Auto Unfall - Verzicht auf den Schadensfreiheitsrabatt

Hallo ihr lieben,

ein Kumpel von mir ist aktuell in einem Verkersunfall verwickelt und dessen Anwalt hat ihm nun folgendes vorgeschlagen:

Zitat: (Mein Vorschlag, wechselseitig auf Ansprüche aus dem Unfallereignis im
Hinblick auf den Schadensfreiheitsrabatt zu verzichten…)

Was hat das jetzt nur für meinen Kumpel zu bedeuten???
Leider kann ich ihm da auch nicht helfen :frowning:

Lieben Gruß und danke im Voraus

Hallo

Leider können wir das auch nicht.
Dafür müsste man wissen, welche Schäden bei den beiden Fahrzeugen entstanden sind, d. h. insbesondere, was deren Reparatur kosten würde, wer diese Reparaturen bezahlen müsste, und ob es eine Option wäre, eventuell auf eine fachmännische Reparatur ganz zu verzichten und nur Lack drüberzusprühen (wenn es zum Beispiel nur Lackschäden wären).

Außerdem müsste man wissen, wie und wo der Mann versichert ist, in welcher Schadenfreiheitsklasse er sich befindet, und ob er evtl. vorhat, das Autofahren ganz aufzugeben.

Wenn ich das jetzt alles genau wüsste, würde ich aber trotzdem nicht helfen, da das für mich eine auswändige Rechnerei wäre. Der Rechtsanwalt kann das höchstwahrscheinlich sehr viel schneller ausrechnen.

Wenn dein Kumpel den Rechtsanwalt nicht versteht, dann soll er sich das doch von dem erklären lassen.

Viele Grüße

Aaaah, okay
schon etwas komplizierter.
Dann soll sich doch mein Kumpel an seinen Anwalt wenden :sunny:

Danke für die schnelle Antwort

Hallo!

Es bedeutet, dass es für deinen Kumpel vermutlich günstiger ist, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Andernfalls würde er nämlich von seiner Versicherung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse eingeordnet und müsste dementsprechend höhere Beiträge zahlen.
Das kann über die Jahre günstiger sein.

Ausrechnen muss er sich das anhand seiner Beiträge und der SF-Klasse, in die er eingeordnet ist.

Gruß

Okay, das macht Sinn.
Ich werde es ihm mal so weiter geben.

Vielen Lieben Dank für die Antwort :sunglasses:

Aaaah, okay
schon etwas komplizierter.
Dann soll sich doch mein Kumpel an seinen Anwalt wenden

Danke für die schnelle Antwort

Jeder Versicherte kann seinen Schadensfreiheitsrabatt retten entweder mit einem Vertrag mit Rabattretter (präventiv) oder Übernahme der Kosten seiner Versicherung bis zum Versicherungsjahresende.

Die gegebenen Infos für diese Gegenseitigkeitsvereinbarung sind m. E. nicht ausreichend.

Glaubst Du ja wohl selbst nicht ,oder ?
Wenn der „Kumpel“ einen Unfall hatte und sogar einen Anwalt eingeschaltet hat, warum hat er dann diese Fragen ?
Das ist doch lächerlich.

Es wird schlicht bedeuten, jeder der Unfallbeteiligten bezahlt den Eigenschaden selbst, stellt keine Ansprüche an die gegnerische Versicherung.
Das bedeutet es.

Versicherung wird nicht beteiligt, zahlt nichts, also behalten alle auch ihren Rabatt.

Bei sehr geringen Schäden kann sich das lohnen. Es hängt aber vom Rabatt ab und in welche Rabattstufe man im nächsten Jahr zurückgestuft würde und was man dann als Beitrag zahlen muss.
Bei manchen niedrigen SF-Klassen wird man zwar zurückgestuft, zahlt aber weiterhin den gleichen Beitrag !
Die Automobilclubs haben Listen aus denen man das genau ablesen kann, bei welcher Schadenshöhe und welcher SF-Klasse sich das rechnet.

Man kann aber auch die Versicherung das regulieren lassen und erstattet seiner Versicherung nachträglich das Geld. Auch dann behält man den Rabatt.
Bis zu einer bestimmten Schadenhöhe ist das zulässig.

MfG
duck313