Hallo
Leider können wir das auch nicht.
Dafür müsste man wissen, welche Schäden bei den beiden Fahrzeugen entstanden sind, d. h. insbesondere, was deren Reparatur kosten würde, wer diese Reparaturen bezahlen müsste, und ob es eine Option wäre, eventuell auf eine fachmännische Reparatur ganz zu verzichten und nur Lack drüberzusprühen (wenn es zum Beispiel nur Lackschäden wären).
Außerdem müsste man wissen, wie und wo der Mann versichert ist, in welcher Schadenfreiheitsklasse er sich befindet, und ob er evtl. vorhat, das Autofahren ganz aufzugeben.
Wenn ich das jetzt alles genau wüsste, würde ich aber trotzdem nicht helfen, da das für mich eine auswändige Rechnerei wäre. Der Rechtsanwalt kann das höchstwahrscheinlich sehr viel schneller ausrechnen.
Wenn dein Kumpel den Rechtsanwalt nicht versteht, dann soll er sich das doch von dem erklären lassen.
Viele Grüße