Auto Leasing in Deutschland und im Ausland fahren

Hallo zusammen,
ich muss bald für 2 Jahre beruflich nach Finnland und möchte dort gerne ein auto haben.
Meine Firma stellt mir dazu Geld zur Verfügung, gibt es die möglichkeit ein auto dann in deutschland für 2 jahre zu leasen und dann dort zu fahren?

Hallo,

die Möglichkeit gibt es bestimmt, muss aber mit der Leasinggesellschaft abgestimmt werden. Wir haben auch Leasingfahrzeuge im Fuhrpark, die im Ausland fahren (allerdings nur kurzfristig). Die Leasinggesellschaft muss das aber mitmachen. Wenn mich nicht alles täuscht braucht man die Genehmigung im Auto. Ist das Auto vor Ort so viel teurer?

MfG

EisIQ

sorry, kann dir da nicht weiterhelfen.

Hallo Honk,

die theoretische Möglichkeit besteht. Allerdings birgt es für die Leasinggesellschaft Risiken, sodas es eine geschäftspolitische Frage der LG ist, ob diese den Auslandseinsatz akzeptieren.

Ja Finnland hat extrem hohe kosten, in Vergleich zu Deutschland.
Okay da schreib ich mal die Leasingfirmen an und mach mich kundig.

Vielen dank für die Antwort.

Hallo,

die meisten Verträge lassen sowas zu.

Ich würde zuerst mal über die Firma nachfragen, ob diese den Leasingvertrag abschließt. Das käme dann günstiger für Sie.

Wenn Sie den Vertrag abschließen, sollten Sie den Finnland Aufenthalt bei der LG melden. Die meisten Verträge erlauben eine europäische Nutzung des Fahrzeuges. Meistens ist Weißrussland etc ausgeschlossen.

Viele Grüße
Petra

Hallo „honk0190“,

das „Problem“ (Standort vorübergehend Finnland) sollte konkret bei der Leasingfirma angesprochen werden. Wenn die das dann zulässt, sollte das in den Vertrag aufgenommen werden. Weiterhin muss das mit der Versicherung besprochen werden, damit es auch da keine Probleme gibt. Grundsätzlich sollte das aber möglich sein, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist bzw. bleibt. Damit wird auch kein Fahrzeug nach Finnland eingeführt, was evtl. steuerliche Probleme haben könnte.

Viel Spaß und viel Erfolg wünscht
Mikey

Hallo Honk0190,

leider kann ich Dir da nicht helfen, da ich bereits einige Jahre nicht mehr im Leasinggeschäft tätig bin und insbesondere Deine Auslandsfrage nicht beantworten kann.

Falls Du bei Wer-weiss-was keine ausreichenden Auskünfte erhälst, empfehle ich Dir beim ADAC nachzufragen.

Viel Glück

AK

Die meisten Leasinggesellschaften lehnen eine dauerhafte Verbringung ins ausland kategorisch ab - Versicherungen oft auch.

Das Risiko das einer es nicht wieder bringt und die dabei entstehenden Such und Rückführungskosten rechtfertigen den Aufwand nicht.

Warum nicht in Finnland leasen?

Hallo,
üblicher Weise muss ein Fahrzeug in dem Land angemeldet werden in dem es genutzt wird. In Ihrem Fall also in Finnland. Ich bin nicht im internationalen Leasing tätig, kann also nicht kompetent auf Ihre FRage antworten. Aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebungen denke ich sollte man eine Ortsansässige Leasing-Firma bemühen. Viele sind in Verbänden international verbunden. Schauen sie mal bei www.bdl-leasing-verband.de nach.
MfG
OM

Hallo,

ein Fahrzeug kann in Deutschland geleast und auch im Ausland genutzt werden. Allerdings ist es erforderlich, mindestens alle 3 Monate einmal das Land wieder zu verlassen. Ansonsten wäre eine Ummeldung erforderlich und ggf. ein Crossborder-Leasing zu überlegen.

Gruss

Hallo honk0190,

bei einem zweijährigen Aufenthalt muß das Fahrzueg in Finnland zugelassen werden.

Ich empfehle Dir, dich an eine internaztional tätige Leasinggeselschaft, z.B. ALD, zu wenden und zu fragen, ob das Projekt realisiert wrd.

Eine Zulassung in Deutschland und zwei-jährige Nutzung im Ausland ist nicht rechtlich nicht gestattet.

Hallo honk0190

hier stellt sich die Frage des tatsaechlichen Wohnsitzes. Sofern Sie in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz beibehalten, Ihre Bonitaet ausreichend ist und Sie eine Abbuchung der Raten von einem deutschen Konto sicherstellen koennen, spricht aus Leasinggeber sicht erteinmal nichts dagegen.

Wird Ihr Hauptwohnsitz allerdings in Finnland sein, dann wird dies kaum moeglich sein.

Eine Frage die auf jedenfall geklaert werden muesste, ob es ein finnisches Gesetz gibt, welches ihrem Ansinnen entgegenstuende. Dies kann man in der Regel ueber die Deutsche Botschaft in Helsinki klaeren lassen oder aber ueber die Steuerabteilung Ihres kuenftigen Arbeitgebers respektive beim Zoll oder der Zulassungsbehoerde fuer Fahrzeuge.

In manchen Laendern ist die dauerhafte Verwendung von im Inland lebenden und arbeitenden Personen von Fahrzeugen mit auslaendischem Kennzeichen verboten, in anderen wird sie geduldet oder ist sogar rechtens. Manche haben aber spezielle Uebergangsregelungen - Stichwort Umzugsgut - mit einer auf die Dauer des Aufenthaltes im Land befristeten Ausnahmegenehmigung der Zollbehoerden, die aber vor oder bei der Einreise mit dem Fahrzeug zusammen im Rahmen einer Zolldeklaration erfolgen und bewilligt werden muss.

Hoffe, die Antwort kann Ihnen ein Stueck weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruss
RSM

Hallo honk0190

hier stellt sich die Frage des tatsaechlichen Wohnsitzes. Sofern Sie in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz beibehalten, Ihre Bonitaet ausreichend ist und Sie eine Abbuchung der Raten von einem deutschen Konto sicherstellen koennen, spricht aus Leasinggeber sicht erteinmal nichts dagegen.

Wird Ihr Hauptwohnsitz allerdings in Finnland sein, dann wird dies kaum moeglich sein.

Eine Frage die auf jedenfall geklaert werden muesste, ob es ein finnisches Gesetz gibt, welches ihrem Ansinnen entgegenstuende. Dies kann man in der Regel ueber die Deutsche Botschaft in Helsinki klaeren lassen oder aber ueber die Steuerabteilung Ihres kuenftigen Arbeitgebers respektive beim Zoll oder der Zulassungsbehoerde fuer Fahrzeuge.

In manchen Laendern ist die dauerhafte Verwendung von im Inland lebenden und arbeitenden Personen von Fahrzeugen mit auslaendischem Kennzeichen verboten, in anderen wird sie geduldet oder ist sogar rechtens. Manche haben aber spezielle Uebergangsregelungen - Stichwort Umzugsgut - mit einer auf die Dauer des Aufenthaltes im Land befristeten Ausnahmegenehmigung der Zollbehoerden, die aber vor oder bei der Einreise mit dem Fahrzeug zusammen im Rahmen einer Zolldeklaration erfolgen und bewilligt werden muss.

Hoffe, die Antwort kann Ihnen ein Stueck weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruss
RSM.

…sorry, dass ich mich jetzt erst melde.

In der Regel akzeptieren deutsche Leasinggesellschaften keine Zulassung der Fahrzeuge im Ausland.
Evtl. ist es besser in Finnland ein Fahrzeug zu leasen, falls du dort ein festes Einkommen nachweisen kannst.

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