Auto in Umweltzone schieben

N’Abend,

auf Anregung von Galileo würde ich gern mal wissen, wie es sich verhielte, wenn man mit einem nicht grün plakettierten Auto ohne Sondergenehmigung in eine Umweltzone begäbe, wo nur Fahren mit grüner Plakette erlaubt ist und das dort parkende Auto einen Strafzettel erhielte.
Randbedingung: Man hatte den Motor innerhalb der Zone nicht in Betrieb, sondern hat sich vom Beifahrer schieben lassen oder ist mit Restschwung hineingerollt.

Könnte man sich so vor der Strafe retten?

MfG,
Marius

Käme darauf an, in welcher Stadt sich die Umweltzone befindet.

Käme darauf an, in welcher Stadt sich die Umweltzone befindet.

Warum? Sind die Verkehrsregeln in den Städten mit Umweltzone unterschiedlich geregelt?

2 Like

vielleicht geht er davon aus, das in sehr bergigen Gemeinden das schieben schwerer realisierbar sein könnte.

1 Like

Hi

Ich könnte mir schon den Sinn der Aktion vorstellen , z.b. in Köln

Da gibt es eine Umweltzone rund um den Zoo , die hat vielleicht einen Durchmesser von rund 1 km .
Sollte der Threaderöffner am Rande dieser Zone wohnen , könnte er sein Auto dort hin hineinrollen lassen

gruss

Toni

Moin,

Da gibt es eine Umweltzone rund um den Zoo , die hat
vielleicht einen Durchmesser von rund 1 km .
Sollte der Threaderöffner am Rande dieser Zone wohnen , könnte
er sein Auto dort hin hineinrollen lassen

Ich wohne nicht dort und überhaupt hat mein Auto eine grüne Plakette. Die Frage habe ich auch nicht aus persönlichem Beweggründen gestellt, sondern nur, weil es mich interessieren würde, wie so ein Fall gehandhabt werden würde.

MfG,
Marius

Hai

Könnte man sich so vor der Strafe retten?

Die Frage ist zunächst die, ob das Auto nur nicht grün plakettiert ist, obwohl es das problemlos sein könnte, oder ob es keinen Anspruch auf „grün“ hätte.

http://www.hoffmann-rechtsanwaelte.de/Ratgeber/Ratge…

Ansonsten besteht für diese Fahrzeuge in Umweltzonen nach § 41 StVO ein Verkehrs verbot und nicht ein „Motor-laufen-lass-Verbot“. Ob der Motor an war, ist also unerheblich.

Gruß
smalbop

Moin,

Könnte man sich so vor der Strafe retten?

Nein, denn darauf kommt es nicht an. Auch mit abgeschaltetem Motor handelt es sich um ein „Befahren“ der Zone.
Ist übrigens auch verboten ohne den passenden Führerschein den Berg runter zu rollen :wink:
Auch wenn der Motor nicht läuft handelt es sich um das „Führen“ eines Kraftfahrzeugs.
Desweiteren würde das Schieben eines Autos sicher gegen §1 StVO verstossen.

Gruss Jakob

Nein, aber Behörden und Gerichte „interpretieren“ und setzen die Regelungen unterschiedlich um.
Die Frage war, ob man eine Strafe abwehren könnte.
Nach allgemeiner Erfahrung scheint das insbesondere in B kaum vorstellbar.
In anderen Städten durchaus möglich.

Grüße!