„Bei Kraftfahrzeugen gilt: Die private Nutzung eines Dienstwagens mit reinem Elektro- oder Plug-in-Hybridantrieb, der nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft wird, muss dann nur mit 0,5 Prozent statt einem Prozent des inländischen Listenpreises monatlich versteuert werden. Plug-in-Hybride müssen hierfür die Kriterien des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen, dürfen also höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite bieten.“
Was bedeutet „anschaffen“, heisst das, man darf nicht vor dem 31.12.2018 bestellen? Oder das Auto darf nicht vor dem 31.12.2018 geliefert werden?
Weiss das jemand?