Servus,
in meinem Fahrzeugschein steht, dass ich an das Auto einen Anhänger mit max. 690kg hängen darf (ungebremst). Darf ich jetzt einen Anhänger der 750 kg zul. Gesamtgewicht hat an das Auto hängen? Ich darf den Anhänger dann natürlich nicht volladen… Oder ist in dem Fall das ganze unzulässig, weil der Anhänger ja ein höheres zul. Gesamtgewicht aufweist?
Danke!
Ja, darfst Du.
Wie selbst bemerkt kannst Du ihn nicht vollpacken.
Für den PKW zählt nur das echte Gewicht, hier darf es 690 kg betragen.
Was der Hänger für eine Gewichtszulassung hat spielt für den Führerschein eine Rolle. Bis 750 kg zul. GGW ist ja mit FS-Klasse B möglich.
MfG
duck313
1 Like
Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.