Nein, weil man eine Schuld eingestanden und dann noch eine
Entschädigungszahlung angeboten hat. Zu dieser vertraglichen
Obliegenheitsverletzung wird sich der Versicherer bestimmt
noch äußern.
Na dann schauen wir doch einmal in die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kfz-Haftpflicht rein:
E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
E.1 Bei allen Versicherungsarten
Anzeigepflicht
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch
uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. In der Schutzbriefversicherung
sind Sie zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet.
E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
E.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns
dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.
Anzeige von Kleinschäden
E.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 Euro
beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall
erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
Also, worin erkennst Du nun eine Obliegenheitsverletzung ?
Sinnvoll wäre doch, bevor man falsche Antworten gibt, zuerst einmal in den entsprechenden Vorschriften (Versicherungsbedingungen) nachzuschauen.
Gruß Merger