hallo mein auto wurde in letzter zeit öfter beschädigt , reifen platt kratzer kaputte scheibe . jetzt hab ich mir überlegt eine kamera im auto laufen zu lassen mit bewegungssensor . wenn ich am auto einen hinweis anbringe das der wagen kamera überwacht wird darf ich das dann oder verstößt das dann gegen irgendein gesetzt?
Wenn die Kamera in der Lage ist, zwischen dem Reifenstecher, Lack-Kratzer und anderen Passanten zu unterscheiden, dann darfst du das. Die anderen darfst nämlich nur mit deren Erlaubnis fotografieren und filmen.
hi,
man könnte einen Knopf anbringen, auf den der Reifenstecher drücken soll.
etwas Kooperationsbereitschaft wird man doch erwarten können.
grüße
lipi
Hallo,
Zuerst der rechtliche Hinweis:
Auf diese Frage kann man mit einem klaren Jaein antworten. Deinen eigenen Grund darfst Du mit Videokameras filmen, auf öffentlichem Grund nicht. Da sich die Kamera aber nicht auf den Innenraum beschränken wird, filmst Du wahrscheinlich die Öffentlichkeit. Das Verstößt mindestens gegen das Persönlichkeitsrecht und das davon abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung und wahrscheinlich gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Wer sich von Dir überwacht fühlt, kann also gegen Dich und die Überwachung rechtlich vorgehen.
Zudem gibt es in Deutschland das Recht, dass der Richter entscheidet, welche Beweismittel er zulässt. Und so kann es passieren, dass er die zu unrecht erstellten Videos nicht zulässt. Hier mal ein Bericht, wo so eine Überwachung nach hinten los ging. Statt den Täter zu bestrafen, den man ohnehin nicht erkennen konnte, bekam die Filmerin ein Bussgeld aufgebrummt.
Zum technischen Aspekt:
es gilt zu beachten, dass die meisten Dash-Cams und Überwachungskameras deutlich viel Strom verbrauchen. Das saugt die Fahrzeugbatterie unter Umständen über Nacht leer. Zudem funktionieren die meisten Kameras ohne aktive Ausleuchtung nur mangelhaft. Viele zeigen bei der üblichen Straßenbeleuchtung nur schwarz auf schwarz. Ein Erkennen der möglichen Täter wird so unmöglich.
So ist zumindest meine Erfahrung mit den Projekten, die ich schon für Kunden umsetzen musste. (Letzten Endes half keine dieser Maßnahmen gegen weiteren Vandalismus.)
Grüße
Pierre
P.S.: meine rechtlichen Hinweise stellen nur meine privaten Erfahrungen und Meinungen dar. Ich kann und will keine professionelle rechtliche Beratung ersetzen. Für eine rechtlich verbindliche Beratung wende Dich bitte an einen zugelassenen Anwalt.
darum wollte ja auch darauf hinweisen das der wagen kameraüberwacht wird . da ja auch geschäfte nurr mit der kamera filmen dürfen wenn irgendwo darauf hingewiesen wird . könnte ich also auch schwierigkeiten bekommen mit hinweis?
Dann könnte ich auch ne nachricht am auto anbringen daas der täter bitte seinen namen und anschrift hinterlassen soll
Ja. Natürlich. Es geht um den Bereich, den Du überwachst.
Geschäfte dürfen auch nicht den öffentlichen Raum überwachen. Lediglich das Filmen der Geschäftsräume ist gestattet. Dann muss allerdings darauf hingewiesen werden, bevor man den überwachten Bereich betritt. Damit man selbst bestimmt entscheiden kann, ob man sich filmen lassen möchte.
Grüße
Pierre
Ich habe auch meine Zweifel daran, dass ein Foto oder Film aus dem Wageninneren aufgenommen einen Stich in Reifen oder einen Kratzer im Lack beweisen könnte. Von der Motorhaube abgesehen.
hi,
muss man sich nur für eine Entscheiden.
grüße
lipi
… dreht man sie nach vorn, ist die Seitenscheibe kaputt.
dreht man sie nach hinten, ist die Frontscheibe kaputt.
dreht man sie nach links, ist die Kamera geklaut.
Hallo,
stell eine Kamera ins Auto und entscheide Dich dabei fuer die Richtung, in die die Kamera schaut. Merkste was, es gibt mehrere moegliche Richtungen.
Also,
nimm eine Kamera und schraube sie so ans Haus, dass Du Deinen Garten / Parkplatz und nicht die oeffentliche Strasse im Bild siehst. Dann stell das Auto in den Kamerabereich.
So koenntest Du legal den Boesewicht aufnehmen. Der Richter muss diesen Beweis immer noch nicht anerkennen.
Gruss Helmut
Das wäre ja noch billiger!