Auto wegstellen / Hecke schneiden

Hallo zusammen,

wie ist eure Meinung zu diesem komplett erfundenen Fall:
Jemand möchte seine Hecke schneiden, neben der auf öffentlichem Grund ein Auto parkt, dicht an der Hecke.

Der Hobbygärtner bittet den Autobesitzer, das Auto wegzustellen, damit die Hecke geschnitten werden.
Der Autobesitzer weigert sich über Tage und Wochen, das Auto wegzustellen, er benutzt sein Auto nicht, es parkt ständig an dieser Stelle.

Hat der Hobbygärtner ein Anrecht darauf, seine Gartenarbeit erledigen zu können?
Kann er den Autobesitzer dazu zwingen, den Parkplatz kurzzeitig freizumachen?

Spitzen wir es mal weiter zu: Was wäre, wenn der Hobbygärnter seine Hecke schneiden muss, um den städtichen Vorgaben zu entsprechen, weil die Hecke zu groß geworden ist?

Viele Grüße
Dirk

Nein, nicht direkt.

Aber indirekt. er geht aufs Ordnungsamt, bestellt ein „Umzugshalteverbot“ , dann stellt der Bauhof dort einige Tage( 3 Werktage) vor dem Heckentermin das Schild auf.
Und dann sollte der Dauerparker verschwunden sein. Ist er es nicht kann man mit der Polizei abschleppen lassen (umsetzen lasse).
Kosten müsste letztlich der Falschparker zahlen.

etwas lästig, aber es geht.

Ansprache und Einsicht beim offenbar bekannten Parker wären aber besser.

Mfg
duck313

Das klingt danach, als ob das Fahrzeug auf dem Gehweg steht. Dies muß explizit durch Schilder erlaubt sein.
Ist es das nicht, und das Fahrzeug steht länger als eine Stunde und mit Behinderung, sind 35€ fällig.
Siehe Bußgeldkatalog, Tatbestand 52a ff. Das Ordnungsamt könnte hier also zunächst einen „Denkzettel“ verpassen.

… kann auch ein Strassenrand ohne Gehweg sein.

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Die Länge des Autos wird ja nur ein paar Meter betragen. Die Höhe ist auch begrenzt. Kannst Du da nicht anders - zu Fuss mit Hand -schnippeln? Wenn auch widerwillig. Es könnten dabei leider ein paar Zweite auf dem Auto landen.

Hallo,
das ganze ist Orts- und Landesrecht und ohne Kenntnis dieser Satzungen oder Landesgesetze nicht eindeutig zu beantworten!

Grundsätzlich setzt das ordnungsgemäße Abstellen eines PKW zunächst mal voraus, dass (a) es sich um einen tatsächlichen Parkplatz oder Parkraum handelt und (b) dass dieser tatsächlich benutzbar ist! Solange beides der Fall ist, kann die Hecke auch nicht stören.

Es müsste also zunächst mal ein „Zustandsstörer“ feststehen, um ihn hier irgendwie belangen zu können.

Ist das der (durchs Amt festgestellte) Heckenschneider, kann der gern ggü. der Ordnungsbehörde darlegen, warum er den störenden Zustand nicht beseitigen konnte oder mit der Androhung der Ersatzvornahme zum Halter des PKW gehen und ihn „verscheuchen“ - schlimmstenfalls mit der von duck vorgeschlagenen Sondernutzungserlaubnis (zeitlich begrenztes Parkverbot) aus dem jeweiligen Straßen- und Wegegesetz.

Ist es der Parkhansel, weil er meint, nun einen Meter in den Straßenraum parken zu müssen, weil ihm die Hecke den Lack zerkratzt, hat er dort nicht zu parken! Tut ers doch: Pech für ihn und gut fürs Knöllchen. Beschwert er sich über die Hecke, sind wir bei vorherigem Absatz. Und wenn er da solange parkt, dass ihm die Hecke von allein den Lack zerkratzt, dürfte er kaum seiner Sorgfaltspflicht aus §1 StVO nachgekommen sein :wink:

Wo und wie das ganze rechtlich ausgestaltet ist und ob „bayrisches Landrecht“ oder irgendein „Schwengelrecht“ dem entgegensteht oder das gar abkürzt, kommt auf Ort und (Bundes-)Land an.

Gruß vom
Schnabel

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Die Situation ist entschärft.
Der Autobesitzer hat hat nun doch das Auto freiwillig weggestellt, so dass die Hecke geschnitten werden konnte.

Informationen am Rande:
Ich bin weder der Hobbygärtner, noch der Autobesitzer, sondern ein nicht beteiligter Nachbar.
Der Autobesitzer hat panische Angst, dass ihm der bevorzugte Parkplatz verloren geht.
Nachdem der Hobbygärtner mit dem Schneiden der Hecke fertig war, ist der Nachbar buchstäblich aus dem Haus zu seinem Auto gesprintet, um es wieder auf seinen Lieblingsparkplatz zu stellen.
Amüsant…

Ist natürlich alles erfunden und rein hypnotisch.

Gruß
Dirk