Auto unfall mit kurzzeitkennzeichen

Hallo , habe da eine frage , und zwar mein bruder hat sich ein Auto gekauft was nicht angemeldet war , darauf hat er sich kurzzeitkennzeichen geholt inkl.versicherung für 5 tage ca 90€ , jetzt hat er ein unfall gehabt , beim ausparken hat er ein Auto an den linken kotflügel etwas zerkratz , hat auch sofort die Polizei angerufen die hat den unfall aufgenommen , wer muss jetzt den schaden bezahlen , die Versicherung oder er selber , ich hoffe ihr könnt mir helfen , LG

Hallo,

wenn zum Zeitpunkt der Beschädigung das Kurzzeitkennzeichen noch gültig war, dann zahlt die Haftpflicht den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Sollte ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstanden sein, muss dein Bruder diesen selbst zahlen.

Gruß,
Micha

Hallo,

wenn zum Zeitpunkt der Beschädigung das Kurzzeitkennzeichen
noch gültig war, dann zahlt die Haftpflicht den Schaden am
gegnerischen Fahrzeug. Sollte ein Schaden am eigenen Fahrzeug
entstanden sein, muss dein Bruder diesen selbst zahlen.

Hallo , das kennzeichen war zu diesen zeitpunkt gültig
er hat nur angst wenn er das der Versicherung meldet , kommen seine prozente hoch , wegen den unfall ,…

Hallo,

Hallo , das kennzeichen war zu diesen zeitpunkt gültig
er hat nur angst wenn er das der Versicherung meldet , kommen
seine prozente hoch , wegen den unfall ,…

ich glaube bei Kurzkennzeichen ist dies nicht der Fall, aber um ganz sicher zu gehen einfach mal bei der Versicherung nachfragen.

Gruß,
Micha

Hallo,

für den Schaden ist die Kurzzeitversischerung zuständig. Dein Bruder sollte sich nur überlegen, ob es für ihn langfristig nicht günstiger ist, wenn er den Schaden übernimmt und dafür seine Prozente behält (seine aktuelle Schadensfreiheitsklasse, die die Höhe der Versicherungsprämien bestimmt). Wenn der Schaden nicht all zu hoch ist, dann lohnt sich das fast immer!

Viel Glück und lieben Gruß

Vita

Hallo und guten Tag,

rein rechtlich kommt die Versicherung für den Schaden auf. Es sei denn es sprechen Dinge dagegen die eine Regulierung verzögern oder gar verhindern könnten. Wie beispielsweise Fahren ohne Führerschein oder gar Alkohol.

mfg

Horst Heydeck

************************************

Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 - 5463
    E-Mail: [email protected]
    www.versicherungen-check-24.de
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Die Versicherung!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo und ebsten Dank für die Anfrage.

Den Schaden sollte die Versicherung bezahlen, wo sich Ihr Bruder das Kurzzeitkennzeichen geholt hat.

Sollte er das Fahrzeug anmelden wollen, wäre es günstig, wenn er das Fahrzeug bei einer anderen Versicherung anmeldet, da er damit eine Rückstufung für seinen Hauptvertrag verhindert.

Stephan Brückner