Ja:
Insofern, da kein fester Termin vereinbart wurde, dürfte es schwierig werden mit
Ja:
Insofern, da kein fester Termin vereinbart wurde, dürfte es schwierig werden mit
Bei Kfz waren es einmal 10 Jahre, ich glaube daran hat sich nichts geändert, danach hat man sich den auf seinem Grund befindlichen und nicht reklamierten Artikel „ersessen“ und kann (wieder) darüber frei verfügen (Papiere nachmachen lassen etc.). Das hilft in diesem Fall nicht wirklich weiter.
Moin,
Man kann vielleicht, auch wenn man sich moralisch, juristisch und sozial an den „stattgefundenen Kauf“ gebunden fühlt, unter nicht vollständiger Beachtung der juristisch absolut korrekten Verhaltensweisen, die Jahre dauern, behelfen.
Auf dem zuständigen Amt kann man sich Papiere nachmachen lassen, wenn man sie verloren hat. Wenn man in dem Moment ebenso „vergessen“ hat, dass man diesen offensichtlich unseriösen Verḱauf an Pedro getätigt hat, wie man den ganzen Verlauf bei ebaykleinanzeiger gelöscht hat, sucht man nur die Papiere, um das Fahrzeug zu verschrotten. Auf dem Amt kriegt man gleich mit, ob die Papiere weiterverwendet wurden, denn nur wenn nicht, bekommt man gegen Gebühr Ersatz. Der Haken: man muss an Eides statt versichern, dass man selber der Eigentümer ist. Ob man das noch ist, solange Pedro nur eine Zahlung geleistet hat und noch nicht den passenden Vertrag mit einem gemacht hat, ist die juristische Fangfrage. Wenn man sich sicher ist, dass die 300€ nur eine Anzahlung waren, mit 0 als Restsumme und noch zu schließendem Vertrag, ist das vielleicht kein Meineid.
Danach müsste jeder andere beweisen, dass jemand anders (z.B. Pedro) Eigentümer ist.
Im schlimmsten Fall kann Pedro auf Herausgabe des Fahrzeugs oder die 300€ klagen, wenn ich das richtig sehe, das könnte angemessenes Lehrgeld sein, wenn man dann nicht dagegen klagt, wird die Summe auch nicht so viel höher - und dagegen muss man halten, sonst das Fahrzeug sorgsam 10 Jahre aufzubewahren…
Grüße
Ist mir passiert. Wollte meinen Pkw von der Werkstatt abholen, aber die entdeckten noch einen undichten Kühler. Da habe ich Schluß gemacht mit der Geldverschwendung. Den Wagen mit dem neun eingebauten Anlasser an die Werkstatt verschenkt und wollte ihn abmelden.
Doch fand den Kfz-Schein nicht. Abmeldung nicht möglich, Steuer und Versicherung liefen weiter. Antrag für Ersatz-Papiere gestellt, natürlich kostenpflichtig. Das wird in einem offiziellen Blatt veröffentlicht, ein paar Wochen Wartezeit.
Als die Papiere dann kamen, konnte ich den Wagen abmelden und die Papiere wurden ungültig gemacht.
Ich hätte mir in den Ar*** beißen können, als ich daraufhin den Original-Kfz-Brief wiederfand. Aber Schusseligkeit muss bestraft werden.
Ich weiß ja nicht, was du so unter einem Vertrag verstehst - aber man war sich handelseinig, der Kaufpreis wurde bezahlt und mit Übergabe von Papieren und Schlüsseln wurde dem Käufer auch das Eigentum übertragen.
Ein Vertrag wurde abgeschlossen und komplett vollzogen.
Pedro ist aktuell Besitzstörer - welche Rechte sich daraus für den Verkäufer ergeben, weiß ich nicht.
Entfernen lassen und einlagern - vermutlich juristisch vollkommen richtig, aber immens teuer.
Möge sich da ein Anwalr erbarmen, Licht ins Dunkel zu bringen.
deswegen ist es auch mit einer weitgehenden Amnesie zumindest in den Augen von Juristen eher haarig.
das ist leider so, Papier oder kein Papier, Auto im Weg oder nicht im Weg macht daran wohl keinen Unterschied, vielleicht außer der Verkäufer erinnert sich daran, dass er einen Termin zur Abholung ausgemacht hat, der nicht eingehalten wurde, das könnte auch „ich komm dann nächste Woche vorbei und wir machen den Rest“ sein, oder?
Mir ist das vor 30 Jahren auch einmal passiert und nachdem irgendwelche Jungs mit dem abgemeldeten Auto Fahrtraining in der Tiefgarage gemacht haben und es mit leerem Tank auf einem gemieteten Platz abgestellt haben, kam die Polizei (damals persönlich) über ein Jahr später zu mir als letztem gemeldeten Halter mit der Aufforderung, das Fahrzeug zu entfernen. Zum Glück holten damals Schrottis noch ohne Papierkram alles was aus Stahl war, ab… In den Augen der Polizisten damals war ich der Besitzer.
Ist der Platz im derzeitigen Zustand eindeutig vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt? Das könnte eine Lücke sein, die der öffentlichen Hand ein Interesse an der Entsorgung des unfachgerecht gelagerten Mülls entstehen lässt, das darf man nicht so einfach tun, auch auf voll eingefriedeten Grundstücken. Dann kann der Threader die Stadt/Gemeinde anspitzen, dass Pedro bei ihm ein Altauto lagert.
Weil:
Abgestellte Fahrzeuge, die nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als Fortbewegungsmittel verwendet werden, sind Abfall nach nach § 3 Abs. 5 g Kreislaufwirtschaftsgesetz , des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der AltfahrzeugVerordnung. Dieser „Abfall“ darf nicht einfach auf dem Grundstück gelagert werden, sondern muss verwertet werden (§ 4 Abs. 2 Satz 5 Altfahrzeug-Verordnung).
Allerdings ist der ermittelte Halter dafür haftbar, und dann ist Pedro fein raus, weil nicht ermittelbar, außer er benutzt die Papiere weiter, dann…
Grüße
Ach ja, war meinem Hirn wohl schon zu spät für einen schlüssigen Gedankengang.
Dann würde ich die Kiste einfach auf die Straße bugsieren und dann Anzeige gegen unbekannt wegen illegaler Kfz-Entsorgung.