Hallo !
wenn schon das Ordnungsamt vor Ort war und nach Besichtigung des „Riesenflecks“ keine Notwendigkeit sah,von Amts wegen einzuschreiten,was sollte jetzt auf anderer(nicht zuständiger) Stelle anderes herauskommen ?
Für eine möglich Verunreinigung des Grundwassers,wenn Fleck vom Regen in Sielnetz gespült wird oder durch Fugen direkt ins Erdreich eindringt ist immer der Grundstücksbesitzer verantwortlich.
Von seinem Grundstück geht die Gefahr aus.
Das werden die Ordnungsamtmitarbeiter auch so ausgeführt haben.
Noch ist die Gefahr so gering,das eine mündliche Aufforderung an Besitzer ausreicht,es zu beseitigen. Andernfalls hätte man die Feuerwehr gerufen und Ölbinder angefordert.
Das geht bei „Gefahr im Verzuge“ auch auf dem privaten Hof,keine Frage.
Er kann und soll natürlich den bekannten Verursacher benennen und ihm evtl. ausgelegte Kosten auferlegen.
Es wird doch wohl zivilrechtlich möglich sein,den bekannten Verschmutzer abzumahnen und zur Beseitigung
(Ölbindemittel,Ölentferner,Reparatur des Fahrzeugs) und Wiederherstellung des vorherigen Zustands des Pflasters aufzufordern.
Dazu braucht es KEINE Behördenhilfe,es ist ein privates Problem,was auch privat gelöst werden kann.
Man kann so einen Mieter nach Abmahnung auch „rausschmeissen“,wenn uneinsichtig oder ihm den Stellplatz kündigen,wenn der nicht vertragsgemäß genutzt wird.
Ölflecke sind nicht vertragsgemäß,auch wenns nicht extra drinsteht.
MfG
duck313