Autofahren bei diagn. Lagerungsschwindel

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie die Rechtslage ist, wenn zum Beispiel ein gutartiger Lagerungsschwindel diagnostiziert wurde (also damit offiziell bei einem Arzt erfasst). Dieser Lagerungsschwindel kann für längere Zeit verschwinden und dann ganz plötzlich wieder da sein.

In einer akuten Situation habe der Arzt einen darauf hingewiesen, dass man nicht Auto fahren dürfe. Was aber, wenn der Lagerungsschwindel dann wieder in einer Phase verschwunden ist? Kann es einem rechtlich zum Nachteil gelangen, wenn man dann auch wieder Auto fährt und während der Autofahrt käme es durch einen plötzlich auftretenden Schwindel dann zu einem Unfall?

Wer weiss etwas dazu?

Gruss, hemba

Hallo Hemba

Ein analoger Fall wurde vor kurzem in Hamburg verhandelt, hier ging es um Epilepsie.
Dabei wurde vom Gericht betont, wenn die Möglichkeit eines unkontrollierten Anfalls besteht, ist von entsprechend gefährdeten Tätigkeiten abzusehen.
Wieweit Lagerungs Schwindel in der Wirkung Epilepsie gleich setzbar ist, kann eigentlich nur ein Arzt entscheiden.
Diesen sollte man unbedingt zu dem Thema konsultieren, dabei kann man die medizinische, als auch die juristische Seite beleuchten.

Gruß
Rochus

Hallo,

In einer akuten Situation habe der Arzt einen darauf hingewiesen, dass man nicht Auto fahren dürfe. Was aber, wenn der Lagerungsschwindel dann wieder in einer Phase verschwunden ist? Kann es einem rechtlich zum Nachteil gelangen, wenn man dann auch wieder Auto fährt und während der Autofahrt käme es durch einen plötzlich auftretenden Schwindel dann zu einem Unfall?

Na klar. Wenn da eine Versicherung zahlen soll, es sich um höhere Beträge handelt und die Versicherung von dieser Diagnose erfährt, kann das im günstigsten Fall dazu führen, dass man sich jahrelang rumstreitet. Im blödesten Fall verliert man seine Ansprüche bzw. kann in Regress genommen werden. Das muss nicht auf die Kfz-Haftpflicht/Kasko beschränkt sein. Sowas kann auch dazu führen, dass ein Wegeunfall, dann eben doch keine Arbeitsunfall ist. Den Führerschein kann es im Zweifel auch noch kosten. Aber das wäre dann ja ohnehin kein Verlust mehr.

Wer weiss etwas dazu?

Leztlich wird es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommen. Ist zwar nicht das Gleiche, aber beispielsweise Diabetiker haben sich mit der Aussage, sie könnten nichts dafür, sie wären unterzuckert schon mehr geschadet als sie sich zu schützen glaubten.
Grüße

Danke! owT
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