Auto Zwangsabgemeldet - Stimmt diese Geschichte?

Hallo

Mir ist kürzlich diese Geschichet zu Ohren gekommen und da wollte ich hier mal eure Meinung wissen, in wie weit diese wohl stimmen mag :smile:

Vorfall: Jemandem Auto wurde plötzlich „Stillgelegt“. Nummernschilder ab und fertig.

Die Geschichte dazu:
Der Besitzer des Fahrzeugs hatte wohl „vergessen“ die Versicherung zu bezahlen. Bzw. hat er diese später gezahlt.
Plötzlich kam jemand vom Strassenverkehrsamt und hat die Nummernschilder abgemacht und mitgenommen und gesagt, das kein Versicherungsschutz besteht und das der Besitzer nun nur noch Besitzer ist, aber nicht fahren darf :smile:

Der Besitzer sagt das er aber am 15. des Monats bezahlt hat und von wann dieser Beschluss denn sei? Und der Herr vom Amt sagte, das diese vom 16 (oder 17.) sei.

Dies sei - laut Besitzer - nun „dumm gelaufen“ aber er kann das Auto ja jetzt wieder anmelden.

Mir persönlich kommt die Geschichte irgendwie sonderbar vor. Also ich habe auch schon mal einen „Zahlungstermin verpasst“, bzw. nicht bezahlen können und dann mußte angemahnt werden. Teilweise sogar über 2 Monate. Aber das da einer vom Strassenverkehrsamt kommt und diese abmeldet, das passiert doch nicht „plötzlich“, oder?
Also ich denke, das eine Versicherung dann doch rechtzeitig schreibt „Wenn Sie nicht bis dann und dann gezahlt haben, besteht kein Versicherungsschutz mehr“, oder?

Was denkt ihr von der Geschichte?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Diese Geschichte betrifft mich persönlich nicht und soll auch keine Rechtsauskunft darstellen.

Gruß
Takima

Hallo !

Sicherlich wird auch die VS den Kunden anschreiben und den austehenden Beitrag anfordern und auf die Sachlage hinweisen,was sonst passiert.
Aber dann melden sie es der Zulassungsstelle (sie müssen es melden!) und dort läuft die sache dann.
Außendienstmitarbeiter fahren zum Wohnort,klingeln und falls niemand da und Auto wird in der Nähe angetroffen,dann nehmen die m.E. nach nicht die Schilder weg,sondern kratzen die Zulassungsplakette ab und machen vorne auf Frontscheibe einen roten Aufkleber ,wo alles weitere drinstehen (Wagen nicht mehr zugelassen,darf nicht gefahren werden,muss von öffentlichem Grund weggeschafft werden…).

Ob VS die Mahnung vergessen hat oder nicht,darauf kann man aber nicht bauen,Tatsache war ja,es wurde nicht(rechtzeitig) bezahlt. Also trägt man auch die Folgen der Zwangsabmeldung.

Komisch ist in solchen Fällen nur,das es ausgerechnet immer nur um einen Tag gehen soll,wo sich Zahlung(verspätete!) und Zwangsmaßnahme überschneiden.
An der Haustür könte man die qualifizierte Zahlungsquittung vorlegen und m.E. nach die Maßnahme abwenden. Aber wenn man nicht daheim ist ?

MfG
duck313

Hallo!

An der Haustür könte man die qualifizierte Zahlungsquittung
vorlegen und m.E. nach die Maßnahme abwenden. Aber wenn man
nicht daheim ist ?

Nein, woher soll denn der Beamte wissen, dass mit der Zahlung wirklich alles erledigt ist? Er ist nicht befugt, in die interne Organisation des Versicherungsunternehmens einzugreifen - und es könnte ja noch andere Gründe geben, dass der Versicherungsschutz verwehrt wird. Daher kann man den Mann mit dem Kennzeichenkratzer nur durch Vorlage einer Versicherungsbescheinigung abwenden, bzw. heutzutage durch Übersendung einer eVBN.

Angeblich hat der Besitzer den Vorgang beigewohnt. Naja, muß er ja auch, denn ansonsten hätte er ja von dem Bediensteten nicht erfahren, von wann der Beschluss war und dieser 2 Tage war nachdem er gezahlt hatte (dauert ja ein bissl, bis der Betrag eingegangen und registriert ist).

Die Nummernschilder sind aber definitiv ab. Ob diese dem Besitzer ausgehändigt wurden oder dieser die mitgenommen hat, kann ich aber im Moment noch gar nicht sagen :smile:

Ergänzung
Hi,

Aber dann melden sie es der Zulassungsstelle (sie müssen es
melden!) und dort läuft die sache dann.

Dort wo ich her bin und in den zwei benachbarten Landkreisen schreibt die Zulassungsstelle einen Brief mit Fristsetzung von 5 Tagen für die Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Der Entstempelungsdienst wird erst danach tätig.

Ob VS die Mahnung* vergessen hat oder nicht…

* 1. Zahlungserinnerung, 2. qualifizierte Mahnung, 3. Kündigung

Komisch ist in solchen Fällen nur,…

… dass regelmässig die oben genannten Schreiben nicht ankommen… :wink:

Gruß Keki

2 Like

Ich kann die Auskunft von keki nur bestätigen.

Bei uns in Rheinland-Pfalz kennen wir dies nicht anders.

Gruß Merger

Hallo,
üblicherweise wird das Siegel entfernt und nicht das Kennzeichen abmontiert (das gehört dem Autobesitzer)und ein Aufkleber auf die Scheibe gepappt.
Bevor es so weit kommt, findet ein sooooo massiver Schrifverkehr statt, dass es fast unmöglich ist, den nicht mitzubekommen.
Auch wird der Halter informiert, dass es ab einem gewissen Zeitpunkt nichts mehr nützt, die Versicherung zu bezahlen, sondern dass er eine Versicherungsbestätigung (früher:smiley:oppelkarte) einreichen muss.

Gruß
HaWeThie

bei uns läuft es nicht nur bei der versicherung so, sondern auch bei den Steuern.

Allerdings wird hier die Plakette gekratzt und ein rotes Kleberlein mit „ENTWERTET“ (oder sowas in der art) auf dem Wappen angebracht.

Ausserdem kommt ein Kleber auf die scheibe.

Der grund, warum die Kennzeichen eigentlich nicht abgeschraubt werden dürften (