Auto Voll-Kasko auf 10.000 km -- drüber

Hallo,

mich würde interessieren was passiert wenn jemand Versicherungstechnisch sein Auto auf 10.000 Km im Jahr versichert hat, und die Person nun ungeplant mehr fahren wird im Jahr, und auf ca 12.000 - 14.000 kommt? Die Person is sich noch nicht 100% sicher ob sie auf jeden Fall drüber kommt, wies es aussieht aber schon.

Was ist wenn die Person das nicht gleich der Versicherung meldet, man soll ja keine schlafende Hunde wecken.
Ist da die Versicherung ab 10.000 weg, oder abgeschwächt, oder musst man ggf etwas nachzahlen? MUSS man das davor melden das man eventuell drüber kommt, oder einfach mal abwarten und erst wenn man sicher weiß das man drüber kommt sich melden?

Hallo.

Kurz und knapp: Versicherungsschutz ist NICHT gefährdet.

Es kann drohen:

1.) Nachzahlung der zu wenig gezahlten Prämie (sehr wahrscheinlich)
2.) Vertragsstrafe bis zu einer kompletten Jahresprämie (sehr unwahrscheinlich)

Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsvermittler in Saarbrücken
http://www.burgard-versicherungen.de

Hi Claude,

bei der Haftpflicht stimme ich dir zu das der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist. Aber ist das bei der Kasko tatsächlich auch so?

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank K.

Es obliegt Dir jederzeit das Gegenteil zu beweisen. Eine reine Vermutung, so wie Du sie in den Raum stellst, bringt den Thread nicht weiter.

Bei meiner Antwort handelt es sich auf jeden Fall um die gängige Praxis - und diese wird dem Fragesteller wohl am ehesten interessieren.

Beste Grüße
Claude Burgard

Hi Claude,

sorry, das sollte nicht als Vermutung meinerseits rüberkommen… das war eine Frage da ich davon ausging das du als Versicherungsfachman da entsprechend Erfahrung hast :o).
Bislang kannte ich es nur, das Versicherungen gerne mal die Zahlungen umgehen indem mit allen möglichen Begründungen Fahrlässigkeit ect. vorgeworfen wird. Deshalb hat mich das interessiert wie bei solchen Vertragsverletzungen mit dem Kaskoschutz seitens der Versicherung verfahren wird.
Aber schön zu lesen das dies offenbar kein Problem darstellt.

Grüßle
Frank K. :o)

Hallo Frank K.

Es gibt natürlich Fälle, bei denen der Versicherer sich (oft auch zu Recht) von der Schadenzahlung „distanziert“. Hierbei muss der Versicherer aber eine grobe Fahrlässigkeit oder eine Obliegenheitsverletzung nachweisen. Mehr KM fahren als im Antrag angegeben stellt aber keine Obliegenheitsverletzung dar und dürfte (ich stelle nochmal klar diese Aussage nichts rechtsverbindlich zu tätigen) deshalb nicht zum - auch teilweisen - Verlust der Kaskodeckung führen.

Grüße
Claude Burgard

Hallo vielen Dank für die Antworten :smile:

mich würde interessieren was passiert wenn jemand
Versicherungstechnisch sein Auto auf 10.000 Km im Jahr
versichert hat, und die Person nun ungeplant mehr fahren wird
im Jahr, und auf ca 12.000 - 14.000 kommt? Die Person is sich
noch nicht 100% sicher ob sie auf jeden Fall drüber kommt,
wies es aussieht aber schon.

Das passiert nunmal. Dann hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheitspflicht die Versicherung über die neuen Vertragsbedingungen zu unterrichten. Kein großer Akt. Gibt dann eine Nachberechnung und man zahlt die entsprechende Differenz nach.

Was ist wenn die Person das nicht gleich der Versicherung
meldet, man soll ja keine schlafende Hunde wecken.

Was denn für „schlafende Hunde“?

Ist da die Versicherung ab 10.000 weg, oder abgeschwächt, oder
musst man ggf etwas nachzahlen?

Da bei jedem Versicherungsfall der Kilometerstand erfasst wird würde es dann zu einer Nachforderung der Versicherung kommen und man kann davon ausgehen, dass diese Vertragsverletzung durchaus registriert wird.
Eine konkrete Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes kann man aber bei 08/15 Geschichten ausschließen (dafür ist der konkrete Obliegenheitspflichtverstoß nicht schwer genug) - wenn statt 10000 km dann aber 50000 km gefahren wurden wird die Versicherung hier sicherlich konsequent sein (Leistungsverweigerung - evtl. auch nur in Teilen - Nachforderungen, Vertragsstrafen) und dann ist das auch ne andere Hausnummer, als wenn man 1000 km mehr gefahren ist.

MUSS man das davor melden das man eventuell drüber kommt, oder :einfach mal abwarten und erst wenn man sicher weiß das man drüber :kommt sich melden?

In dem Moment in dem man weiß, dass die Vertragsdaten überholt sind muss man sie angleichen - logisch, oder?

Gruß Andreas

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