Auto gekauft Privat

habe vor eine woche ein auto gekauft
eine woche später hat der wagen einen motorschaden!

kann ich den verkäufer dafür haftbar machen? täuschung?

habe einen adac kaufvertrag unterschrieben…
bei der probefahrt war auch alles super!

der verkäufer sagt das kann nicht sein der wagen war im super zustand!

was kann ich machen?

Hallo!

Was ist denn genau defekt ?

Man hat laut Vertrag sicherlich gekauft unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Dann würde der Verkäufer(privat) nur für verschwiegene Mängel haften .

Nur muss das der Käufer nachweisen, was evtl mit einem Gutachter möglich wäre.

Sonst kann ein Fahrzeug auch schon auf der Heimfahrt nach Kauf einen Schaden haben, der ärgerlich, aber hinzunehmen ist. Schäden entstehen auch zufällig.

MfG
duck313

angeblich lagerschaden am motor kenne mich auch nicht so gut aus
habe in der werkstatt angerufen wo der wagen immer war die sagten das können sie sich bei dem wagen nicht vorstellen da er immer gepfelgt wurde :frowning:

Moin!

angeblich lagerschaden am motor kenne mich auch nicht so gut
aus
habe in der werkstatt angerufen wo der wagen immer war die
sagten das können sie sich bei dem wagen nicht vorstellen da
er immer gepfelgt wurde :frowning:

Hängt vom Kaufvertrag ab.
Vermutlich dumm gelaufen.

M.

IMHO ist der Verkäufer aus dem Schneider: Im ADAC-Kaufvertrag ist ein Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel - nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel - wirksam vereinbart.

Demnach haftet - deutlich formuliert - der Verkäufer nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen wie angekreuzt bzw. angegeben sowie bei nachweisbarer Arglist, d. h. wenn der Verkäufer einen Fahrzeugmangel kennt oder mit dem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt.

G imager

Nur muss das der Käufer nachweisen, was evtl mit einem
Gutachter möglich wäre.

Selbst wenn ein Gutachter auf einen bei Kauf bereits vorhanden Lagerschaden als Ursache des Motorschadens erkennen würde, läge damit keine Arglist, d. h. Kenntnis des Verkäufers darüber vor. Einen Lagerschaden muss ein Laie nicht erkennen können. Mit wirksamem Sachmängelhaftungsausschluss eines ADAC-Kaufvertrages wäre er IMHO daher selbst dann nicht haftbar zu machen.

G imager