Auto für einen Kumpel anmelden (Kfz Versicherung)

Hallo,

angenommen Herr X möchte f. seinen Kumpel Y (sehr gute, alte Freunde) dessen
Auto auf seinen eigenen Namen anmelden, weil Y ihn darum gebeten hat. Denn Y
hat Schulden und die Gläubiger sollen nicht erfahren, - dass er ein Auto fährt und
besitzt.

Was muss X beachten? Herr X hat selber bereits seine 2 Autos und sein Motorrad
auf sich selber angemeldet. Das Auto von Y wäre somit „sein“ drittes Auto. Empfie-
hlt es sich f. das Auto von Y einen anderen Versicherer zu wählen? Ja wohl schon,
oder? Wegen möglicher Unfälle und anderer Verkehrsverstöße,- die Y begeht. Da-
mit Herr X nicht selber höher eingestuft wird (Prämienzahlung) mit seinen eigenen
2 Autos und seinem Motorrad (alles bei dem selben Versicherer).

Was gibt es noch z. beachten für X? Eine Versicherung abschließen, in der er und
auch Y als mögliche Fahrer eingetragen sind. Okay. Aber was ist eigentlich, wenn
Y geblitzt wird und/oder sogar Punkte in Flensburg sammelt? Vielleicht sogar eine
Art schwerer, selbst verschuldeter Unfall von Y? Hätte das irgendwie negative Aus-
wirkungen, irgendeiner Art für X? Wenn das Auto doch Y gehört und wenn Y auch
sonst alles brav bezahlt (seine ggf. Schäden, Strafen, höheren Prämien)?

Danke und viele Grüße,
Yedi386

Hallo!

Was Herr X unbedingt machen sollte ? Das ganze mal sehr scharf überdenken !

Ob er nicht hier Beihilfe zum Betrug leistet.  Denn offenbar verfügt Y ja über Gelder, die er in Wagen und Unterhaltskosten dafür stecken kann.
Und Gläubiger oder Sozialkassen sollen das nicht erfahren.

Natürlich wird man im Vertrag zurückgestuft, wenn man Schäden verursacht. Aber natürlich nur der Vertrag des betroffenen Fahrzeugs. Zwei-, Drittwagen oder Krafträder-verträge wären nicht betroffen !
Es spielt also keine entscheidende Rolle, wo man versichert. 

Bußgelder kommen immer zu X, andere Adresse hat man nicht, es sei denn ,Y wird angehalten und kontrolliert.
Aber X muss kein Bußgeld zahlen oder Punkte und Fahrverbot hinnehmen, was andere Fahrer zu vertreten haben.
Nur muss X ja den Y als Fahrer angeben.

Y fährt und kann verursachen was er mag, X kann für nichts herangezogen werden.

Das einzige wäre, wenn Y keine Fahrerlaubnis(mehr) hat oder betrunken ist und X hat davon Kenntnis und gestattet die Fahrt. Denn X ist der Halter und verantwortlich,wer damit fährt.

Schnapsidee !

MfG
duck313

Hallo,

Hallo,

angenommen Herr X möchte f. seinen Kumpel Y (sehr gute, alte
Freunde) dessen
Auto auf seinen eigenen Namen anmelden, weil Y ihn darum
gebeten hat. Denn Y
hat Schulden und die Gläubiger sollen nicht erfahren, - dass
er ein Auto fährt und
besitzt.

Dies sollte Herr X nicht tun!

Was muss X beachten? Herr X hat selber bereits seine 2 Autos
und sein Motorrad
auf sich selber angemeldet. Das Auto von Y wäre somit „sein“
drittes Auto. Empfie-
hlt es sich f. das Auto von Y einen anderen Versicherer zu
wählen? Ja wohl schon, oder?

Wenn man einen anderen Versicherer wählt, dürfte die 3-Wagen-Versicherung vermutlich teurer werden. Beim eigenen Versicherer bekommt man evt. eine Sondereinstufung.

Wegen möglicher Unfälle und anderer Verkehrsverstöße,-
die Y begeht.

Ja - und Herr X darf sich dann freuen, wenn alle Verstöße bzw. Unfälle dann u.U. ihm angelastet werden. Die Möglichkeit könnte ja bestehen, dass Herr Y an diesen Tagen das Auto nicht gefahren hat.

Und Herr X ist dann beweispflichtig.

Da-
mit Herr X nicht selber höher eingestuft wird (Prämienzahlung)
mit seinen eigenen
2 Autos und seinem Motorrad (alles bei dem selben
Versicherer).

Der Versicherungsvertrag bezieht sich immer nur auf das versicherte Fahrzeug und somit können andere Fahrzeuge nicht hochgestuft werden.

Allerdings könnten bei Schadenshäufigkeit der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt werden. U.U. auch die weiteren Versicherungen.

Was gibt es noch z. beachten für X? Eine Versicherung
abschließen, in der er und
auch Y als mögliche Fahrer eingetragen sind. Okay. Aber was
ist eigentlich, wenn
Y geblitzt wird und/oder sogar Punkte in Flensburg sammelt?

U.U. kann man die Person die das Auto gefahren ist auf dem Bild nicht erkennen,
und dann muss Herr X nachweisen wer gefahren ist.
Unter Umständen ist an diesem Tag Frau Z das Auto gefahren die Herrn X überhaupt nicht bekannt ist und Herr Y gibt den Namen nicht preis.

Vielleicht sogar eine
Art schwerer, selbst verschuldeter Unfall von Y? Hätte das
irgendwie negative Aus-
wirkungen, irgendeiner Art für X? Wenn das Auto doch Y gehört
und wenn Y auch
sonst alles brav bezahlt (seine ggf. Schäden, Strafen, höheren
Prämien)?

Aber sicher - siehe meine Antworten weiter oben.

Danke und viele Grüße,
Yedi386

Also Finger weg davon.

Gruß Merger