Auto bei Ebay verkauft, Käufer droht mit Anzeige

Servus,

Ich habe vor 3 Tagen ein Auto bei Ebay verkauft.
In der Anzeige Stand genau das :

ACHTUNG!

Da Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme, keine Gewährleistung, keine Nachverhandlungen oder ähnliches.
Bitte vorher das Auto besichtigen kommen. Spasskäufer oder nichtabholer müssen 30% des Endbetrages bezahlen. Mein Anwalt freut sich.

Also dann kamen haben sie vor ort gehandelt Ich bin mit dem Preis auch runter auf 1600€ (Wollte das die Kiste einfach nur weg geht…)

Auto wurde angemeldet übergeben. Heute habe Ich ihn eine Nachricht geschrieben ob sie das Auto abgemeldet hätten dann kam der knall.

Antwort:

was machst du so einen stress, es ist wochenende , sei froh das ich dich noch nicht wegen betruges angezeigt habe , denn das überlege ich noch mir bis dienstag , und du weist warum !!!

und wirft mir das noch vor!

manipulierter tacho, motorkontrolleuchte die ebenfalls manipuliert wurde, usw… habe eine rechtsschutz versicherung ohne SB , mal sehen wer zuletzt lacht . ich drohe nie…ich realiesiere meine versprechungen , du hast keine dorftrottel vor dir.

Von den Mängel die er mir da vorwirft weiß Ich überhaupt garnichts.
Auf dem Kaufvertrag hab Ich auch nochmal hingeschrieben Da Privatverkauf, keine Gewährleistung, Garantie, Rücknahme.

Ich besitze ein Kaufvertrag die nicht.
Den Artikel hat er bei Ebay zurück gegeben nachdem Kauf.
Sind mit dem Auto rund 600km noch nachhause gefahren dann.

Wie siehts aus kann er mich wegen sonem Blödsinn jetzt wirklich Anzeigen??

So lange du nicht irgend welche angaben gemacht hast das alles top sei an dem Auto. Das einzige wo sie dir was können ist mit dem Kilometerstand den den kann man ganz schnell heraus bekommen ob da was gedreht wurde aber beim rest nicht.
Wegen Auto abmelden kannst du eine Anzeige machen

Meines Wissens brauchst du dir keine Gedanken machen vor allem nicht in der Preisklasse.

Servus,

Ich habe vor 3 Tagen ein Auto bei Ebay verkauft.
In der Anzeige Stand genau das :

ACHTUNG!

Da Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme, keine
Gewährleistung, keine Nachverhandlungen oder ähnliches.
Bitte vorher das Auto besichtigen kommen. Spasskäufer oder
nichtabholer müssen 30% des Endbetrages bezahlen. Mein Anwalt
freut sich.

Also dann kamen haben sie vor ort gehandelt Ich bin mit dem
Preis auch runter auf 1600€ (Wollte das die Kiste einfach nur
weg geht…)

Auto wurde angemeldet übergeben. Heute habe Ich ihn eine
Nachricht geschrieben ob sie das Auto abgemeldet hätten dann
kam der knall.

Antwort:

was machst du so einen stress, es ist wochenende , sei froh
das ich dich noch nicht wegen betruges angezeigt habe , denn
das überlege ich noch mir bis dienstag , und du weist warum
!!!

und wirft mir das noch vor!

manipulierter tacho, motorkontrolleuchte die ebenfalls
manipuliert wurde, usw… habe eine rechtsschutz versicherung
ohne SB , mal sehen wer zuletzt lacht . ich drohe nie…ich
realiesiere meine versprechungen , du hast keine dorftrottel
vor dir.

Von den Mängel die er mir da vorwirft weiß Ich überhaupt
garnichts.
Auf dem Kaufvertrag hab Ich auch nochmal hingeschrieben Da
Privatverkauf, keine Gewährleistung, Garantie, Rücknahme.

Ich besitze ein Kaufvertrag die nicht.
Den Artikel hat er bei Ebay zurück gegeben nachdem Kauf.
Sind mit dem Auto rund 600km noch nachhause gefahren dann.

Wie siehts aus kann er mich wegen sonem Blödsinn jetzt
wirklich Anzeigen??

Meines Wissens brauchst du dir keine Gedanken machen vor allem nicht in der Preisklasse.

Ach ja sag bloß deiner Versicherung Bescheid und Schick ihnen den Kaufvertrag sonst bekommst du noch Probleme wenn Mist gemacht wird

Ich habe vor 3 Tagen ein Auto bei Ebay verkauft.
In der Anzeige Stand genau das :

ACHTUNG!

Da Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme, keine
Gewährleistung, keine Nachverhandlungen oder ähnliches.
Bitte vorher das Auto besichtigen kommen. Spasskäufer oder
nichtabholer müssen 30% des Endbetrages bezahlen. Mein Anwalt
freut sich.

Also dann kamen haben sie vor ort gehandelt Ich bin mit dem
Preis auch runter auf 1600€ (Wollte das die Kiste einfach nur
weg geht…)

Auto wurde angemeldet übergeben. Heute habe Ich ihn eine
Nachricht geschrieben ob sie das Auto abgemeldet hätten dann
kam der knall.

Antwort:

was machst du so einen stress, es ist wochenende , sei froh
das ich dich noch nicht wegen betruges angezeigt habe , denn
das überlege ich noch mir bis dienstag , und du weist warum
!!!

und wirft mir das noch vor!

manipulierter tacho, motorkontrolleuchte die ebenfalls
manipuliert wurde, usw… habe eine rechtsschutz versicherung
ohne SB , mal sehen wer zuletzt lacht . ich drohe nie…ich
realiesiere meine versprechungen , du hast keine dorftrottel
vor dir.

Von den Mängel die er mir da vorwirft weiß Ich überhaupt
garnichts.
Auf dem Kaufvertrag hab Ich auch nochmal hingeschrieben Da
Privatverkauf, keine Gewährleistung, Garantie, Rücknahme.

Ich besitze ein Kaufvertrag die nicht.
Den Artikel hat er bei Ebay zurück gegeben nachdem Kauf.
Sind mit dem Auto rund 600km noch nachhause gefahren dann.

Wie siehts aus kann er mich wegen sonem Blödsinn jetzt
wirklich Anzeigen??

Hallo!

Ersten! Verkaufe nie ein angemeldetes Auto, da die Versicherung auf Deinen Namen läuft!
Was machst Du, wenn die Vollpfosten einen schweren Unfall bauen, bist Du mit der Versicherung voll drinnen! Kommst mit den Prozenten hoch, etc… -wer bezahlt Dir die Mehrkosten für die Prozenthochstufung bei der Versicherung?

Was mich mal interessieren würde, hast Du das Auto einen Deutschen oder einen Ausländer verkauft?

Abgesehen davon, muss er Dir erst mal nachweisen, dass die Mängel wirklich da sind.

-was ist das für ein Auto? Hat das Fzg. ein analogen oder digitalen Tacho?
Motor Check Lampe? Was für eine Lampe? Die MIL vielleicht?

Ich denke mal, die wollen Dich eventuell einschüchtern und den Preis im nachhinein nochmals drücken.

Lass den Wagen zusammen mit einem Kfz-Sachverständigen anschauen und auf die vorgeworfenen Mängel WIRKLICH überprüfen, dass in diesen Fall ziemlich leicht sein dürfte.

Soviel ich weiß, muss auch bei Privatpersonen der verkaufte Gegenstand (bzw. Auto) in Ordnung sein. Darf 14 Tage nach dem Kauf keine Mängel aufweisen. Was darüber ist, ist nicht mehr Deine Angelegenheit.

Schalte einen unabhängigen neutralen Kfz-Sachverständigen ein.

Wenn was ist, melde Dich einfach nochmal!!

Fahrzeug ist ein 740i Baujahr 1995 mit Digitalem Tacho.
Ich werde noch morgen zu Polizei gehen und sagen das die mein Auto nicht abmelden.
Es waren Ausländer aus Berlin -.-
Ich werde niewieder mehr ein angemeldetes Auto verkaufen!!

Hatte damals den Wagen auch mit der Kilometerlaufleistung gekauft und würde nie irgendwas Manipulieren.

Hallo! Also anzeigen kann er dich immer. Die Strafverfolgungsbehörden sind zur Entgegennahme der Anzeige verpflichtet, ob zu recht oder zu unrecht. Was nachher in den Ermittlungen rauskommt zählt. Sollte es in der Tat zu unrecht passieren könnte man immernoch einen nachlegen wegen falscher Verdächtigung. § 164 StGB.

Dass hier ein Betrug vorliegt müsste man dir erst einmal beweisen. Das geht zwangsläufig nur über ein Gutachten. Was da Strafrechtlich rauskommt, da würde ich mir eher keine Sorgen machen (sollte alles so stimmen, wie du sagst).

Sollte es zu einem Zivilprozess kommen wird die Sache dann schon schwieriger. Da kommt es häufig zu einem Vergleich, bei dem man immer nicht so gut weg kommt.
Spätestens da würde ich mir auch einen Anwalt nehmen.

Ist eher schwierig, ohne genaue Fakten und ohne den Sachverhalt eine Auskunft zu geben. Sollte da wirklich was kommen würde ich mich beim Anwalt mal beraten lassen. Das kostet auch nur eine kleine Gebühr, die man verschmerzen kann. Mit Rechtsschutz wird es da doch einfacher.

Gruß

moin, moin.

erstmal… ganz ruhig bleiben :smile:

wer behauptet muss beweisen.
d.h. erstmal muss der käufer die angeblichen mängel beweisen.
dann muss der käufer beweisen dass DU davon gewusst hast.

rechtschutzversicherung schön u. gut…
die versicherung befreit den käufer aber nicht davor beweise liefern zu müssen. das scheinen einige gerne zu vergessen :wink:

du siehst… so einfach ist dies nicht.

am besten gar nicht auf das geschriebene eingehen,
GAR NICHT antworten. weitere mails abwarten…
wenn konkrete forderungen kommen… dann reagieren, aber erst dann!
ich kenne den genauen kaufvertrag nicht…
ist alles (inkl. evtl. vorhandener mängel) angegeben?

das auto ist noch auf DICH angemeldet?
bei der entsprechenden behörde das auto schnellstmöglichst abmelden!
kaufvertrag vorlegen. wer weiß was die sonst noch so anstellen.
der versicherung auch bescheid geben, dass das auto verkauft wurde!

wenn konkrete forderungen kommen… und du dir nicht sicher bist…
frag-einen-anwalt.de dort bekommst du günstig schnellen rechtl. rat.
ich lese sehr oft dort, kenne mich mittlerweile was ebay & recht angeht dadurch gut aus. aber wie gesagt… erstmal abwarten… solange keine konkreten forderungen kommen… z.b. rücktritt vom kaufvertrag, preisnachlass… solange auch gar nicht auf das geschwaffel vom käufer eingehen. möglich dass der käufer hier nochmals nen preisnachlass versuchen will indem er dir angst macht.

übrigens… der satz: „Spasskäufer oder nichtabholer müssen 30% des Endbetrages bezahlen. Mein Anwalt freut sich.“
dieser satz ist rechtl. unwirksam :frowning:
grund: ein entstandener schaden wg nicht-einhalten von verträgen muss nachgewiesen werden (schaden wäre z.b. mehrkosten für abstellung, geringerer preis beim erneuten verkauf, etc.) u. kann dann allerdings als schadensersatz geltend gemacht werden. pauschalen sind aber unwirksam (manchmal leider).

falls noch fragen sind… frag einfach :smile:

hoffe ich konnte etwas helfen u. vorallem beruhigen :wink:
heb dir alle mails vom käufer auf!!!
falls der käufer dir noch mit ner negativen bewertung droht…
heb auch diese mails auf! könnten dir später noch helfen (auch um ggf gegen ungerechtfertigte negativ bewertung vorzugehen).

mach’s gut.
ciao, line

Hi!
Ja, am besten vorher immer einen Ort aussuchen wo man Probefahrt machen kann. Das soll bedeuten, fahre mit den potenziellen Käufer zu diesem Ort (DU fährst) dort hin!! Lässt diesen potenziellen Käufer dort ein paar km fahren und dann fährst wieder DU nach Hause.
Andernfalls bist Du immer dran, wenn es ein Unfall gegeben hat. Aber das Thema will ich hier nicht weiter ausschmücken! Das gibt es viele Variationen!

Zu dem andern.
Die Käufer sind in der Beweispflicht! Die müssen Dir beweisen, dass diese Fehler tasächlich vorliegen.
Ab Bj: 2006 gibt es E-OBD, das heißt, man kann mittels Software die Steuergeräte auslesen und somit die Ursache für das aufleuchten der Check Lampe (was auch immer für eine Lampe das ist) herausfinden.

Tachomanipulation ist ein schwerer Vorwurf.
Ich würde diese Vollpfosten aus Berlin wegen Verleumdung und übler Nachrede anzeigen.

Wegen der Versicherung!! Gleich bei Deiner Versicherung anrufen und alles genau erklären, von wegen Uhrzeit und Datum angeben, wann Die mit dem BMW weggefahren sind. Am Besten einen Zeugen mit ins Spiel holen.

Alles Gute.
… lass hören wie es ausgegangen ist.

Bis dann

NOCH WAS!!!

Kann sogar sein, dass es bei Bj: 2005 auch schon geht, dass mit den Steuergerät auslesen.

Ich erkundige mich mal, wenn Du mir vielleicht bitte nähre Angaben zum Fzg. machen kannst. KBA Nummer, HSN und TSN, etc…

Sorry, kann ich Dir auch nicht weiterhelfen, bin Kfz-Mechaniker und kein Rechtsanwalt. Denke aber da will Dir einer mal richtig eine reinwürgen (will agen dir ein wenig panik bereiten) - Wenn deine Schilderung der Sache stimmt hat er allerdings keine große Chance. Sollte er tatsächlich mit Rechtsanwalt kommen, kann icvh Dir nur das gleiche empfehlen.

Guten Abend,

hier kann und darf ich dir leider als RENO keine Auskunft geben. Schon allein aus der Komplexität des Falles hier ist es fast unmöglich genau zu sagen, wie hier verfahren werden muss/kann.

Fakt ist, dass die Käufer dich bei Ebay ganz schön über den Tisch gezogen haben.

Bester Tipp, geh bitte sofort zu deinem Anwalt deines Vertrauens mit all deinen Unterlagen.

Nur er kann dir mit Sicherheit sagen, wie hier weiter zu verfahren ist.

Beste Grüße

Ch. Lang

Servus,

da noch keine Antworten erfolgt sind, schreib ich kurz…:
Imho ist der übliche Gewährleistungs-/Garantie-/Rücknahme-Ausschluss bei Ebay-Angeboten kein Freibrief und schützt nicht vor verschwiegenen Mängeln. Inwieweit hier zwischen bewusst und unbewusst zu unterscheiden ist, weiß ich nicht, auch nicht, welche Rolle vorheriges Besichtigen spielt.

Ne Anzeige ist prinzipiell evtl. schon möglich, was dabei rauskommt, ist aber wohl das entscheidendere.

Ich bin jedoch kein Rechtsexperte, daher stellt dies keine Rechtsauskunft o.ä. dar. Dein Anwalt kann Dir da sicher mehr dazu sagen.

Servus!