Auto verliert Öl - Parkplatz/Erdreichverunreinigt

Hallo,

MFH mit 4 Eigentümern - Mieter von einem Eigentümer stellt sein PKW auf dem ihm zugewiesenen Stellplatz ab, dieser PKW verliert seit längerem Öl. Die anderen Mieter haben in darauf hingewiesen - keine Abhilfe - Mieter haben Vermieter angesprochen - dieser hat über die Hausverwaltung den Vermieter des Verursachers angesprochen für Abhilfe zu sorgen - nichts passiert
1 Eigentümer hat das Ordnungsamt über die Umweltverschmutzung informiert - dieses meinte bei Besichtigung vor Ort sie wären nicht zuständig weil Privatgrundstück
Wie kann der Verursacher nachdrücklich dazu gebracht werden Abhilfe zu schaffen und die Umweltverschmutzung zu beseitigen?
Welches Amt/Behörde ist hier zuständig?

Gruß Gawen

Wie kann der Verursacher nachdrücklich dazu gebracht werden Abhilfe zu schaffen und die Umweltverschmutzung zu beseitigen?

Indem der Hausverwalter ihm eine letzte Frist setzt. Bei Nichteinhaltung die Reinigung selber in Auftrag gibt und die Kosten auf dem Rechtswege beitreibt.

Welches Amt/Behörde ist hier zuständig?

Das Ordnungsamt hat sich doch zurückgezogen. Dann muß man das zivilrechtlich angehen.

Hallo !

wenn schon das Ordnungsamt vor Ort war und nach Besichtigung des „Riesenflecks“ keine Notwendigkeit sah,von Amts wegen einzuschreiten,was sollte jetzt auf anderer(nicht zuständiger) Stelle anderes herauskommen ?

Für eine möglich Verunreinigung des Grundwassers,wenn Fleck vom Regen in Sielnetz gespült wird oder durch Fugen direkt ins Erdreich eindringt ist immer der Grundstücksbesitzer verantwortlich.
Von seinem Grundstück geht die Gefahr aus.
Das werden die Ordnungsamtmitarbeiter auch so ausgeführt haben.
Noch ist die Gefahr so gering,das eine mündliche Aufforderung an Besitzer ausreicht,es zu beseitigen. Andernfalls hätte man die Feuerwehr gerufen und Ölbinder angefordert.
Das geht bei „Gefahr im Verzuge“ auch auf dem privaten Hof,keine Frage.

Er kann und soll natürlich den bekannten Verursacher benennen und ihm evtl. ausgelegte Kosten auferlegen.
Es wird doch wohl zivilrechtlich möglich sein,den bekannten Verschmutzer abzumahnen und zur Beseitigung
(Ölbindemittel,Ölentferner,Reparatur des Fahrzeugs) und Wiederherstellung des vorherigen Zustands des Pflasters aufzufordern.
Dazu braucht es KEINE Behördenhilfe,es ist ein privates Problem,was auch privat gelöst werden kann.
Man kann so einen Mieter nach Abmahnung auch „rausschmeissen“,wenn uneinsichtig oder ihm den Stellplatz kündigen,wenn der nicht vertragsgemäß genutzt wird.
Ölflecke sind nicht vertragsgemäß,auch wenns nicht extra drinsteht.

MfG
duck313

Danke erstmal,

Im Umkehrschluss bedeutet dies doch aber das man auf seinem Grundstück die Umwelt verschmutzen kann ohne Ende und die Staatsmacht nicht eingreift?? oder denke ich da falsch?

Gruß Gawen

Hallo,

wenn der Riesenfleck wirklich so beunruhigend ist vielleicht mal bei der unteren Wasserschutzbehörde nachfragen, ob die sich für zuständig erklären würden…

Hallo gawen,

genau das hab ich auch eben Gedacht,dann sagen die Politiker,das ein Tropfen Oil 1000sende Liter Trinkwasser verseuchen können.

Ich könnte K…

Gruß
Mücke HH

Hallo !

Nein,das siehst Du falsch.
Es kommt (wie eigentlich immer!)auf den Einzelfall an,wie groß die Verschmutzung mit gefährdenden Stoffen ist.
Nur daran bemisst sich,ob die Behörde selbst etwas veranlasst,etwa Notmaßnahmen durch Feuerwehr oder Entsorgungsfirmen oder nur beim Grundeigentümer die Reinigung/Entfernung anmahnt.
Hier scheint es ja nicht einmal so etwas gegeben zu haben,also ist das auch nichts gefährdendes !

MfG
duck313