Hallo,
es geht um einen Autounfall. Ich bin Geschädigter und war nicht beteiligt.
Mein geparktes Auto wurde gestreift. Fahrerflucht. Polizei hat ihn ermittelt
mit Zeugen und Lackprobe.
Seine Versicherung soll nun zahlen. Die sagt aber, dass d. bloße Kosten-
schätzung der VW-Fachwerkstatt nicht ausreicht. Man benötige entweder
ein Sachverständigengutachten oder eine detailliertere Einzelaufstellung
der Kosten durch die Fachwerkstatt.
Ich vermute nur, dass ich ein Sachverständigengutachten selber zahlen
darf. Um eine verbindliche Zusage der Kostenübernahme hierfür, drückt
sich die Versicherung nämlich herum. Wie ist hier die Rechtslage? Muss
d. gegnerische Versicherung das auch zahlen, also zusätzl. zu der Scha-
densregulierung?
Und ich vermute darüber hinaus, dass die detailliertere Einzelaufstellung
durch die Fachwerkstatt dann von d. Versicherung auch nicht anerkannt
wird (wie zuvor d. bloße Schätzung der Fachwerkstatt). Hinzu kommt hier,
dass die Werkstatt für d. detailliertere Einzelaufstellung auch gern Bares
sehen will, oder aber d. verbindlichen, anschließenden Reparaturauftrag!
Ist das überhaupt rechtens? Dazu muss ich erwähnen, dass ich d. Repa-
ratur gern selber machen will (es lohnt nicht für das alte Auto). Das Geld
aus der Schadensregulierung möchte ich lieber anderweitig investieren…
(eventuell neue Auspuffanlage, od. neue Winterreifen auf neuen Felgen)
Danke und viele Grüße,
Yedi386