Hallo WWW´ler
Bei uns ist eine Kurzparkzone und der dadurch entstehende Lärm und die Abgase sind manchmal unerträglich.
Ich habe schon mit der Stadt gesprochen, aber Die meinen; Der Einzelhandel braucht diese Parkplätze!
Es gibt eigentlich genügend Parkmöglichkeit aber man muss 15m weiter laufen.
Kürzlich entstand ein Taxistand neben unser Gebäude, die Motoren laufen natürlich in der kalten Jahreszeit.
Gibt es Verordnungen wie und wo so etwas statthaft ist?
Danke
Bernd
Bundesimmissionsschutzgesetz
Ulf
hallo bernd,
-
vielleicht hilft es ja,
wenn die autos mit dem
auspuff zur straße parken. -
es gibt ja noch den par. 1
der stvo. ( ? ohne gewähr ). -
eventuell hilft es,wenn du
die anwohner mit aktivierst,
die tageszeitung informierst
und deinen abgeordneten im
stadtparlament ansprichst. -
falls du klagen willst,
brauchst du einen sehr langen
atem und viel geld.
mfg
kunde3
Hallo WWW´ler
Danke
Bernd
Hallo Bernd,
wie Ulf schon sagte gilt hier das Bundes Immissionsschutzgesetz kurz BImSchG und die entsprechende BImSchV (V für Verordnung) des entsprechenden Bundeslandes.
In diesem Fall in verschärfter Form, da hier im rechtlichen Sinne „Nachbarschaft“ vor liegt.
In der BISchV sind die Grenzwerte geregelt, die an Schadstoffen
zulässig sind. Weiterhin kannst Du Dich an Den VDI - Richtlinien orientieren - diese sind aber nicht gesetzlich bindend.
Hier bleibt Dir nichts anderes als eine Messung durchführen zu lassen
damit Du nachweisen kannst, dass Du beeinträchtigt oder geschädigt wirst (wenn die Grenzwerte über den Gesetzesvorgaben liegen).
Um mal abzuklopfen welche Werte z.B. Benzol oder Stickstoffoxide
annehmen, gibt es Firmen die Messgeräte zur Verfügung stellen.
Um sichere Werte zu erhalten muss dann letztlich aber eine Fachkundige Messung durchgeführt werden (z.B. von der UMEG).
Prüfen würde ich folgende Werte:
Benzol, Toluol, Xylol,
Stickstoffmonoxid
Stickstoffdioxid
Schwefeldioxid
Feinstaub
Viel Erfolg.
Gruß
Hagen
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