Auto mit auslaendischer Zulassung zur HU fahren?

Hallo,
bei einem Auto mit deutschen Papieren und Nummernschildern ist es klar: Man kann ohne Zulassung zum Tuev… im Zulassungsbezirk fahren wenn man eine Kfz-Haftpflichtversicherung dafuer hat und die Nummernschilder dran sind.

Aber wie sieht es mit einem Auto mit auslaendischen Nummernschildern und Papieren aus? Wie bringt man dieses zum Tuev (ohne es auf einem Anhaenger zu transportieren)?

Gruss und Danke
Desperado

P.S.: Das Auto soll deutsche Papiere bekommen aber es muss erstmal zur HU.

Ist das Auto im dem Land woher es kommt nicht mehr zugelassen?bzw.besteht kein Versicherungs-Schutz mehr?.Ich würde folgendes machen besorg dir bei der Zulassungsstelle Überführungs Kennzeichen,geh damit zum Tüv danach solltest du dir eine Versicherung in Deutschland suchen danach geh mit dem Tüv Bericht und der Versicherungskarte zur Zulassungsstelle und melde das Fzg. um .So müsste es glaube ich gehen,wenn du dir nicht sicher bist Ruf doch beim Tüv an.

Korrekt wäre das ein Kurzzeitkennzeichen. Meiner Meinung nach geht das nicht, da zur Beantragung die TÜV Bescheinigung nötig ist.

Hi.

Hab mich mal schlau gemacht (hoffentlich).

Wenn der Wagen versichert ist und davon gehe ich jetzt mal aus, dann fährst du ganz normal zum TÜV. Allerdings ist bei einem solchen Fahrzeug, wenn älter als 2 Jahre ist, eine Vollabnahme nötig. Ist nicht sooo viel teurer.
Dann gibt es (hoffentlich) die Bescheinigung und der Wagen kann angemeldet und versichert werden. Danach dann beim TÜV die Plakette auf die neuen Nummernschilder pappen und gut.

Zumindest in Berlin ist das NICHT so.

Die TÜV-Plakette wird bei der KFZ-Zulassunstelle auf das zugeteilte und mitzubringende Kennzeichen geklebt.

Gut, das mag in Berlin so sein. Möglicherweise auch in NRW, da will ich sicher nichts Falsches behaupten. Letztlich entscheidend ist doch nur, das die Plakette auf dem Schild klebt.

Danke allen für die Antworten.

Das Auto steht schon in Deutschland. Weil das Auto nur ausländische Kennzeichen hatte (die wurden bei der Abmeldung abgegeben), könnte ich nur ohne Kennzeichen zum Tüv fahren und das ist natürlich verboten. Evtl. kann ich bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen reservieren, dieses auch gleich machen lassen und damit dann mit ungestempelten Kennzeichen zum Tüv. Aber ob das wirklich so funktioniert?

Um es noch komplexer zu machen: Das Auto soll ein H-Kennzeichen bekommen. Das wird natürlich nur zugeteilt wenn der Tüv seinen Segen hierfür gegeben hat - aber wenn ich das Kennzeichen schon davor machen lasse muss es natürlich eines mit dem H sein…

Gruss
Desperado

Wenn der Wagen abgemeldet ist, wird dir wohl nur die Alternative Hänger bleiben.

Nein. Das Fahrzeug hat keinen TÜV und ist somit nicht für den Strassenverkehr geeignet. Einzige Möglichkeit wäre eine rote Nummer eines befreundeten z.B. KFZ Händlers. Dieser muß das aber offiziell machen, da er diese Nummer nicht verleihen darf.

Doch, es geht mit dem Kurzzeitkennzeichen auch ohne Tüv, seit 2015 aber nur noch für die Fahrt zu diesem und für Fahrten zur Werkstatt.
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html

Hätte mir das überteuerte Kurzzeitkennzeichen aber gerne gespart. Evtl. weiss noch jemand ob es nicht doch funktioniert Kennzeichen reservieren, auf Blech drucken und dann damit ohne Zulassung zum Tüv zu fahren?

Gruss
Desperado

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Stimmt, hast recht.

Nein, eine Kennzeichenreservierung reicht nicht aus. Denn dadurch sind die Kennzeichen noch nicht dem Fahrzeug zugeordnet. Genauso sieht es bei den entstempelten, ausländischen Kennzeichen aus.

Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitkennzeichen. Da wirst Du wohl nicht dran vorbeikommen, wenn Du den Wagen nicht auf einem Anhänger transportieren kannst. Denn den brauchst Du spätestens dann, wenn ein erheblicher Mangel erkannt wird. Dann helfen Dir nämlich auch Deine Kurzzeitkennzeichen nicht mehr weiter.

Viel Erfolg
Guido

Wie ich das verstehe, kannst du kein Kurzzeitkennzeichen bekommen.

Ich bin nämlich auch gerade dabei, einen Oldtimer aus den USA auf die Straße zu bringen…

Wenn ich hier
http://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/service/zulassung/zul/ihr_anliegen_in_der_zulassungsstelle/beantragung_einer_zeitlich_begrenzten_zulassung/kurzzeitkennzeichen.html

mal schaue, steht da, dass man zwar ohne HU zur Prüfstelle fahren kann, für die Erteilung der Kennzeichen braucht man aber Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, und die hast du ja logischerweise noch nicht.