Hallo,
wie leider mal wieder ging gerade auf der Urlaubsrückreise unser Touran kaputt. Wir vor 1,5 Jahren wurde in der Werkstatt die Zündspüle ausgetauscht. Dieses mal hatten wir glück noch eine VW Werkstatt anfahren zu können (Slowenien). Beim letzten Mal waren wir zwar schon in Deutschland aber es war schon Nacht und wir benötigten einen Autoabschleppdienst der den Wagen dann in seine Werktstatt schleppte (keine VW). Eigentlich wäre auf dem „Teil“ noch Garantie, aber das es vorher keine VW Werkstatt war, hat VW die Reparatur nicht im System, also logischerweise kein Problem von VW. Der damalige Händler einer freien Werkstatt benötigt jetzt das kaputte Teil. Ja super in all der Aufregung haben wir nicht daran gedacht. Aber eigentlich könnte man doch den Austausch anhand der Rechnungen nachweisen. Der freie Händler hat seine Rechnung für das Teil gestellt (haben wir auch noch). Die Rechnung ist mit Auto „Registriernummer“ usw, also nachvollziehbar das es sich um unser Auto handelt, genauso wie die neue Rechnung von der VW WErkstatt in Slowenien. Genügt das eigentlich nicht als Nachweis das diese Teil defekt war und ausgetauscht wurde. Ich habe jetzt eine Email an die Werkstatt in Slowenien geschickt mit der Bitte mir das defekte Teil zu senden. Sind sie dazu 24 Stunden später verpflichtet? Wäre ärgerlich wenn man einen eigentlichen Garantiefall nicht bezahlt bekommt weil man a) vor lauter Aufregung gestern nicht gleich daran gedacht hat das kaputte Teil zum mitnehmen und b) weil man vor der Panne vor 1,5 Jahren von der HUK nicht in eine VW Werkstatt abgeschleppt wurde, dann hätten die es im System und wäre kein Problem. Weiß jemand Rat?
Nein. Keine Werkstatt ist dazu verpflichtet.
Freiwillig mag man es versuchen, wenn man die Frachtkosten trägt (wie auch immer, Vorkasse vielleicht).
Und das Teil überhaupt noch greifbar ist und als „dein“ Ersatzteil identifiziert werden kann.
Und was soll nach 1,5 Jahren für eine Garantie greifen ?
Nach 6 Monaten wäre es an Dir zu beweisen, die Zündspule hatte von Anfang an einen versteckten Fehler und fiel nach 1, 5 Jahren aus.
Kannst Du das ?
MfG
duck313
Nein so ist es laut VW Deutschland und der freien Werkstatt in der mich der HUK service damals abgeschleppt hat nicht. Die Zündspule fällt unter die 2 Jahresgarantie. Sprich, wenn sie innerhalb von 2 Jahren kaputt wird, dann fällt sie in die zweijährige Garantie. Wäre sie damals in einer VW Werkstatt ausgetauscht worden wäre es laut VW kein Problem. Die freie Werkstatt heute sagte mir, alles Garantie- kein Problem, nur bräuchte er dazu die kaputte Zündspule. Irgendwie verständlich aber auch wieder nicht, weil der Nachweis das eine neue eingebaut wurde ist ja erbracht und wenn mir die VW in Slowenien Bescheinigen würde das die alte kaputt war und deshalb eine neue eingebaut werden musste dann müsste das ja eigentlich auch als Nachweis gelten. Ich habe schon eine Email mit der Bitte um Zusendung gestellt und das ich alle Kosten hierzu selbstverständlich ersetzen werde.
der Nachweis für den Einbau des neuen Teils ist zwar erbracht, aber die Werkstatt wird die Zündspule ggf. selber beim Hersteller reklamieren wollen um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und das können sie eben nur, wenn sie das Teil auch haben.
Grüßle
Frank K.
Auf den Kosten sitzen bleiben IST gut. Wir haben gestern 460 Euro in der Werkstatt bezahlt. Da vw Europa weit verbunden ist konnte das vw bei uns sogar sehen. Problem ist wir wurden vor 1.5 Jahren abgeschleppt in eine freie Werkstatt und die brauchen jetzt das kaputte Teil. Wäre es damals auch eine vw Werkstatt gewesen wäre alles schon erklärt.