Auto fälschlicherweise als Firmenauto abgesetzt

Sehr geehrte Damen und Herren

Person A ist Selbständig und hat ein Auto gekauft.
Dieses Auto wird momentan von der Steuer als Dienstfahrzeug mit der 1% Regelung abgesetzt da Person A Selbstständig ist.
Das Problem ist: Person A ist gar nicht der Versicherungsnehmer und auch nicht der Halter!
Person A lässt nämlich das Auto wegen der Versicherungskosten offiziell über einen Angehörigen laufen.

Das ganze kam durch eine falsche Steuerberatung zustande da die Steuerberaterin nur fragte wer im Kaufvertrag steht, nicht wer Halter ist, nur so als Erklärung am Rande.

Nun muss Person A die Steuererklärung nachträglich ändern, aber: Was blüht Person A jetzt? Auf jeden Fall Nachzahlung der von der Steuer abgesetzten Ausgaben für das Auto.
Was noch?
Was passiert mit dem Geldwerten Vorteil?
Wird der Rückgängig gemacht? Was ja sogar, falls Person A weniger Ausgaben für das Auto als die Höhe des Vorteiles hatte, vorteilhaft für A wäre?
Oder hat sich Person A sogar strafbar gemacht?

Danke für Ihre Mühe und Hilfe!

Moin, wird das Fahrzeug von A im Rahmen der selbständigen Tätigkeit genutzt?

Und wo genau soll da das Problem liegen? Weder bei den Ansatzvorschriften des HGB noch irgendwo im EStG wird das Wörtchen „Halter“ verwendet. Entscheidend ist das wirtschaftliche Eigentum.

Bei wem das wirtschaftliches Eigentum liegt, ist nicht immer ganz einfach zu beurteilen, weswegen es ganz richtig war, dies dem Steuerberater zu überlassen. Dieser haftet auch, falls er trotz vorliegender Informationen einen Bock geschossen hat. Falls er nicht alle Informationen hatte, dann teilt man ihm die fehlenden nachträglich mit, um ein Schulterzucken zu ernten.

So please stay cool, calm and collected and trust your local tax advisor!

Schreibt er doch. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Ja, überwiegend sogar

Auch wenn bei der Versicherung und zb. auf den Reperatur Rechnungen nicht Person A sondern eben dieser Angehörige steht?

Ich lese da nur, dass A selbständig ist und ein „Dienstfahrzeug mit der 1% Regelung absetzt“. Das A dieses Fahrzeug tatsächlich gewerblich nutzt, ergibt sich für mich nicht zwingend daraus.

Es wird tatsächlich hauptsächlich gewerblich genutzt

Könnte Drittaufwand sein, könnte abgekürzter Zahlungsweg sein, könnte auch eine lediglich falsch angegebener Rechnungsempfänger sein, aber grundsätzlich ändert das nichts daran, ob das Auto im wirtschaftlichen Eigentum des A steht und ob es notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen ist oder sein kann.

Insgesamt sind allerdings die Sachverhaltsangaben ziemlich dürr.

Er hat es offensichtlich dem Betriebsvermögen zugeordnet, sonst gäbe es ja auch keine 1%-Regelung. Kann natürlich auch falsch sein, wenn der betriebliche Nutzungsanteil unter 10% liegt, aber diese Fälle sind ja sehr selten.

Danke sehr für alle Antworten. Welche Angaben werden noch benötigt damit man was sagen kann?
Also wie gesagt Person A hat das Auto erworben aber bei der Versicherung und der Kfz Steuer und im Fahrzeugschein steht eben dieser Angehörige.

Wenn er Eigentümer und Besitzer des Autos ist, steht einer Zuordnung zum Betriebsvermögen nichts entgegen, vielleicht ist diese sogar zwingend.

Tach,

ich nehme mal an, dass das Fahrzeug vom Firmenkonto bezahlt wurde, korrekt als Anlagegut in der Bilanz geführt wird und dort auch die AfA gebucht werden.

Exakt das gleiche Spiel hatte ich vor einiger Zeit. Kein Problem.
Ich habe aber der Werkstatt gesagt, dass die Rechnungen bitte nicht auf den Namen des Halters laut Fahrzeugschein auszustellen sind, sondern das ich der wirschaftliche Halter bin und auch die Rechnungen bezahle.
Das war wichtig, um die Vorsteuer ziehen zu können (falls du überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt bist) - so hatte es mir zumindest mein StB damals gesagt. (Gilt das noch in dieser Strenge? Also dass die Vorsteuer nur dann abgezogen werden kann, wenn die Rechnung auf die Firma (bzw. bei Selbstständigen auf dessen Namen) ausgestellt ist?)

Du sprichst die 1% Regel an. Beachte, dass es da noch die 0,03% Regel gibt, wenn du mit dem Fahrzeug von zu Hause aus zur Arbeit fährst. Wobei du als Selbstständiger eventuell überhaupt keinen Weg zur Arbeitsstätte hast.

Um das Kuddel-Muddel aufzulösen, beachte:
Der Halter laut Fahrzeugzulassung muss nicht unbedingt auch der Eigentümer sein. Es steht mittlerweile sogar auf den Papieren drauf, dass die KEIN EIgentumsnachweis sind.

Ebenso dürfen Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sein.

Läuft bei der Versicherung das Fahrzeug unter „private Nutzung“?
Dann könnte im Schadensfall die ganze „Spar“-Konstruktion dahin sein.

Und einen eigenen Schadensfreiheitsrabatt erwirbt man auf diese Tour auch nicht.
.