Autobahnauffahrt und Rechtsüberholen

Hi!

Folgendes Szenario:
Autobahnauffahrt beginnt mit enger Kurve, die nur mit max 50 kmh genommen werden kann. Die Auffahrtspur wird aber ab da zur 3. Spur (die Autobahn war bis vor zur Auffahrt zweispurig).
Mein Auto beschleunigt nur langsam, bis ich auf etwa 100 kmh komme, dauert es also ein Weilchen.

Nun ist das Problem, dass einige das Schild nicht bemerken, welches anzeigt, dass die Autobahn ab der Stelle dreispurig wird. Sie wechseln also von der „Auffahrtspur“ (nun die dritte Spur) zur mittleren.

Mein Problem ergibt sich, wenn ich auf die Autobahn auffahren will und dann ein langsamer Tuckler vor mir auf der Auffahrtspur fährt und zur mittleren Spur wechselt (weil er das Schild nicht bemerkt hat). Mein Auto beschleunigt zwar zunächst nur langsam bis etwa 100 kmh, aber ab dann gehts, ab da beschleunigt es auch schneller und ich kann mit den Rasern mithalten :stuck_out_tongue_closed_eyes:
Ich bleibe meist erstmal auf der dritten, rechten Spur, bis ich genug Fahrt drauf hab. Aber wenn der Tuckler dann auf der mittleren Spur mittlerweile ist, überhole ich ihn ja fast schon rechts bzw. bin meist schon auf gleicher Höhe.

Hier die Frage Nr. 1:
gilt das schon als Rechtsüberholen?
Ich kann ja nix dafür, dass mein Vordermann fälschlicherweise auf die mittlere Spur gewechselt hat, obwohl er selbst langsam ist.

Bevor der Einwand kommt, ich könnte ja links überholen, hier gleich die Überleitung zu Frage 2:
Die Autobahn ist ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und auf diesem Abschnitt wird auf der linken Spur sehr gerast. Da mein Auto nur langsam beschleunigt, kann ich meist nicht mit unter 100 kmh auf die linke wechseln…
Hinter dem Tuckler auf der mittleren Spur hinterherfahren, bringt mir auch nicht viel wenn er langsam ist - ich will ja nicht auf der mittleren Spur mit ca 80 kmh runtuckeln, bis mein Vordermann seinen Fehler bemerkt.
Was also tun?

(Für den Fall, dass kein Raser auf der linken Spur von hinten kommt, ist die Sache ja klar - da kann ich problemlos links überholen. Aber wie gesagt, meist ist die linke eben nicht frei…)

lg und danke,
Sharon

Hi.

Irgendwie verstehe ich dein Anliegen nicht wirklich. Wenn auf der linken Spur gerast wird und du hinter einem LKW hängst, hast du eben zu warten, bis sich eine Möglichkeit ergibt links zu überholen. Das kann doch keine Rechtfertigung für Rechtsüberholen sein. Und das wäre es.

Aha. Was ist das denn für ein merkwürdiges Auto? Vielleicht sollte man mal die Getriebeübersetzung prüfen lassen. :stuck_out_tongue_winking_eye:

hi,

Was sagt denn die Fahrbahnmarkierung zum Zeitpunkt des überholens?

ungünstig geschrieben. was will der Künstler ausdrücken?
Fast überholen ist kein überholen. Da endet die Geschichte zu früh und die Frage ist - da man ja annehmen kann, es wird weiter gefahren - etwas sinnfrei an dieser Position.

grüße
lipi

Ok, das war eigentlich was ich hören wollte. Oder besser gesagt nicht hören wollte, denn warten und langsam fahren ist nicht so mein Ding, bin zu ungeduldig und lieber flott unterwegs :wink:
Dachte, dass es vielleicht eine andere Möglichkeit gibt und ich nur einfach zu blond bin, sie zu sehen :unamused:

Ja, das ist in der Tat komisch. Hab das seit einiger Zeit bemerkt (bin vorher nur wenig Auto gefahren, nur mal Einkaufen und so). Aber durch Jobwechsel brauch ich mein Auto nun täglich. Hab schon einen Termin in der Werkstatt nächste Woche, um das mal abzuchecken.
Wenn ich die niedrigen Gänge voll ausfahre, gehts besser, aber immer noch nicht so wie es sollte. Erst ab ca 100 kmh beschleunigt mein Auto einigermaßen akzeptabel.

lg und danke

1 Like

Normale gestrichelte Linie, also Spurwechsel erlaubt.
Blöd ist das halt, wenn mein Vordermann einer von den chronisch langsam tuckelnden Fahrern ist, wie z.b. heute der weißhaarige Opa - auf der Autobahn mit 70-80 kmh unterwegs :flushed: und dann auch noch auf die mittlere Spur gewechselt. Als er wieder zurück auf die rechte wechseln wollte, war ich mittlerweile in seinem toten Winkel und er wäre mir beinahe in die Seite reingefahren…

Der Teufel mit der Markierung steckt im Detail…
Ob durchgezogen oder nicht, das Überholen rechts ist verboten (Ja, es gibt Ausnahmen, aber so ists hier relevant). Außer auf Beschleunigungsstreifen, und die sind durch kürzere Abstände zwischen den Strichen und meist auch breitere Striche von der Autobahn-Fahrbahn abgetrennt.

Hier, in Wuppertal-Varresbeck hat man in südliche Richung eine ganz normale Auffahrt. Die Auffahrt in nördliche Richtung wird aber zur neuen rechten Spur. Allerdings folgt der durchgezogenen Linie direkt eine mit großen Abständen, demnach gilt das nicht mehr als Beschleunigungsstreifen.

Nein.
Es liegt nicht am Auto, es liegt ganz allein an Dir. Es gibt kein einziges Auto auf der Welt, dass unter 100km/h schlecht und erst ab 100km/h gut beschleunigt.

Vielleicht solltest Du Dir das mit den Gängen und der Drehzahl und dem Drehmoment und dem Schalten mal von irgendwem erklären lassen. Dein Fahrlehrer hat das offensichlich vergessen.

Hi,

Genau das:

Da gibts auch keine zwei Meinungen, wie einst ein Ausbilder beim RFU sagte.

Gruß T
(der allmählich der Meinung ist, daß auch jeder Autofahrer regelmäßig an einer Fortbildung teilnehmen sollte).

Hallo,

auf dem Einfädelungsstreifen darf recht schneller als links gefahren werden.
(StVO §7a, Abs.2)

Der Einfädelungsstreifen ist von der durchgehenden Fahrbahn durch breite, unterbrochene Markierungsstreifen gekennzeichnet, er ist nicht Teil der Hauptfahrbahn.

Ist diese neue Spur durch eine normal breite Linie gekennzeichnet, so ist es eine normale Spur und man darf dort nicht rechts schneller als links fahren. Auch dann nicht, wenn es eine einseitig unterbrochene Doppellinie ist (die den Wechsel nur von rechts nach links zulässt).

Im Endeffekt fährst du sicherer, wenn du auf die 15s Zeitvorteil verzichtest und dich regelkonform verhältst.

Zudem solltest du vor Beschleunigen herunter schalten. Sprit sparen kannst du später. Beim Auffahren auf die Bahn gilt: Beschleunigen, Vollgas, Gänge ausfahren - bis du die Geschwindigkeit der anderen Fahrzeuge auf der Bahn erlangt hast.

aaah, also doch! Danke, das hilft mir sehr! :smiley:

Ja, ich muß mich wohl korrigieren, das erste Stück ist tatsächlich mit breiten Streifen markiert, erst paar hundert Meter später sind es schmale Streifen.
Das heißt dann wohl, dass ich da durchaus schneller fahren kann. Ok, das werde ich zwar nicht mit Absicht machen, aber falls ich doch mal schneller auf dem Einfädelungsstreifen bin, dann weiß ich wenigstens, daß ich prinzipiell nichts falsch mache.

Klar, Sicherheit geht vor!
Nachdem mir da öfters mal ortsunkundige Fahrer begegnet sind, werd ich zukünftig besser aufpassen und lieber langsamer fahren.

Das mach ich ja :wink:
Aber wie gesagt, irgendwas scheint bei meinem Auto nicht zu stimmen. Meine bessere Hälfte wollte das ja auch nicht glauben, bis er selber mal mit meinem Auto gefahren ist. Nun ja, der Werkstatttermin ist ja bald… :wink:

Vielen Dank für deine Antwort, war sehr hilfreich!
Danke auch an die anderen!

lg,
Sharon

Moin,

warum das denn nicht? Biste noch nie so die Auffahrt entlang gekommen, dass links direkt neben dir auf der rechten Fahrspur LKWs waren? Dann nichts wie ab, Flucht nach vorne und rechts vorbei. Wenn man das nicht macht kann es nämlich passieren, dass man bald am Ende des Beschleunigungsstreifens angelangt ist und man dann dort ANHALTEN muss (was eigentlich keiner macht)! Und wenn es dann zwei, drei, … LKWs werden steht man dann da eine Weile an dieser lebensgefährlichen Stelle. Und dann darfste mit deinem kleinen Auto AUS DEM STAND auf Autobahngeschwindigkeit hochbeschleunigen. Viel Spaß… :smile:

VG
J~

Und auch keiner machen sollte.
Im Ernst: Hier pennt der Gesetzgeber mal wieder massiv. Durchstarten und zur Not die Standspur mitbenutzen ist das, was mein Fahrlehrer mir dringend empfahl(aber bloß nicht in der Prüfung!), was der ADAC empfiehlt und was trotzdem nicht erlaubt ist.

Nicht erlaubt bedeutet nicht, dass man dafür bestraft werden kann.
Denn das Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen, das Beschleunigen von 0 auf Autobahngeschwindigkeit und das Einfädeln mit großem Geschwindigkeitsdefizit ist so dermaßen gefährlich, dass Folgendes gilt:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Letzen Endes sag ich immer:

  1. So früh wie möglich die Lage auf der Bahn erkennen
  2. So schnell wie möglich auf die Geschwindigkeit beschleunigen, die momentan auf der rechten Spur von den anderen Fahrzeugen gefahren wird.