Auto nach Unfall eigenständig repariert. Nachweis bei nächstem Unfall?

Hallo!

Ein Auto war in einen Auffahrunfall verwickelt, der entsprechende Heckschaden wurde vom Gutachter mit 5000€ angegeben. Das Auto war 4000€ wert, der Restwert beträgt nur noch 1000€. Es handelt sich also um einen Totalschaden, und der Besitzer bekommt 3000€ ausgezahlt.

Allerdings sind die Schäden eher kosmetischer Natur, das Auto wird daher unrepariert weiter gefahren.

Mit der Zeit repariert der Besitzer das Fahrzeug in Eigenregie, indem er die defekten Teile durch gut erhaltene Gebrauchtteile vom Schrottplatz austauscht.

Auch, wenn der alte Wert von 4000€ niemals wieder erreicht wird, sollte der Fahrzeugwert durch die Reparaturen nun deutlich höher als 1000€ liegen, sagen wir 2500-3000€.


Fall a)
Bald verkratzt ein LKW eine Tür des Autos, die Reparatur sollte laut Gutachter 2000€ kosten. Mit Heckschaden ist das wieder ein Totalschaden, mit repariertem Heckschaden ist es kein Totalschaden.
Kann man in dem Fall den Gutachter auf den beseitigten Heckschaden hinweisen, welcher den Wert ja anhebt?


Fall b)
Falls es erneut zu einem Auffahrunfall von hinten kommt, ist die Reparatur kaum zu erkennen. Kann man irgendwelche vorsorglichen Maßnahmen treffen um zu belegen, daß der Heckschaden repariert wurde? Bei einer normalen Reparatur wird es eine Rechnung von der Werkstatt geben, aber der Kauf von Einzelteilen vom Schrott ist ja wenig aussagekräftig. Ein Gutachten könnte da sicher helfen, aber das wird wohl teuer…