Auto bei eBay verkauft / Käufer hat sich verlesen

Hallo,
habe am Sonntag bei eBay mein Auto verkauft, der Höchstbietende hat sein Gebot Sonntag nachts abgegeben, bat mich dann Sonntag abends etwa 30 Minuten vor Auktionsende sein Gebot zustreichen, da er sich verlesen hätte. Er wurde nicht mehr überboten und hat die Auktion für sich entschieden!

Besteht nun ein Kaufvertrag?

Im Auktionstext hatte ich auch reingeschrieben:

„Vor dem Kauf Bitte ansehen, Nachverhandelungen gibt es keine!
Abholung innerhalb von 5 Tagen (bis zum 31.08.2012) und nach Absprache.
Es handelt sich um einen Privatverkauf!!!
Spaßbieter werden mit 35% des Kaufpreises zur Kasse gebeten, Rechtschutz sei Dank!
Wer all mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist soll auf keinen Fall mitbieten.“

Was kann ich nun tun? Helfen mir diese Formulierungen? Habe den Käufer schon gebeten sich bei mir zumelden, dies ist aber nicht geschehen.

Sorry, kann dir da nicht helfen. Nutze doch mal bei ebay die community (das große ebay Hilfeforum) - da gibts bestimmt jemanden, der sich auskennt. Du musst allerdings die Auktionsnummer angeben.
Gruß Torsten

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, dass das ein gültiger KV ist. Allerdings gelten für Internetkäufe eigene Regeln, wobei ein Unterschied zwischen Kauf/Verkauf von privat zu privat oder privat zu gewerblich besteht. Interessant wäre auch, inwiefern sich der Käufer „verlesen“ hat. Zahlen kann man höchstens verdrehen. Hat er sich beim Text verlesen, war etwas unklar/missverständlich ausgedrückt. Um welche Summe handelt es sich? Wenn man sich z.B. bei der Eingabe um Nullen vertippt, könnte man diesen Irrtum sicher geltend machen, wenn der Preis dadurch überhaupt nicht zum Warenwert in Relation steht. Sie sehen, da gibt es einige Punkte, die man klären muss, um die Frage korrekt beantworten zu können. Ev. auch prüfen, ob sich der Käufer schon öfter „verlesen“ hat, heißt Gebote storniert hat. So einer ist mir auch schon untergekommen, ist mittlerweile gesperrt. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

sorry, aber in rechtsfragen kenn ich mich net aus.
gruß

Hallo!
Möglicherweise helfen die Formulierungen in einem Rechtsstreit.
Wenn ein Rechtsschutz besteht, würde ich einen Anwalt fragen.
Ansonsten wäre vielleicht auch Kulanz angemessen, da der Käufer sich ja vor Ende der Auktion von sich aus gemeldet hat.

Gruß

Frage doch einen Rechtsanwalt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_forum.asp?foru…

http://www.anwaltonline.com/ebay/

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/ebay_und_recht.php

Hallo,

auf jeden Fall ist der Kauf zustande gekommen. Abgabe eines Gebotes verpflichtet auch zum Kauf. Das „Kleingedruckte“ ist auch eindeutig formuliert. Ich würde nochmals eindringlich per E-Mail auf den Kauf hinweisen und wenn keine Antwort kommt in einer weiteren Mail mitteilen, das eine Meldung an Ebay geht. Evt. Lösung anbieten, die für Verkäufer noch akzeptabel ist. Sollte immer noch nichts kommen, Fall an Ebay melden, sodass die Provision gutgeschrieben wird und der Käufer angemahnt wird. Alles sehr aufwändig, aber solche Bieter nicht laufenlassen!

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß

Da würde ich nicht lange fackeln sondern mich direkt an ebay wenden. Er ist mit Abgabe des Gebotes einen Kaufvertrag eingegangen…

Hallo,
habe am Sonntag bei eBay mein Auto verkauft, der
Höchstbietende hat sein Gebot Sonntag nachts abgegeben, bat
mich dann Sonntag abends etwa 30 Minuten vor Auktionsende sein
Gebot zustreichen, da er sich verlesen hätte. Er wurde nicht
mehr überboten und hat die Auktion für sich entschieden!

Besteht nun ein Kaufvertrag? Soweit ich weiss ist der Kaufvertrag Rechtsgültig.
Im Auktionstext hatte ich auch reingeschrieben:

„Vor dem Kauf Bitte ansehen, Nachverhandelungen gibt es keine!Das ist ok.
Abholung innerhalb von 5 Tagen (bis zum 31.08.2012) und nach
Absprache.
Es handelt sich um einen Privatverkauf!!!
Spaßbieter werden mit 35% des Kaufpreises zur Kasse gebeten,
Rechtschutz sei Dank! da weiß ich nicht ob das so ok ist.
Wer all mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist soll
auf keinen Fall mitbieten.“

Was kann ich nun tun? Helfen mir diese Formulierungen? Habe
den Käufer schon gebeten sich bei mir zumelden, dies ist aber
nicht geschehen.

Wenn es immer noch keinen Kontakt zum Verkäufer gibt, dann würde ich umgehend ebay kontaktieren und um Hilfe bitten. Ein Gebot ist bindend. Drücke auf jeden Fall die Daumen, dass alles gut ausgeht! Viel Erfolg!
Herzlichen Gruss V.S.

Hallo…meiner Meinung nach , kann dieser Kaufvertrag auch ungültig sein, da der Interessent vor Ende der Auktion ehrlich Ihnen mitgeteilt hat, daß er den Artikel nicht haben will. Schadensersatz kann möglich sein, ev. in einer Höhe der Differenz des Zweithöchstbietenden,oder nach erfolgreicher Neueinstellung/Verkauf. Ob das sich lohnt ist eine Andere Sache

MFG

Im Prinzip ist en Kaufvertrag zustande gekommen. Die Frage ist, ob das ding in voller Konsequenz durchgezogen werden muss, oder ob du den Wagen noch einmal einstellst und von Ebay die Gebührenerstattung beantragst. Ansonsten bleibt nur der Weg zum Anwalt, davon bin ich persönlich aber kein so großer Freund.
VG
Axel