Autofinanzierung

Es geht um eine Autofinanzierung. nun werde ich mal Versuchen den Fall zu schildern und ich hoffe doch sehr das hier jemmand ist der mir einen Rat hat danke im Voraus.

es geht um ein Fahrzeug was im August diesen Jahres Gekauft wurde der preis 3490€ dann wurde angezahlt 1500€ sowie extra das Autoradio 100€ und es wurde ausgemacht jeden Monat zum 15.

300€ Rate ich schreibe dies für einen Freund! er hat aber nie eine Rate bezahlt er hat dann 100€ noch vorbei gebracht das dann 1600€ Bezahlt sind so nun hat man das Auto zurück gegeben freiwillig und man hat mit dem Verkäufer geredet zwecks Km leistung ca 10 000 km gefahren in 3 Mon wie geht das jetzt weiter kommt da noch was raus oder muss man noch was drauflegen wer kennt sich damit aus.

Fall kommt mir bekannt vor :smile:

Wie es weitergeht ?

Das kann doch ausschließlich der Händler sagen. Ob der den Vertrag rückgängig macht oder noch Forderungen (Schadenersatz) stellt. Schließlich hat er ja seinen Vertrag erfüllt und das Auto herausgegeben.

Du (Dein Freund :smile:) hast den Vertrag nicht eingehalten.

Deine Frage lautet doch wohl nicht, kriege ich jetzt meine Anzahlung wieder ?

MfG
duck313

Genau das ist meine Frage was ist mit der Anzahlung ??? bekommt man einen Teil nur oder ist alles Futsch

Der Händler bekommt ja die Ware nicht im selben Zustand wieder, in dem er das Fahrzeug abgegeben hat. Möglicherweise berechnet er einer Nutzungsgebühr, die sich nach den gefahrenen Kilometern berechnet.

Vielleicht nimmt er aber das Auto auch gar nicht zurück, sondern behält es nur als Pfand, bis er auf dem Klageweg an die Restsumme gekommen ist.

Als Vergleich für die Kosten könnte man die typischen Aufwendungen für einen Mietwagen in der Zeit und der Laufleistung anlegen.

Vielleicht rechnet der Händler aber auch „nur“ den Wertverlust für das jetzt ältere Auto ab.

Grüße

Hallo,
zuerst mal zur Beschaffung des Autos.
Der Haendler hat den Wagen verkauft, oder vermietet? Sieht mir nach Verkauf und Ratenzahlung aus. Wem gehoerte nach dem Verkauf der Wagen? Sieht mit danach aus, dass es Dir (Deinem Freund) gehoerte. Dieser Geschaeftsvorgang sollte abgeschlossen werden, Zahlung der restlichen Gelder. Darauf hat der Haendler ein Recht.
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Dann die Rueckgabe
Der Haendler muss den Wagen nicht erneut ankaufen.
Er muss ihn auch nicht zuruecknehmen.
Es kommt auf den ersten Kaufvertrag an, ob ihm der Wagen vielleicht schon gehoert oder immer noch gehoert. Wenn der Kaeufer im Vertrag zugestmmt hatte, bis zur voelligen Bezahlung bleibt …Eigentum des Verkaeufers. Wer soll das hier sehen, ohne Vertrag? Falls dies so ist, hat der Haendler das Recht, den Rest des Kaufpreises zu verlangen, auch mit Mahnung und Zusatzkosten fuer Gerichtsbeschluss. Nach Bezahlung muss er auch den Wagen wieder rausruecken, bis dahin koennte er die Verwahrung zur Sicherung seiner noch ausstehenden Einnahmen ansehen.
Mal so rum gedacht?
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Erstes Ziel ist die Restzahlung.
Spaeter danach kommt als Folge die Freigabe des Wagens an Dich (Deinen Freund).
Ganz viel weiter in der Zukunft steht der Rueckkauf mit einem neuen Vertrag. Aber sowas von unsicher, vielleicht mag der Haendler solche Wagen gar nicht kaufen, oder nur diesen nicht, auf jeden Fall bestimmt ER dies und nicht der Verkaeufer. Dann gehts in die Ankaufbedingungen wie Pflegezustand, Kilometerstand, Restwert, Kaufpreis, nicht jetzt.
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Gruss Helmut

Jetzt ist die ganz Sache so.Rücktritt vom Kaufvertrag! Ich zitiere das schreiben

Die Anzahlung in Höhe von 1500 € sowie eine Zahlung von 100 wird Verechnet mit den endstandenen Kosten für die Fahrzeugnutzung verschleiß Tüv inspektion Aufbereitung verkauf ankauf km Stand am 16.08.16 146980 km Stand am 15.11.16 156677somit bestehen keine weiteren Forderungen und der kauf ist somit abgeschlossen übergeben wurde der Fahrzeugschein und ein schlüssel. die ganze sache ist aber die jetzt wird alles in Rechnung gestellt geht das so einfach.

Das geht so.
Sei froh dass es so billig ist.

3 Monate Nutzung in erheblichem Umfang (10.000 km !) für 1600 €.

Der Händler muss sich ja nicht darauf einlassen, den Wagen zurückzunehmen. Er hat Vertrag, Du schuldest ihm noch fast 2000 € !

Nun macht er freiwillig das Angebot, Wagen zurückzunehmen und auf weitere Forderungen zu verzichten.

Damit ist die Sache erledigt.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann behalten den Wagen und zahle die 300 € Raten weiter ab.
Oder verkaufe den Wagen( mit Zustimmung des Händlers, der wird ja die Kfz-Papiere noch haben) und bezahle vom Erlös die Restsumme ab. Vielleicht bleibt da noch etwas Geld übrig.

MfG
duck313

so nun habe ich eine Frage er hat nun das geld einbehalten 1600€ weil man 3 Monate damit 10 000 km gefahren ist jetzt habe ich mal geschaut jetzt hat er das Fahrzeug wieder reingesetzt für 2990€ da komme ich auf 500€ Verlust und nicht auf 1600€ würde ich ja noch 1100 bekommen ich denke nun bleibt nur der weg zum Anwalt