wurden oder hat sie vielleicht sogar übersehen.
Egal, man wird bezahlen müssen. Die Höhe der Forderung kann man noch überprüfen lassen.
MfG
duck313
Wer soll denn sonst zahlen?
- Die Abschleppfirma?
- Die Stadt?
- Die Demonstranten?
- Die Polizei?
- Der Weisse Ring?
Die Frage ist: Wer hat die Kosten verursacht? Egal wie Du es durschspielst, am Ende ist niemand sonst daran Schuld, dass das Auto Deines Sohnes im Wege stand.
Im Nachhinein ist er sicher froh, dass das Auto so billig weggeschafft wurde, anstatt von johlenden Demonstranten mit Andeken versehen zu werden, für die (falls Du nicht genau Person und Kratzer zweifelsfrei zuordnen kannst) auch niemand einsteht.
Danke für die Antworten