Auto beim ausparken leicht beschädigt

Ich hab ein Auto beim Parken beschädigt allerdings ohne es zu merken. Am nächsten Tag kommt der Besitzer und meinte …hier sie haben mein Auto zerkratzt. Da ich tatsächlich an der gleiche Stelle ein Kratzer hatte…habe ich es eingesehen und uns geinigt …hab ihn 150 Euro überwiesen. er meinte er hätte bei einer Werkstadt gefragt allerdings ohne schrifftliches angebot…und damit war die Angelegenheit für mich erledigt.

Einige Tage später bekomme ich von der Polizei eine Anzeige --Unfallfahrerflucht.
Jetzt möchte ich ihn dran haben…aber dringend und das im Namen der Gerechtigkeit

Hinweis auf FAQ:1129 , Deine Frage wird also bald gelöscht werden.

Einige Tage später bekomme ich von der Polizei eine Anzeige
–Unfallfahrerflucht.
Jetzt möchte ich ihn dran haben…aber dringend und das im
Namen der Gerechtigkeit

Es sind zu wenig Details bekannt was den Unfall selbst und den dann folgenden Ablauf angeht. Was man aber mit Sicherheit sagen kann ist:

Durch die Zahlung eines Betrages X kauft man sich nicht von der Schuld an sich und deren Folgen frei.

Möglicherweise hat der Geschädigte den Unfall nicht selbst gemeldet sondern ein Zeuge? Und wenn die Polizei oder eine andere Verfolgungsbehörde erst einmal davon erfährt dann muss sie der Sache auch nachgehen - egal ob der Geschädigte Anzeige erstattet hat oder nicht. Außerdem steht die Frage im Raum woher der Geschädigte die Adresse hat…

Grundsätzlich gilt aber: Wer keinen Unfall bemerkt der kann sich auch nicht unerlaubt von einem Unfallort entfernen.

Gruß Crack

der letzte Satz ist einfach unlogisch…De jenige meinte er stand am Fenster und er hätte es gesehen…anders rum sein Auto war voll mit Kratzer…Wer sagt mir daß er nicht der jenige war der MEIN AUTO beschädigt hat.

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Und wenn du wirklich das andere Auto zerkratzt hast und weggefahren bist, ist das Unfallflucht. Glaube nicht, dass du den dann dran kriegst. Vielleicht hat er ja auch gar nicht die Anzeige gemacht.
Ich würde mich mal mit demjenigen in Verbindung setzen, wenn er es doch war, könnte er die Anzeige ja auch zurück nehmen.

Das sind mir viel zu oberflächliche Reaktionen hier …Dann muss er mir derjenige eine Rechnung geben wofür ich ihn das Geld bezahlt habe …zweitens wenn sein Auto voll mit solchen Kratzer ist dann ist das für mich ein Beweis daß er damit ein Geschäft betreibt…mein Auto hat auch viele Kratzer ,aber ich fahre allerdings seit 30 Jahre Unfallfrei. Die Frage ob er nicht der jenige ist der mir den Schaden verursacht hat ist hiermit immer nocht nicht geklärt.
Ich könnte jetzt beim ausparken das nächste mal jemenden MIT VOLLE ABSICHT Schaden zufügen und die Polizei anrufen und behaupten die hätten mich beschädigt…

der letzte Satz ist einfach unlogisch…

Du meinst diesen?:

Grundsätzlich gilt aber: Wer keinen Unfall bemerkt der kann sich auch nicht unerlaubt von einem Unfallort entfernen.

Was ist daran unlogisch?

De jenige meinte er
stand am Fenster und er hätte es gesehen.

Dann ist er selbst ein Zeuge.

anders rum sein Auto war voll mit Kratzer…Wer sagt mir daß er nicht der
jenige war der MEIN AUTO beschädigt hat.

Theoretisch ist das natürlich auch möglich. Den Vorwurf macht man aber Dir.
Konnte er vom Fenster Dein Kennzeichen erkennen?

Gruß Crack

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Oh doch.
Denn Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Vorsatzdelikt, man kann es also nur wissentlich begehen. Bemerkt man einen Unfall nicht dann erfüllt man auch den Straftatbestand nicht.

Ich würde mich mal mit demjenigen in Verbindung setzen, wenn
er es doch war, könnte er die Anzeige ja auch zurück nehmen.

Kann er schon - aber ohne Wirkung, Stichwort Offizialdelikt.

Gruß Crack

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Also es macht Sinn einen Anwalt zu nehmen oder ?

Selbstverständlich kann der Geschädigte Anzeige wg. unerlaubten Enbtferen vom Unfallort stellen, wenn du weder am Unfallort zumutbar lange auf den Fahrer gewartet hast noch dich unverzüglich bei der Polizei als Unfallverursacher zu erkennen gebenen hast.

Dies ist ein Offizinaldelikt, dass nun von Amts wegen verfolgt wird und die Ermittlungen ergeben, ob der verursachte Schaden tasächlich unbemerkt bleiben konnte oder nicht.

Mit 150 EUR muss es sich ebensowenig abspeisen lassen sondern kann den Schaden deiner Versicherung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten einreichen und demnach reguliert verlangen.

Fazit: Du hats so ziemlich alles falsch gemacht und wenn jemand dranzukriegen ist, dann du. Deiner Versicherung gegenüber würde ich die „Einigung“ jedenfalls lieber verschweigen, Schuldeingeständnis und Vorabzusagen können dich teuer zu stehen kommen :open_mouth:

G imager

Du hats so ziemlich alles falsch gemacht

Weil man den Unfall nicht bemerkt hat oder warum?

Gruß Crack

Nein, weil man eine Schuld eingestanden und dann noch eine Entschädigungszahlung angeboten hat. Zu dieser vertraglichen Obliegenheitsverletzung wird sich der Versicherer bestimmt noch äußern.

Was die Ermittlungen wegen Fahreflucht ergeben, darf man abwarten. Mit den 150 EUR sind die nämlich nicht vom Tisch…

Nein, weil man eine Schuld eingestanden und dann noch eine
Entschädigungszahlung angeboten hat. Zu dieser vertraglichen
Obliegenheitsverletzung wird sich der Versicherer bestimmt
noch äußern.

Wirklich?
http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/rechtsprechu…
http://duebbert-und-partner.de/200809091228/versiche…
Aber vllt kannst Du mir ja mal einen Link auf die Bedingungen eines Versicherers zeigen, wo diese Obliegenheit vertraglich geregelt ist?! ich würds gern mal lesen…
Was spricht denn dagegen mich fernab von der Einschaltung irgendeiner Versicherung mit dem Geschädigten zu einigen? Er hat mein Geld, verzichtet auf weitere Ansprüche und dann ist gut. Was sollte meine Versicherung dann noch wollen?

Was die Ermittlungen wegen Fahrerflucht ergeben, darf man
abwarten. Mit den 150 EUR sind die nämlich nicht vom Tisch…

Der Meinung muss ich mich natürlich anschließen.

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Durch die Zahlung eines Betrages X kauft man sich nicht von
der Schuld an sich und deren Folgen frei.

So pauschal finde ich diese Aussage falsch! Was ist denn, wenn der Zahlung eine Einigung zugrunde liegt?
Ein zivilrechtlicher Vergleich? Die Einstellung eines Strafverfahrens gegen eine Zahlung?
Man zahlt… und ist raus…

Also Leute das errinert mich an dem Märchen der deutschen Tugenden…Die Sache sieht so aus…ich habe vielleicht sein Auto beschädigt…vielleicht aber auch nicht …daß er selber am Fenster Stand …wie er sagte und es gesehen hat, halte ich für das Monster vom Lochnes…viel mehr halte ich es für Wahrscheinlich daß er mit solchen Schrammer das Auto finanziert hat denn kein einziger kratzer wurde entfernt.
Mein Fehler war bei ihm zuzugeben daß daß ich der verursacher war…allerdings nach der Anzeige wegen Unfallflucht werde ich es bei der Polizei anzweifeln…der Schaden ist mir inzwischen egal …das Geld auch…Ich kann auch 20 Zeugen ran holen die bei eine Party waren die genau zugeschaut haben wir er MEIN AUTO beschädigt hat…
Daß ich ihn 150 E gegeben habe bedeutet gar nichts er hatte mich erpresst sonst ruft er die pollizei was er sowieso machte…

Also Leute das errinert mich an dem Märchen der deutschen
Tugenden…Die Sache sieht so aus…ich habe vielleicht sein
Auto beschädigt…vielleicht aber auch nicht …daß er selber
am Fenster Stand …wie er sagte und es gesehen hat, halte ich
für das Monster vom Lochnes…

Das kann man doch aber nicht ausschließen, oder?

viel mehr halte ich es für
Wahrscheinlich daß er mit solchen Schrammer das Auto
finanziert hat denn kein einziger kratzer wurde entfernt.

Das ist nicht mehr als eine Vermutung.
Selbst wenn das so wäre, man muss einen Schaden nicht reparieren lassen, der Verursacher hat ihn aber zu begleichen.

Ich kann auch 20 Zeugen ran
holen die bei eine Party waren die genau zugeschaut haben wir
er MEIN AUTO beschädigt hat…

Du unterstellst einem Anderen eine Straftat und bist keinen Funken besser.
Ist mit Deinem Rechtsverständnis noch alles in Ordnung?

Gruß Crack

Ist es nicht Aussage gegen Aussage wenn ich das gleiche behaupte ?

„Du unterstellst einem Anderen eine Straftat und bist keinen Funken besser.“

Das tut der andere auch…

„Du unterstellst einem Anderen eine Straftat und bist keinen
Funken besser.“

Das tut der andere auch…

Falsch!

Das unterstellst Du ihm, kannst aber überhaupt nicht wissen das es so ist.

Gruß Crack

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Nein, weil man eine Schuld eingestanden und dann noch eine
Entschädigungszahlung angeboten hat. Zu dieser vertraglichen
Obliegenheitsverletzung wird sich der Versicherer bestimmt
noch äußern.

Na dann schauen wir doch einmal in die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kfz-Haftpflicht rein:

E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
E.1 Bei allen Versicherungsarten
Anzeigepflicht
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch
uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. In der Schutzbriefversicherung
sind Sie zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet.

E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
E.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns
dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.
Anzeige von Kleinschäden
E.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 Euro
beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall
erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.

Also, worin erkennst Du nun eine Obliegenheitsverletzung ?

Sinnvoll wäre doch, bevor man falsche Antworten gibt, zuerst einmal in den entsprechenden Vorschriften (Versicherungsbedingungen) nachzuschauen.

Gruß Merger

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Man zahlt… und ist raus…

Na dann sag das mal der verfolgenden Behörde, wird die nicht interessieren.

„Wir haben uns geeinigt, sie müssen das Offizialdelikt nicht weiter verfolgen…“

Gruß Crack