Hallo,
Hallo,
vermutest Du, dass die Schilderung getürkt ist, bzw. dass hier Versicherungsbetrug beabsichtigt ist ?
Ich kann nur vermuten, dass man vielleicht solche Überlegungen
beim Versicherer anstellen könnte.
Solche Gedanken hatte ich auch, als ich die Schilderung las.
Also mal in die Bedingungen der Privathaftpflicht schauen, was die zum Thema geliehen Sachen sagen.
Die sagen z.B. dass solche Schäden durch ein Kfz, ausgeschlossen sind.
Was nicht automatisch bedeutet, dass dann eine Kfz-haftpflicht
zahlen muss.
Gut, also die Privathaftpflicht wäre schon mal raus, weil ein
Auto drüber gefahren ist.
Selbst wenn der Schaden der Versicherung gemeldet würde ohne den Hinweis, dass ein Auto drüber gefahren wäre müsste die Kamera an den Versicherer eingeschickt werden.
Dieser würde dann den Schaden nachstellen.
Nun dies ist allerdings in diesem Fall nicht mehr möglich.
Die Frage wäre also nun, ob ein
Kraftfahrer (und damit dann seine Kfz-Haftpflicht)
grundsätzlich haftet, wenn er über etwas fährt, dass jemand
anderes verloren hat.
Ursächlich ist doch erstmal das Runterfallen lassen? Und das
hat nicht primär der Fahrzeugführer getan, sondern einfach so
die Person X, die erst anschließend zum Fahrzeugführer wurde.
Manchmal sind es solche Feinheiten, die über die Bewertung
eines rechtlichen Sachverhaltes entscheiden.
Ich weiß hier nicht die Lösung, sondern wollte nur darauf
hinweisen, dass es einen Unterschied machen könnte, dass es
sich um eine geliehene Sache handelt, was rechtlich etwas
anderes sein könnte, als wenn ich aus Unachtsamkeit jemanden
dessen Kamera aus den Händen wedele, die dabei auf die
Fahrbahn fällt und dann das nächste Auto drüberfährt.
Sicherlich hast Du recht. Letztendlich entscheidet der Versicherer,
ob ein Schaden übernommen wird.
Oft wird der Schaden auch nachgestellt und dabei wird dann auch geprüft ob sich der Schaden so überhaupt zugetragen haben kann.
Die Kamera ist hier eher etwas Eigenes, womit eben eine
Haftpflicht raus sein könnte und das Ganze eher etwas für eine
ggf. vorhandene Kaskoversicherung sein könnte. Sowas gibt es
ja auch für Elektronikgeräte.
Ob der Eigentümer der Kamera überhaupt die Möglichkeit hat, solch eine Versicherung abzuschließen möchte ich bezweifeln.
Wir bieten eine Kamera-Versicherung nur Berufs-Fotografen an.
Also möglicherweise ist das hinsichtlich der Haftung erstmal
eine Rechtsfrage, und wenn die geklärt ist, eine nach einer
vorhandenen Versicherung, die das übernimmt.
Grüße
Gruß Merger