Auto Unfall! Reicht Kostenschätzung der Werkstatt aus?

Hallo,

es geht um einen Autounfall. Ich bin Geschädigter und war nicht beteiligt.
Mein geparktes Auto wurde gestreift. Fahrerflucht. Polizei hat ihn ermittelt
mit Zeugen und Lackprobe.

Seine Versicherung soll nun zahlen. Die sagt aber, dass d. bloße Kosten-
schätzung der VW-Fachwerkstatt nicht ausreicht. Man benötige entweder
ein Sachverständigengutachten oder eine detailliertere Einzelaufstellung
der Kosten durch die Fachwerkstatt.

Ich vermute nur, dass ich ein Sachverständigengutachten selber zahlen
darf. Um eine verbindliche Zusage der Kostenübernahme hierfür, drückt
sich die Versicherung nämlich herum. Wie ist hier die Rechtslage? Muss
d. gegnerische Versicherung das auch zahlen, also zusätzl. zu der Scha-
densregulierung?

Und ich vermute darüber hinaus, dass die detailliertere Einzelaufstellung
durch die Fachwerkstatt dann von d. Versicherung auch nicht anerkannt
wird (wie zuvor d. bloße Schätzung der Fachwerkstatt). Hinzu kommt hier,
dass die Werkstatt für d. detailliertere Einzelaufstellung auch gern Bares
sehen will, oder aber d. verbindlichen, anschließenden Reparaturauftrag!
Ist das überhaupt rechtens? Dazu muss ich erwähnen, dass ich d. Repa-
ratur gern selber machen will (es lohnt nicht für das alte Auto). Das Geld
aus der Schadensregulierung möchte ich lieber anderweitig investieren…
(eventuell neue Auspuffanlage, od. neue Winterreifen auf neuen Felgen)

Danke und viele Grüße,
Yedi386

Hallo,

die Versicherung muss sich nicht auf eine „Pi mal Daumen“-Einschätzung einlassen. Ein qualifizierter Kostenvoranschlag ist nötig. Die Alternative wäre die Reparatur und da würde dann ohnehin alles aufgeführt werden müssen.

Du bist nachweispflichtig, dass ein Schaden in der Höhe X entstanden ist. Bei einer Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags zahlt die Versicherungen nicht die Mehrwertsteuer, da diese auch nicht abgeführt wird. Die Steuer wird nur bei Vorlage von Rechnungen gezahlt (vgl. § 249(2) BGB).

Muss d. gegnerische Versicherung das auch zahlen, also zusätzl. zu
der Schadensregulierung?

Hängt von der Schadenshöhe ab. Aber die Vers. wäre ja bereits mit einem Kostenvoranschlag zufrieden.

Und ich vermute darüber hinaus, dass die detailliertere
Einzelaufstellung
durch die Fachwerkstatt dann von d. Versicherung auch nicht
anerkannt
wird (wie zuvor d. bloße Schätzung der Fachwerkstatt).

Wieso sollte sie das nicht akzeptieren? Nur weil sie Deine unbrauchbare Kostenschätzung abgelehnt hat?

vdmaster

Hallo,

die Versicherung muss sich nicht auf eine „Pi mal
Daumen“-Einschätzung einlassen. Ein qualifizierter
Kostenvoranschlag ist nötig.

Ja, und der erste grobe Kostenvoranschlag war schon von der selbigen
VW-Fachwerkstatt erstellt worden. Und ganz so Pi mal Daumen war das
auch nicht. Das Dokument ist übrigens auch mit in die Polizeiakte mit ein-
gegangen. Den dortigen Betrag (etwa 1000 EUR) hat sich auch nicht et-
wa ein Azubi beim Pausenbrot ausgedacht, sondern da haben d. schon
in den PC geguckt was ein lackierter Außenspiegel kostet mit Mechanik
und Elektronik, außerdem die Delle im Kotflügel und die Kosten für den
Ausbau, Behebung und wieder Einbau. Ich kann mir nicht denken, dass
da jetzt bei einer detaillierteren Einzelaufstellung - plötzlich nur 400 EUR
herauskommen. Also was soll das Theater? Warum hat d. Versicherung
den erstenKostenvoranschlag abgelehnt? Die MwSt. war gesondert auf-
geführt gewesen…

Die Alternative wäre die
Reparatur und da würde dann ohnehin alles aufgeführt werden
müssen.

Ja, aber die lasse ich bestimmt nicht im Voraus ausführen, und gehe da-
bei auch noch in Vorkasse! Wäre ja auch noch schöner.

Muss d. gegnerische Versicherung das auch zahlen, also zusätzl. zu
der Schadensregulierung?

Hängt von der Schadenshöhe ab. Aber die Vers. wäre ja bereits
mit einem Kostenvoranschlag zufrieden.

Nein, mit einem der nichts kostet, ist sie eben nicht zufrieden, wie es den
Anschein hat. Und das ist genau meine Frage. Zahlt sie den genaueren,
der etwas kostet, zusätzlich zu der Schadensregulierung? Ich finde es ei-
ne Schweinerei, darauf keine verbindliche Antwort von der Versicherung
zu kriegen!

Und ich vermute darüber hinaus, dass die detailliertere
Einzelaufstellung
durch die Fachwerkstatt dann von d. Versicherung auch nicht
anerkannt
wird (wie zuvor d. bloße Schätzung der Fachwerkstatt).

Wieso sollte sie das nicht akzeptieren? Nur weil sie Deine
unbrauchbare Kostenschätzung abgelehnt hat?

Wieso meine Schätzung? Ich schrieb doch: „…wird (wie zuvor d. bloße
Schätzung der Fachwerkstatt).“ Wie kommst Du darauf dass es meine
eigene Schätzung ist?

vdmaster

Grüße,
Yedi386

Warum die ganze Aufregung?

Als Geschädigter kann man einen Rechtsanwalt beauftragen und dieser ist von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen, das ist Fakt.
Also zum RA und der kümmert sich um alle Anforderungen, auch die des Gutachtens, wobei auch das Gutachten von der gegn. Versicherung zu bezahlen ist.

Alles klar?
lG

Hallo Nichttechniker,

Als Geschädigter kann man einen Rechtsanwalt beauftragen und dieser ist von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen, das ist Fakt

In der Regel hast du damit Recht. Allerdings liegt es in der Natur der Sache dass es für jede Regel auch (mindestens) eine Ausnahme gibt.

Ich traue mir jedoch nicht zu, zu beurteilen ob die Versicherung in diesem Fall eine Ausnahme geltend machen kann wenn sie auf die Schadensminderungspflicht verweist, indem sie darlegen kann dass die Forderung unbestritten von ihr erfüllt worden wäre. Diese Beurteilung müsste dann im schlimmsten Fall vor Gericht geklärt werden. Wobei das dann weitere Kosten verursachen könnte.

Gruß
N.N