Hallo,
mich würde mal interessieren, wie die Rechtslage ist, wenn zum Beispiel ein gutartiger Lagerungsschwindel diagnostiziert wurde (also damit offiziell bei einem Arzt erfasst). Dieser Lagerungsschwindel kann für längere Zeit verschwinden und dann ganz plötzlich wieder da sein.
In einer akuten Situation habe der Arzt einen darauf hingewiesen, dass man nicht Auto fahren dürfe. Was aber, wenn der Lagerungsschwindel dann wieder in einer Phase verschwunden ist? Kann es einem rechtlich zum Nachteil gelangen, wenn man dann auch wieder Auto fährt und während der Autofahrt käme es durch einen plötzlich auftretenden Schwindel dann zu einem Unfall?
Wer weiss etwas dazu?
Gruss, hemba