Hallo,
sicher eine alte Frage, aber ich finde hier keine Antwort.
EIn Halter borgt sein Auto einem Bekannten aus, der wird geblitzt. Muss der Halter der Polizei angeben, wem er das Fahrzeug geliehen hat?
Gruß, Paran
Hallo,
sicher eine alte Frage, aber ich finde hier keine Antwort.
EIn Halter borgt sein Auto einem Bekannten aus, der wird geblitzt. Muss der Halter der Polizei angeben, wem er das Fahrzeug geliehen hat?
Gruß, Paran
Hallo,
muss er nicht. Er kann sich dumm stellen. Aber dann wird er zum führen eines Fahrtenbuches verdonnert damit er es beim nächsten mal weiß.
Gruß
Bernd
Hallo,
danke für die Info.
Fahrtenbuch reicht als Abschreckung.
Gruß, Paran
Hi.
Nein, muss er nicht. Auch das auferlegen eines Fahrtenbuchs ist nicht zwingend. (Sollte es denn der erste Verstoß dieser Art gewesen sein). Auch nicht ganz unwichtig ist die gemessene Geschwindigkeit. Sind wir im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, hat die Behörde 3 Monate Zeit zu ermitteln, was aber selten gemacht wird.
Was natürlich so nicht stimmt.