Autofahren bei Krankheit-Versicherung?

hi!
Wir diskutieren hier folgende Frage:
ein Arbeitnehmer bekommt vom Betriebsarzt die schriftliche Aussage, er dürfe derzeit dienstlich kein Auto fahren! Der Arbeitgeber befürchtet Probleme im Falle eines Unfalls.
Nun stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer Probleme bekommt, wenn er privat fährt. Muss er im Falle eines Unfalls nachweisen, dass der Unfall nicht aufgrund der Krankheit passiert ist, die zu der Aussage des Betriebsarztes geführt hat? Es existiert nach Aussage des Arbeitnehmers kein Schriftstück der behandelnden Ärzte, das die Fahrtüchtigkeit in Frage stellt, nur eben die schriftliche Aussage des Betriebsarztes.
Was können wir dem mittlerweile verunsicherten Kollegen raten?

Danke schon mal?
R.

Hoi.

Wenn die „normalen“ behandelnden Ärzte keine Fahruntüchtigkeit attestieren, besteht kein Problem mit der Kfz-Versicherung oder der Berufsgenossenschaft(Weg zur Arbeit).

Das der Betriebsarzt reine dienstliche Fahrten „untersagt“ (was nur eine Empfehlung an den AN und den AG darstellt), kann Gründe in der Art und Weise der Fahrten haben: gefährliche Fracht, lange Fahrtstrecken etc.

Tipp: die anderen Ärzte ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme bitten und dann steht man auf der sicheren Seite.

Ciao
Garrett

Danke für die schnelle Antwort, werde sie umgehend weitergeben!
Schönen Tag noch!
R.

Hoi.

[…]
Tipp: die anderen Ärzte ebenfalls um eine schriftliche
Stellungnahme bitten und dann steht man auf der sicheren
Seite.

Wie lange wartet man denn üblicherweise auf die schriftliche Stellungnahme der anderen Ärzte (wieviele Stellungnahmen dürfen es denn sein?) und was kostet so etwas? Oder zahlt das die Krankenkasse?

Greetz
T.

Hoi.

-Wie lange man auf ein Attest wartet? Ein paar Tage, wenn man dem Arzt die Dringlichkeit erklärt.

-Wieviele Stellungnahmen? Zumindest vom Hausarzt und vom Spezialisten(also z.B. Kardiologe, Orthopäde, Onkologe etc.)

-Was kostet der Spaß? €2,33 oder €5,36 gemäß GoÄ-Nr.70.

Ciao Loki

Hallo

Wenn die „normalen“ behandelnden Ärzte keine Fahruntüchtigkeit attestieren, besteht kein Problem mit der Kfz-Versicherung oder der Berufsgenossenschaft(Weg zur Arbeit).

Nur damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Kein Attest über Fahruntüchtigkeit habe ich auch, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Vielmehr geht es eher um ein Attest über die Fahrtüchtigkeit?

Grüße

Hallo,

ganz so einfach darf man sich das nicht machen! Man muss die konkrete Begründung des Arztes schon noch selbst dahingehend würdigen, ob diese sich tatsächlich nur auf dienstliche Fahrten beziehen kann, oder darüber hinaus ebenfalls für private Fahrten beachtlich sein könnte. Man ist nämlich durchaus auch durch eine betriebsärztliche Aussage in Bezug auf private Fahrten „verbösert“, wenn ganz augenfällig ist oder zumindest mit etwas Überlegung jedem normalbegabten Menschen klar wird, dass die konkreten Gründe, die der Betriebsarzt da genannt hat, sich auf Gefahren beziehen, die sich auch bei privaten Fahrten verwirklichen können.

Denke bitte daran, dass sich Dinge ja durchaus kurzfristig einstellen können, und noch gar keine Diagnose hierzu vom Hausarzt vorliegen muss, wenn der Betriebsarzt so eine Aussage trifft. Und es kann ja auch nicht sein, dass jemand dann „sicherheitshalber“ den Hausarzt nicht aufsucht, damit ihm dieser nicht dann ggf. auch noch die privaten Fahrten untersagt.

Fährt jemand trotz eindeutiger fachlicher Aussage, dass der aktuelle Gesundheitszustand das nicht zulässt, und kommt die ganze Geschichte dann nach einem „privaten“ Unfall heraus, endet das bitter! Ganz abgesehen davon frage ich mich natürlich auch, wie man damit psychisch fertig werden würde, wenn es in so einer Situation dann zu Personenschäden kommen sollte.

Gruß vom Wiz

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Hallo auch,

Denke bitte daran, dass sich Dinge ja durchaus kurzfristig
einstellen können, und noch gar keine Diagnose hierzu vom
Hausarzt vorliegen muss, wenn der Betriebsarzt so eine Aussage
trifft.

Es liegen keine Erkenntnisse vor, welche Ursache vorgelegen hat für den Umstand, der zu der betriebsärztlichen Aussage geführt hat. Und es sind etliche teils komplizierte Untersuchungen durchgeführt worden.

Und es kann ja auch nicht sein, dass jemand dann
„sicherheitshalber“ den Hausarzt nicht aufsucht, damit ihm
dieser nicht dann ggf. auch noch die privaten Fahrten
untersagt.

Das ist im vorliegenden Fall nicht so. Im Gegenteil, der Hausarzt wurde mehrfach aufgesucht, damit die von ihm ausgestellte AU-Bescheinigung verhindert, dass Auto gefahren werden muss. Privat wurde sowieso nicht gefahren in dieser Zeit.
Weder Hausarzt noch die aufgesuchten Fachärzte haben trotz Kenntnis der damaligen Symptome sich berufen gefühlt, eine Warnung oder ähnliches vor Autofahrten auszusprechen oder auszustellen.

Fährt jemand trotz eindeutiger fachlicher Aussage,

Die gab es von keinem Arzt wie gesagt. Nur der Betriebsarzt meinte, er könne dienstliche Fahrten nicht empfehlen.

Gruß R.

Hallo,

irgendwie kommt mir deine Antwort spanisch vor: Geht es hier gar darum, dass jemand - vielleicht aus psychischen Gründen, oder weil er mit seinem AG Zoff hat - einfach nicht beruflich fahren will, und sich über jeden noch so kleinen Hinweis „kann nicht empfehlen“ freut, und daher auch gar nicht wissen will, was da genau hinter steht, solange er sich an so einem Strohhalm festklammern kann?

Ansonsten würde man bei so einer ärztlichen Aussage doch nachhaken, worauf diese beruht Es sei denn, man hofft so, die Folgen auf dienstliche Fahrten beschränken zu können, und will sich nicht bzgl. privater Fahrten verbösern lassen.

Gruß vom Wiz