mich würde interessieren was passiert wenn jemand
Versicherungstechnisch sein Auto auf 10.000 Km im Jahr
versichert hat, und die Person nun ungeplant mehr fahren wird
im Jahr, und auf ca 12.000 - 14.000 kommt? Die Person is sich
noch nicht 100% sicher ob sie auf jeden Fall drüber kommt,
wies es aussieht aber schon.
Das passiert nunmal. Dann hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheitspflicht die Versicherung über die neuen Vertragsbedingungen zu unterrichten. Kein großer Akt. Gibt dann eine Nachberechnung und man zahlt die entsprechende Differenz nach.
Was ist wenn die Person das nicht gleich der Versicherung
meldet, man soll ja keine schlafende Hunde wecken.
Was denn für „schlafende Hunde“?
Ist da die Versicherung ab 10.000 weg, oder abgeschwächt, oder
musst man ggf etwas nachzahlen?
Da bei jedem Versicherungsfall der Kilometerstand erfasst wird würde es dann zu einer Nachforderung der Versicherung kommen und man kann davon ausgehen, dass diese Vertragsverletzung durchaus registriert wird.
Eine konkrete Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes kann man aber bei 08/15 Geschichten ausschließen (dafür ist der konkrete Obliegenheitspflichtverstoß nicht schwer genug) - wenn statt 10000 km dann aber 50000 km gefahren wurden wird die Versicherung hier sicherlich konsequent sein (Leistungsverweigerung - evtl. auch nur in Teilen - Nachforderungen, Vertragsstrafen) und dann ist das auch ne andere Hausnummer, als wenn man 1000 km mehr gefahren ist.
MUSS man das davor melden das man eventuell drüber kommt, oder :einfach mal abwarten und erst wenn man sicher weiß das man drüber :kommt sich melden?
In dem Moment in dem man weiß, dass die Vertragsdaten überholt sind muss man sie angleichen - logisch, oder?
Gruß Andreas