Auto beim ausparken leicht beschädigt

Die ganze wird philosopisch…ist wie die Frage was war vorher da…das ei oder das Huhn…
Besser sein als der andere ???eine sehr gewagte These…das will ich vielleicht gar nicht…ich will mindestens genauso sein wie er …aber nun ein Tick schlimmer sein als er…Es geht auch nicht mehr um Rechtsverständnis sondern eine Auslegung der Rechts haben…Ja ansonsten mit mir ist alles bestens

Durch die Zahlung eines Betrages X kauft man sich nicht von
der Schuld an sich und deren Folgen frei.

So pauschal finde ich diese Aussage falsch! Was ist denn, wenn
der Zahlung eine Einigung zugrunde liegt?
Ein zivilrechtlicher Vergleich? Die Einstellung eines
Strafverfahrens gegen eine Zahlung?
Man zahlt… und ist raus…

Na dann sag das mal der verfolgenden Behörde, wird die nicht
interessieren.
„Wir haben uns geeinigt, sie müssen das Offizialdelikt nicht
weiter verfolgen…“

Das ist nicht das, wovon ich oben gesprochen habe, denn in diesem Fall liegt ja mit der strafverfolgenden Behörde auch keine Einigung vor. Die kann aber mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eine Geldbuße (und davon habe ich oben ja bereits gesprochen) durchaus noch folgen. Und dann sind wir wieder da, wo ich hin wollte…

Man zahlt… und ist raus…

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Sicher doch, in diesem Fall!

Und wenn du wirklich das
andere Auto zerkratzt hast und weggefahren bist, ist das
Unfallflucht.

Unfallflucht ist es nur, wenn man den Unfall bemerkt hat.
Es ist regelmäßig bei Verfahren zur Unfallflucht ein Streitpunkt, ob der Fahrer den Unfall (Erschütterung, Geräusche) erkannt hatte oder nicht.

Ich würde mich mal mit demjenigen in Verbindung setzen, wenn
er es doch war, könnte er die Anzeige ja auch zurück nehmen.

Echt jetzt?

Unfallflucht - wenn es denn eine wäre - ist eine Straftat. Sie wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt - auch wenn der Geschädigte das nicht oder nicht mehr will.
(Die StA darf aber so ein Verfahren auch einstellen.)

Wer sagt mir daß er nicht der
jenige war der MEIN AUTO beschädigt hat.

Du sagst das.

(Die 150€ würde ich mal als nettes Eingeständnis deiner Schuld ansehen.)

Ich tische dir mal eine andere Geschichte auf:

Zeuge A beobachtet, dass du ein Auto berührst. Es kommt zum Schaden. Er sieht, dass du dich entfernst und meldet diese Straftat der Polizei.
Gleichzeitig sieht Nachbar B den Vorgang und sagt sich: Ach, das ist ja der koulis, den kenn ich, der soll mir mal 150€ geben, dann ist die Sache für mich erledigt.

Nun ermittelt aber der STAAT gegen dich - dank des Zeugen, der die Polizei rief.

Du scheinst etwas einfach gestrickt zu sein:

Mein Fehler war bei ihm zuzugeben daß daß ich der verursacher
war…allerdings nach der Anzeige wegen Unfallflucht werde ich
es bei der Polizei anzweifeln…der Schaden ist mir
inzwischen egal …das Geld auch…Ich kann auch 20 Zeugen ran
holen die bei eine Party waren die genau zugeschaut haben wir
er MEIN AUTO beschädigt hat…

Probiere das mal und du wirst kräftig auf die Schnauze fallen!

Du hast ihm den Schaden erstattet und damit die zivilrechtliche Seite erledigt.

Das hat mit der strafrechtlichen Seite nichts zu tun. Für diese musst Du Dich nun, und das völlig zu Recht, verantworten.

Wenn Du meinst, Dir nichts vorzuwerfen zu haben, ist doch alles gut. Spätestens vor Gericht wirst Du dann freigesprochen.

Allerdings habe ich an der Geschichte, wie Du sie äußerst, deutliche Zweifel. Zum einen siehst Du ein, dass Du es warst und bezahlst den Schaden, zum anderen kündigst Du 20 getürkten Zeugen an. Das alles lässt deutliche Zweifel aufkommen, wie Du es mit der Einhaltung von Regeln, Recht und Gesetz hältst und weckt auch schwere Zweifel an Deiner geistigen Eignung am Strassenverkehr teilzunehmen.

Im schlimmsten Fall also
für Dich:

-Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
-Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten wegen Verleitung zur Falschaussage
-Lappen weg
-Neuerlangung erst nach MPU (Idiotentest)

für Deine 20 Zeugen:

-Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre wegen Falschaussage vor Gericht

20 Zeugen, die vor Gericht einen trivialen Sachverhalt identisch bezeugen wollen, fallen vor Gericht im übrigen schneller um, als Du es Dir auch nur ansatzweise vorstellen kannst. Zudem liegt die Beweiswürdigung ausschließlich bei den Richtern. 20, 50 oder 100 unglaubwürdige Zeugen bringen also im Zweifelsfall gar nichts bzw. das Gegenteil. Insbesondere, wenn der Angeklagte seine Schuld dem Geschädigten gegenüber eingestanden und auch schon den Schaden ersetzt hat.

Trotzdem ist die Schuldfrage damit nicht geklärt…

E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
E.1 Bei allen Versicherungsarten
Anzeigepflicht
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu
einer Leistung durch
uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Ja, eben. Dass der Geschädigte nach seinem geschilderten Werkstattbesuch den Versicherer in Anspruch nimmt, weil die Kratzer dort mit 150 EUR incl. MWSt eher nicht zu beheben sind, durft der Schädiger annehmen. Jedenfalls nach allgemeiner Lebenserfahrung über Werkstattkosten, Nutzungsaufall, Leihwagen.

Insoweit ist IMHO § 28 Abs. 4 VVG i. V. m. AHB 2008 5.1 hier einschlägig und ich maße mir nicht an, eine hierüber abweichende Rechtsauffassung als falsch abzuqaulifizieren :smile:

G imager

alles sehr seltsam
Hallo,

hier stimmt irgendetwas nicht …

  • der Typ spricht Dich an und behauptet Du warst es? wie kommt er dazu ?
  • der Typ nimmt von Dir Geld? ohne Beleg ?
  • der Typ geht in die Werkstatt und lässt reparieren ?
  • der Typ hat eine Versicherung eingeschaltet? Zur Schadensregulierung ?
  • wie kommt die Polizei dazu, gegen Dich zu ermitteln ?

Alles mehr als merkwürdig

ja - es ist wie immer.

man liest einen Text - versteht ihn nicht - und versucht mit unsinnigen Bemerkungen zu kontern.

Merger

hier stimmt irgendetwas nicht …

Das sehe ich auch so. Allerdings kann ich Deine Rückfragen nicht nachvollziehen.

  • der Typ spricht Dich an und behauptet Du warst es? wie kommt
    er dazu ?

Zitat: „Da ich tatsächlich an der gleiche Stelle ein Kratzer hatte…“. Vermutlich werden die Autos in der Nähe geparkt worden sein oder jemand hat es gesehen. Was ist daran „komisch“?

  • der Typ nimmt von Dir Geld? ohne Beleg ?

Zitat: „hab ihn 150 Euro überwiesen“. Damit ist die Zahlung eindeutig nachweisbar. Außerdem ist es nicht sooo ungewöhnlich, dass der Empfänger nicht von sich aus einen Beleg rausgibt. Den muss man schon explizit fordern. Bei Überweisung aber sowieso egal.

  • der Typ geht in die Werkstatt und lässt reparieren ?

Steht da nicht. Muss er aber auch nicht. Er kann das Geld auch versaufen und mit dem Kratzer leben.

  • der Typ hat eine Versicherung eingeschaltet? Zur
    Schadensregulierung ?

Steht da nicht. Muss er aber auch nicht. Warum auch, wenn der Schaden so reguliert wird. Außerdem muss der Geschädigte sowieso keine Versicherung einschalten.

  • wie kommt die Polizei dazu, gegen Dich zu ermitteln ?

Ja wie kommt sie bloß dazu? Weil es Aufgabe der Polizei ist? Vielleicht hat der „Typ“ den Geschädigten angezeigt, was ja sein gutes Recht wäre? Vielleicht hat auch jemand anderes die Polizei gerufen? Mit der Zahlung ist lediglich die zivilrechtliche Seite erledigt. Unfallflucht (§ 142 StGB) ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen und unabhängig vom Willen des Geschädigten verfolgt. D.h. wenn die Ermittlungsbehörden „irgendwie“ davon erfahren, wird ermittelt.

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Keine Obliegenheitsverletzung !

E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
E.1 Bei allen Versicherungsarten
Anzeigepflicht
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu
einer Leistung durch
uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Ja, eben. Dass der Geschädigte nach seinem geschilderten
Werkstattbesuch den Versicherer in Anspruch nimmt, weil die
Kratzer dort mit 150 EUR incl. MWSt eher nicht zu beheben
sind, durft der Schädiger annehmen. Jedenfalls nach
allgemeiner Lebenserfahrung über Werkstattkosten,
Nutzungsaufall, Leihwagen.

Glaubst Du wirklich, dass jeder Autofahrer die Kosten einer Werkstattreparatur bei einem kleinen Kratzer einschätzen kann ?
Außerdem kann man nicht von Jedem erwarten, dass er rechtskundig ist und alle Gesetze kennt.

Ich selbst würde auch bei solch einem kleinen Kratzer erst versuchen mit dem Geschädigten klar zu kommen und nicht sofort meinen Versicherer informieren.

Erst wenn weitere Forderungen an mich gestellt werden würde ich einen Schadensbericht an meinen Versicherer schicken.

Kematef

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  • der Typ spricht Dich an und behauptet Du warst es? wie kommt er dazu ?
     ----Er stand am Fenster und hätte gesehen wie ich beim rausparker angetoucht habe…ich hatte wirklich nichts gemerkt…ich fahre auch seit 30 Jahren ohne ein Kartzer…allerdings hat meine alte Karre viele Kratzer rund herum …so habe ich halt das Auto gekauft. Das Auto bietet potentielle Abzocker die Möglichkeit mich anzukratzen und behaupten ich wäre es…vor 6 Monaten war genauso ein Fall wo ich von der Polizei einen Brief bekam daß ich jemanden angekratzt haben sollte  und musste mit dem Auto zur Polizei gehen …der zuständige Beamte hat sofort erkannt daß die Kratzer einfach nicht passten…und der TYP war dran

  • der Typ nimmt von Dir Geld? ohne Beleg ? ----
    Ich hab geglaubt dass der Schaden wirklich von mir stamen könnte…da ich bei der Vericherung (nach 30 Jahre Unfallfrei günstig versichert bin) angerufen habe und fragte was ich machen sollte …sie meinten zu mir ist besser wenn ich mich mit ihm einige…
    Er hatte mich aber schon angezeigt ohne es mir zu sagen…ohne Beleg per überweisung …er meinte er hätte gefragt und würde 150 € kosten. Die Versicherung meinte auch wenn ich mich mit ihm nicht einige habe ich immer noch eine Woche Zeit anzurufen und das ganze über die Versicherung regeln zu lassen. Der Brief der Polizei ist allerdings nach 8 Tagen bei mir gekommen

  • der Typ geht in die Werkstatt und lässt reparieren ?
    ----Nein natürlich NICHT versaufen

  • der Typ hat eine Versicherung eingeschaltet? Zur Schadensregulierung ?
    Nein der wollte NUR abkassieren und mir eine verpassen…

  • wie kommt die Polizei dazu, gegen Dich zu ermitteln ?
    —oben schon beantwortet