Auto bei Unfall auf Vorbesitzer versichert?!

Ich hatte vor etwa 3-4 Monaten einen Unfall mit Fahrerflucht. Ich wollte gerade den Parkplatz vor einer Schule verlassen und stand an der Ausfahrt(wollte nach links abbiegen). Um zu sehen ob jemand von links kommt, musste ich mit dem vorderen Drittel meines Fahrzeugs auf die Strasse (30er Zone). Und tatsächlich, von links näherte sich aus 100 Metern Entfernung ein anderes Fahrzeug. Ich wollte dieses Fahrzeug vorbeilassen und dann nach links abbiegen. Das Fahrzeug beschleunigte, wurde immer schneller, und rammte meinen Wagen schließlich mit ca. 60-70 Km/h. Bei meinem Fahrzeug ist die linke Vorderradaufhängung gebrochen. Das Unfallfahrzeug setzte kurz zurück, und verschwand mit quietschenden Reifen. Das alles geschah abends gegen 22 Uhr, keine anderen Fahrzeuge auf der Strasse. Die einzigen Zeugen: die 3 Insassen meines Fahrzeugs und eine Frau, die mit Ihrem Hund Gassi gegangen ist. Nach einer Stunde kam auch endlich die Polizei und noch ein wenig später das Abschleppfahrzeug. Beim Hochheben des Fahrzeugs auf den Abschlepper ein vermeintlich gutes Zeichen. Dem flüchtigen Unfallverursacher ist doch tatsächlich vorne das Kennzeichen abgefallen. Die Polizei, der Gutachter und alle Zeugen sagen mehr oder weniger folgendes: Mein Fahrzeug hat gestanden, das andere Fahrzeug muss mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein, keine Bremsspuren.

Wenige Tage später der erste Schock: Das Fahrzeug war zugelassen und versichert, allerdings noch auf den Vorbesitzer. Das Auto wechselte 1 Woche vor dem Unfall den Besitzer. Dieser neue Besitzer ist bereits polizeibekannt mit unbekanntem Wohnort/Aufenthaltsort. Das Unfallfahrzeug ist bis heute auch noch nicht aufgetaucht. Neulich bekam ich einen Brief vom Staatsanwalt: Verfahren vorläufig eingestellt, da Beschuldigter nicht auffindbar.

Dieser Unfall ist trotz aller Gutachter-, Polizei- und Zeugenaussagen rechtlich gesehen unklar. Mich trifft anscheinend eine gewisse Teilschuld, da ich dem Unfallgegner die „Vorfahrt genommen habe“, ich stand ja auf seiner Spur.

Ich habe die Angelegenheit wenige Tage nach dem Unfall einem Anwalt übergeben. Dieser rät mir nun davon ab, meine Rechte weiter zu verfolgen. Bisheriger Schaden etwa 2.500 Euro am Fahrzeug und etwa 500 Euro für Gutachter und Anwalt.

Soweit ich es verstanden habe, war das Auto noch nicht abgemeldet oder umgemeldet, also noch versichert. Diese Versicherung müsste direkt auf den neuen Besitzer des Fahrzeugs übergegangen sein, sofern der Vorbesitzer den Verkauf vor dem Unfall der Versicherung gemeldet hat.

Müsste also die Versicherung (des Vorbesitzers) erstmal für den Schaden aufkommen oder der flüchtige Unfallverursacher persönlich? Wie schaut es in solch einem Fall mit der Schuldverteilung aus, wie entscheiden hier Gerichte(mir geht es hier um die prozentuale Schuldzurechnung an die Unfallbeteiligten)? Habe ich irgendwelche Chancen zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen oder ist der Fall aussichtslos?

Danke für Eure Hilfe.

Hallo!

Wenn schon der Anwalt sagt, es sei aussichtslos…

Wenn das Auto noch versichert war, es ist egal wer es gefahren ist, dann muss diese VS auch haften. Aber das müsste doch auch der Anwalt wissen bzw. feststellen lassen können.

Grundsätzlich haftet der Verursacher persönlich, ist dessen Fahrzeug versichert dann übernimmt das für ihn die VS.

Und bei Teilschuld wird die Haftung entsprechend prozentual bewertet und ausgezahlt.

Der Haftungsfond der Kfz-Versicherer für Schäden aus Straftaten (Unfallflucht z.B. ) zahlt hier m.E. nichts ,aber man sollte das mal prüfen.

MfG
duck313

Dieser Fond heißt „Verkehrsopferhilfe e. V.“ und reguliert Unfallschäden.

Sachschäden werden nur übernommen, wenn die Schadenhöhe höher als die Selbstbeteiligung ( hier 500 €) ist.
Das könnte hier ja zutreffen, aber es käme auf den Grad der Mitschuld an.

Man sollte das aber prüfen und ggf. so einen Antrag auf Regulierung stellen.

Wenn wirklich keine „reguläre“ Haftpflicht zuständig sein sollte.

Nein, mußtest Du nicht und durftest Du auch nicht. Zitat aus § 9 Straßenverkehrsordnung:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren […] so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Daß Dir eine Teilschuld zugesprochen wird, erscheint mir vor dem Hintergrund unvermeidbar.

da hast du aber andere informationen als ich.
zitat von http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html:
„In den sogenannten „Fahrerfluchtfällen“ werden, um eine
übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu
vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn
gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.“

Hallo!

Ich weiß auch, Personenschäden sind er Hauptgrund für den Fond.

Aber bei " nicht versichertes Fahrzeug" oder „Vorsätzliche (Straf)Tat“ gilt die Einschränkung der Kombination Personen- und Sachschaden nicht !

Und hier im Fall steht doch „nicht versichert“ im Raum.

Und da gibt’s ja m.E. nur, es war versichert = Haftung oder es war nicht versichert = Unfallhilfe.

MfG
duck313