Auto über Kamera gefahren-Haftpflichtversicherung?

Moin liebe Leute ich habe ein großes Problem! Ich habe mir die Digitalkamera meines Bruders ausgeliehen welche mir vor dem Einsteigen ins Auto wohl aus der Tasche gefallen sein muss… Zu meinem (un-)Glück sind wir natürlich auch noch darübergefahren. Die Kamera hat ein totalen Displayschaden sowie ein ziemlich verbeultes Außengehäuse - also unbenutzbar!

Meine Frage an euch: Zahlt hier die Versicherung/Haftpflichtversicherung?

Hallo,

ja, aber die KFZ-Haftpflicht.

Gruß
tycoon

Hey, vielen lieben Dank erstmal für die schnelle Antwort! Aber wie darf ich das verstehen, die Kfz Versicherung…zahlt für die Kamera, auch wenn es der eigene Wagen+ eigene Schuld war?

Hey, vielen lieben Dank erstmal für die schnelle Antwort! Aber
wie darf ich das verstehen, die Kfz Versicherung…zahlt für
die Kamera, auch wenn es der eigene Wagen+ eigene Schuld war?

Wem gehört denn die Kamera ?
Nach dem 1. Text - doch einem anderen.
Und eine Haftpflichtversicherung zahlt fast immer bei Verschulden des Versicherungsnehmers. Wobei natürlich entsprechend den Vertragsbedingungen Vorsatz immer ausgeschlossen ist.
Grobe Fahrlässigkeit manchmal auch.

Bitte beachten - nach Erstattung des Schadens ist entsprechend des Vertrages eine Hochstufung möglich.

Hallo,

Wem gehört denn die Kamera ?
Nach dem 1. Text - doch einem anderen.

Na mal gut, dass „einem gehören“ klar definiert ist. Könnte es in diesem Zusammenhang relevant sein, dass sie sich die Kamera geliehen hat? Es soll versicherer geben, die sowas nicht versichern. Und solche, die es einschließen. Ich würde mich außerdem fragen, ob das ein Fall für die Kfz-Haftpflicht wäre. Denn das Drüberfahren ist ja nur Folge des (unbemerkt) Runterfallen lassens.
Also mal in die Bedingungen der Privathaftpflicht schauen, was die zum Thema geliehen Sachen sagen.

Grüße

Hallo,

Hallo,

Wem gehört denn die Kamera ?
Nach dem 1. Text - doch einem anderen.

Na mal gut, dass „einem gehören“ klar definiert ist. Könnte es
in diesem Zusammenhang relevant sein, dass sie sich die Kamera
geliehen hat? Es soll versicherer geben, die sowas nicht
versichern. Und solche, die es einschließen. Ich würde mich
außerdem fragen, ob das ein Fall für die Kfz-Haftpflicht wäre.
Denn das Drüberfahren ist ja nur Folge des (unbemerkt)
Runterfallen lassens.

vermutest Du, dass die Schilderung getürkt ist, bzw. dass hier Versicherungsbetrug beabsichtigt ist ?

Also mal in die Bedingungen der Privathaftpflicht schauen, was
die zum Thema geliehen Sachen sagen.

Die sagen z.B. dass solche Schäden durch ein Kfz, ausgeschlossen sind.

Grüße

Gruß Merger

Hallo,

vermutest Du, dass die Schilderung getürkt ist, bzw. dass hier Versicherungsbetrug beabsichtigt ist ?

Ich kann nur vermuten, dass man vielleicht solche Überlegungen beim Versicherer anstellen könnte.

Also mal in die Bedingungen der Privathaftpflicht schauen, was die zum Thema geliehen Sachen sagen.

Die sagen z.B. dass solche Schäden durch ein Kfz, ausgeschlossen sind.

Was nicht automatisch bedeutet, dass dann eine Kfz-haftpflicht zahlen muss.
Gut, also die Privathaftpflicht wäre schon mal raus, weil ein Auto drüber gefahren ist. Die Frage wäre also nun, ob ein Kraftfahrer (und damit dann seine Kfz-Haftpflicht) grundsätzlich haftet, wenn er über etwas fährt, dass jemand anderes verloren hat.
Ursächlich ist doch erstmal das Runterfallen lassen? Und das hat nicht primär der Fahrzeugführer getan, sondern einfach so die Person X, die erst anschließend zum Fahrzeugführer wurde. Manchmal sind es solche Feinheiten, die über die Bewertung eines rechtlichen Sachverhaltes entscheiden.
Ich weiß hier nicht die Lösung, sondern wollte nur darauf hinweisen, dass es einen Unterschied machen könnte, dass es sich um eine geliehene Sache handelt, was rechtlich etwas anderes sein könnte, als wenn ich aus Unachtsamkeit jemanden dessen Kamera aus den Händen wedele, die dabei auf die Fahrbahn fällt und dann das nächste Auto drüberfährt.
Die Kamera ist hier eher etwas Eigenes, womit eben eine Haftpflicht raus sein könnte und das Ganze eher etwas für eine ggf. vorhandene Kaskoversicherung sein könnte. Sowas gibt es ja auch für Elektronikgeräte.
Also möglicherweise ist das hinsichtlich der Haftung erstmal eine Rechtsfrage, und wenn die geklärt ist, eine nach einer vorhandenen Versicherung, die das übernimmt.

Grüße

Hallo,

Hallo,

vermutest Du, dass die Schilderung getürkt ist, bzw. dass hier Versicherungsbetrug beabsichtigt ist ?

Ich kann nur vermuten, dass man vielleicht solche Überlegungen
beim Versicherer anstellen könnte.

Solche Gedanken hatte ich auch, als ich die Schilderung las.

Also mal in die Bedingungen der Privathaftpflicht schauen, was die zum Thema geliehen Sachen sagen.

Die sagen z.B. dass solche Schäden durch ein Kfz, ausgeschlossen sind.

Was nicht automatisch bedeutet, dass dann eine Kfz-haftpflicht
zahlen muss.
Gut, also die Privathaftpflicht wäre schon mal raus, weil ein
Auto drüber gefahren ist.

Selbst wenn der Schaden der Versicherung gemeldet würde ohne den Hinweis, dass ein Auto drüber gefahren wäre müsste die Kamera an den Versicherer eingeschickt werden.
Dieser würde dann den Schaden nachstellen.

Nun dies ist allerdings in diesem Fall nicht mehr möglich.

Die Frage wäre also nun, ob ein
Kraftfahrer (und damit dann seine Kfz-Haftpflicht)
grundsätzlich haftet, wenn er über etwas fährt, dass jemand
anderes verloren hat.
Ursächlich ist doch erstmal das Runterfallen lassen? Und das
hat nicht primär der Fahrzeugführer getan, sondern einfach so
die Person X, die erst anschließend zum Fahrzeugführer wurde.
Manchmal sind es solche Feinheiten, die über die Bewertung
eines rechtlichen Sachverhaltes entscheiden.
Ich weiß hier nicht die Lösung, sondern wollte nur darauf
hinweisen, dass es einen Unterschied machen könnte, dass es
sich um eine geliehene Sache handelt, was rechtlich etwas
anderes sein könnte, als wenn ich aus Unachtsamkeit jemanden
dessen Kamera aus den Händen wedele, die dabei auf die
Fahrbahn fällt und dann das nächste Auto drüberfährt.

Sicherlich hast Du recht. Letztendlich entscheidet der Versicherer,
ob ein Schaden übernommen wird.
Oft wird der Schaden auch nachgestellt und dabei wird dann auch geprüft ob sich der Schaden so überhaupt zugetragen haben kann.

Die Kamera ist hier eher etwas Eigenes, womit eben eine
Haftpflicht raus sein könnte und das Ganze eher etwas für eine
ggf. vorhandene Kaskoversicherung sein könnte. Sowas gibt es
ja auch für Elektronikgeräte.

Ob der Eigentümer der Kamera überhaupt die Möglichkeit hat, solch eine Versicherung abzuschließen möchte ich bezweifeln.
Wir bieten eine Kamera-Versicherung nur Berufs-Fotografen an.

Also möglicherweise ist das hinsichtlich der Haftung erstmal
eine Rechtsfrage, und wenn die geklärt ist, eine nach einer
vorhandenen Versicherung, die das übernimmt.

Grüße

Gruß Merger

Die Kamera ist hier eher etwas Eigenes, womit eben eine
Haftpflicht raus sein könnte …

Hi,
genau so sehe ich das auch. Geliehene Sachen sind wie Eigentum zu behandeln. Sich selbst kann man aber nicht haftpflichtig machen.
Ausnahme: Einschluß der Leihe in der Privathaftpflichtversicherung. Die ist aber raus.
In der K-Haftpflicht ist mir der Einschluß der Leihe nicht bekannt.

Gruß Keki

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass dein Bruder mit seinem Auto gefahren ist und du nur Beifahrer warst???

Das ist aus dem Ausgangsposting nicht zu entnehmen!

Gruß
tycoon