Frau A will ausparken, beschädigt dabei Spiegel von Frau B und ist so festgefahren, dass niemand mehr vor und zurück kommt. A und B trauen sich nicht zu, die jeweiligen Fahrzeuge zu bewegen. B fragt einen Bekannten © der das Fahrzeug von B herausfährt, dabei ist es unausweichlich, dass Kratzer in der Tür an Fahrzeugen A+ B entstehen. Wer ist verantwortlich für die entstandenen Kratzer, die erst beim Herausfahren entstanden sind? Ich bin der Meinung dass Frau A die Frau B in diese Situation reingebracht hat und alternativ professionelle Hilfe hätte in Anspruch nehmen müssen.
Frau A möchte Frau B nämlich nur den beschädigten Spiegel zahlen ( Kostenvoranschlag der Autowerkstatt beinhaltete Spiegel und Entfernen der Kratzer)
Hallo!
Sicherlich hat A die Situation geschaffen. Es sei denn, A war zuerst dort und B hatte sich sehr dicht(zu dicht) danebengestellt !
Aber wenn bereits absehbar ist, man bekommt Wagen B nicht ohne Schaden an Wagen A und B heraus, dann darf man ihn auch nicht rausfahren !
Ganz einfach oder auch nicht.
Denn was bleibt ? Abschlepper kommen lassen, der je nach Lage der Dinge einen Wagen wegzieht oder raushebt. Auch dabei könnte es Schäden geben, die unvermeidlich sind.
Auch die müsste man der A anlasten.
Aber ob man deshalb die Eigenhilfe von C und den folgenden Schaden auch gleich der A anlasten kann ? Nicht ohne weiteres.
Hier hätte erst durch einen besser fachkundigen Profi entschieden werden müssen, ob es eine schadfreie Lösung zur Trennung der Fahrzeuge gäbe.
mfG
duck313
Hallo Kabukikid,
in der Regel ist die von Dir beschriebene Situation eher nicht realitätsbezogen und meiner Meinung nach, von jedem, der einigermaßen Autofahren kann, zu meistern.
Gut, möglicherweise, könnten dabei ein, oder sogar beide Spiegel beschädigt worden sein, was durch die Klappfunktion aber auch eher unwahrscheinlich ist.
Doch für die Kratzer an beiden Türen, ist offenbar das stümperhafte Verhalten von C verantwortlich! Schon alleine dadurch, dass wenn sich die Siegel berühren, zwischen beiden Fahrzeugen (Türen) ein nicht unerheblicher Abstand bestehen bleibt.
MfG
weissheit
Hallo KabukiKid,
wahrscheinlich wird die tatsächlich Schuld jedem zum halben Anteil angelastet werden. Es werden somit beide Haftpflichtversicherungen belastet.(Beide verlieren schadensfreie Jahre) A darf den Schaden bei der Versicherungsgesellschaft B reguliert wissen und B darf den Schaden bei Versicherungsgesellschaft A abwickeln. So hat jeder seinen Anspruch befriedigt bekommen. Ob es eine Schadensminderung in angemessener Höhe bei fachlicher Trennung der PKWs gegeben hätte, wird wohl ohne Belang sein.Es werfen sich viele Fragen auf:
Denn wer hätte den Fachmann beauftragt und dann diese Kosten bezahlt? Und wenn beim Einfahren nur die beiden Spiegel verkeilten, warum ist / sind beim Herausfahren ein / beide Autos beschädigt worden? Die Spiegel waren doch eh schon hin und zum Trennen müssen keine Autos bewegt werden. Sondern eben nur die beiden Spiegel zur Gänze entfernt werden. Mit etwas grober Gewalt geht so was bestimmt. Und warum hat keiner der beiden Fahrer seine Schadenshotlinenummer der Versicherungsgesellschaft angerufen und hier um kostenlosen Rat gefragt?
Hier geht es wie so oft im Verkehrsrecht nicht um wer hat was verschuldet, sondern wer haftet für was. Und zu guter Letzt hat man einen Rechtsschutz und könnte eventuell einen Richter zu seiner Rechtsmeinung befragen.
Dies ist eine laienhafte Meinung und keinesfalls irgendwie rechtlich gewußt. Danke für den theoretischen Austausch.