Autogewinnspiel unterschreiben!Datenschutz!

Hallo an alle.
Heite ist bei mir Folgendes passiert:
ich war in Darmstadt gegen 12 Uhr . Plötzlich stand vor mir ein junger Mann und gab mir ein Flyer. Ich habe Flayer genommen und woltle weiter gehen, er meinte jedoch es sei ein Gewinnspiel , bei dem ein Auto verlost wird, ich muss aber den Zettel ausfühlen und unterschreiben. Habe meinen Namen , Vornamen, Adersse, Tel. Nummer geschreiben und drunter solte ich noch utnerschriben. Habe es auch getan… Da ich mich aber sehr geeilt habe, habe ich auch ncihts gelesen, was es für ein Spiel war, wer verlost das Auto und überhaupt was ich da unterschrieben habe.
Nun sitze ich zu Hause und mache mir Sorgen… könnte das ganze nun irgendwi verwendet werden oder meine daten an irgendjemanden gegeben werden und überhaupt ob es illegal sein könnte?
normalerweise lese ich immer durch, wenn ich etwas unterschreibe, aber heute habe ich es nicht getan…
ich würde mich freuen, wen mich jemand beruhigen könnte.
Danke im Voraus!

Sorry. Ich kann Dir leider keine genaue Auskunft geben, ohne zu wissen worüber ich eine Auskunft geben soll.

Hallo Silvochka,

wenn du deine Kontonummer nicht weiter gegeben hast kann da eigentlich nicht allzu viel passieren.
Ich vermute, dass du dein Einverständnis dafür gegeben hast, dass man dich anrufen oder dir Werbung schicken darf (ist natürlich ohne das Formular zu kennen schwierig einzuschätzen). Das schlimmste was dir da passieren kann, ist dass du evtl. Werbeanrufe oder Werbebriefe erhältst. Da kannst du aber jederzeit widersprechen. Schau mal unter http://www.ichhabediewahl.de/ nach. Da steht ziemlich gut beschrieben was erlaubt ist und es gibt es eine Robinson-Liste in die du dich eintragen kannst.
Falls es irgendetwas anderes war, was du unterschrieben hast, hast du aber auch immer noch ein gesetzliches Widerspruchsrecht wenn das was kommen sollte.
Hoffe, dass beruhigt dich ein wenig.
Beste Grüße
Ulliyo

Hallo,

vermutlich haben Sie Ihre Einwilligung erteilt, per Telefon, E-Mail und Post werblich angesprochen zu werden. Bei seriösen Gewinnspielen dieser Art gibt es einen Abschnitt zum mitnehmen, auf dem die Adressdaten des Gewinnspielveranstalters stehen, so dass ein Widerruf der Einwilligung bzw. eine Werbewiderspruch gemäß § 28 Abs. 4 BDSG leicht möglich ist. Sind keine deratigen Kontaktdaten vorhanden, sehe ich leider nur zwei Möglichkeiten: a) Sich noch einen Flyer geben lassen, diesmal ihn aber nach Hause nehmen oder b) warten, bis die erste Werbung kommt und dann Auskunft über die Herkunft der Daten gemäß § 34 BDSG verlangen.

Freundliche Grüße,

W.H.

Vielen Dank, Ihre Antwort hat mich beruhigt.
Mit freundlichen Grüßen
L.N.

Vielen Dank, nun kann ich ruhig schlafen

Salve,
da Sie Ihre Adresse (Daten) freiwillig abgegeben haben, können Sie sich nur an den Datenerheber (Mann mit dem Flyer) oder seine Firma wenden.
Ich hoffe Sie wissen noch, wer es war, dem Sie die Daten gaben. Dann können Sie die Datenangabe schriftlich widerrufen §28 Abs. 4 BDSG.
Da Sie nicht durchgelesen haben, wofür die Daten verwendet werden, kann es sein, dass die Adresse verwendet wird bei dem Unternehmen, das das Preisauschreiben durchgeführt hat und / oder verkauft wird und Sie künftig mehr Werbung usw. bekommen. Welche Folgen das noch hat, weiß ich nicht, da Sie den Inhalt des Flyers nicht mitgeteilt haben.

I’m sorry: Merke: Alles was man geschenkt bekommt, muß man sich vorher verdienen; das gilt besonders bei Gewinnspielen.

Gruß

hallo, grundsätzlich kann ich Sie nicht beruhigen, da Sie möglicherweise einen Vertrag über ein Auto unterschrieben haben. Ich gehe aber nicht davon aus. 'Was kann passieren.
Wenn Sie einen Vertrag unterschrieben hätten, dann bei Auftragsbestätigung unverzüglich anfechten. Eher wahrscheinlich ist, dass Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse jetzt irgendwie mit Spam zugemüllt werden. Notfalls E-Mail-Adresse wechseln. Man kann auch den Spam-Filter aktivieren und die E-Mails gleich in den Papierkorb verschieben.
Vielleicht gewinnen Sie ja auch ein Auto.

Gruss Siegfried

Tja da wird demnächst vermutlich ein haufen Werbung ins Haus kommen. Vielleicht sogar Abo unterschrieben?
Datenschutzrechtlich gesehen kann man natürlich deren Löschung beauftragen. Natürlich wenn Post ins Haus kommt einen evtl. Vertrag sofort kündigen mit Grund der Falschberatung od. Täuschung. Auch Böse wird es, wenn die Weitergabe der Daten an Dritte erlaubt wurde, dann ist es sehr schwer seine Daten aus den WerbeKatalogen rauszubekommen. Nunja auf jeden Fall ein Widerruf verfassen, welcher die Nutzung (inkl. Dritter Vertragspartner) der personenbezogenen Daten betrifft.

Ansonst abwarten und Teetrinken. Man kann erst was machen wenn die Post kommt.

Leider kann ich keine juristisch exakte Aussage über Vertragsrecht geben.

Hallo Silvochka,

ganz ehrlich: ohne zu wissen, WAS Sie unterschrieben haben und WELCHE Institution dahinter steht - wie soll man Sie da beruhigen?

Sie können nur abwarten, was passiert, da Sie sich nicht mal gemerkt haben, von WEM der junge Mann geschickt wurde und Sie offensichtlich auch keinen Durchschlag bekommen haben.

Was kann passieren?

Dass Sie irgendwelche Abo’s bekommen, Waren und Leistungen geliefert oder zukünftig mit Werbung zugeschmissen werden.

Bei (in diesem Fall anfechtbaren) Warenverkäufen, können Sie davon zurücktreten, Werbung können Sie nach den §§ 34 und 35 BDSG widersprechen.

Ob Ihre personenbezogenen Daten weitere (illegale) Verwendung finden, kann niemand wissen; ist bei so einer Vorgehensweise wie von Ihnen beschrieben aber wahrscheinlich.

Auch hier müssen Sie zunächst abwarten und dann reagieren (s.o.).

Für die Zukunft: erst lesen, dann nach Durchschlag fragen, dann ggf. unterschreiben. Niemand - ich wiederhole - NIEMAND hat heute irgendetwas zu verschenken!!!

Also lassen Sie sich - auch bei Haustürgeschäften - niemals unter Druck setzen!

Sorry, aber so ist die (Rechts-)Lage. Wappnen Sie sich und lassen Sie die Sache an sich herankommen. Wenn wir mehr wissen, können Sie gerne wg. weiterer Unterstützung noch mal direkt anfragen.
Gruß
FG

keine Sorge!
egal, was du unterschrieben hast, du kannst es wieder korrigieren.

Sollte dir jetzt Werbung zugeschickt werden, kannst du den Absender anschreiben und nach § 34 BDSG Auskunft verlangen, welche Daten er von dir und woher er sie hat.
Du kannst eine mögliche Zustimmung zur Werbung auch mit Wirkung für die ZUkunft widerrufen.
Solltest du auf der Straße angesprochen worden sein und etwas bestellt / gekauft haben, wäre evtl, auch ein Widerruf möglich, nachdem die Ware geliefert wurde.

Also: entspannen und beim nächsten Mal vorher lesen, um was es geht oder fragen, ob du es mitnehmen und per Post senden kannst…
LG
Rudi

Hallo Silvochka,

nun, da bleibt nur zu hoffen, dass mit der Unterschrift kein Vertragswerk unterschrieben wurde. Man sollte doch wirklich - und gerade auf der Strasse - alles durclesen bevor mann Unterschreibt.
Gewinnspiele, wer hat denn heute noch was zu verschenken?
So, genug gepredigt.
Sollte diesbezüglich irgendwas ins Haus kommen bleibt immer noch der gesetzliche Widerspruch, welcher fristgerecht einzulegen ist.

Der Datenschutzbeauftragte

Hallo,
also normalerweise ist ein Rücktritt vermutlich möglich, wenn ein Kauf so abgeschlossen wurde (bin aber kein Jurist), wie beschrieben. Nur sollte man NIE NIE NIE etwas unterschreiben, wenn man nicht mal eine Kopie davon kriegt. deshalb kann ich leider nicht vollständig beruhigen, sondern man muss abwarten, ob irgendetwas mit der Post kommt.

Ein Trick, den ich bei aufdringlichen Verkäufern schon selbst verwendet habe ist, einen Kunstnamen und eine Adresse zu verwenden, die es sicher nicht gibt.

nun hoffe und wünsche ich, dass es doch nur ein harmloses gewinnspiel war, bei dem man zwar nichts gewinnt, aber dafür werbung kriegt, weil man unterschrieben hat, dass man zustimmt, „auch von befreundeten firmen“ werbung zu bekommen…

lg
mike

Guten Abend,

Habe meinen Namen ,
Vornamen, Adersse, Tel. Nummer geschreiben und drunter solte
ich noch utnerschriben. Habe es auch getan…

Ich kann nicht hellsehen, weiß daher natürlich nicht, was das wohl für eine Aktion war. Im schlimmsten Fall war es ein Kaufvertrag oder Abo, im besten Fall wirklich ein Gewinnspiel und nun kommt nur ein bißchen mehr Werbung…

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan

„ich muss aber den Zettel ausfühlen und unterschreiben“ auf keinen Fall mußt Du Angaben machen!
Es bleibt nur schriftlich per Einschreiben den Widerspruch umgehend an den Vertragspartner geltend zu machen.
Viel Erfolg!
Thomas

Zum einen muß man mmit seiner Unterschrift aufpassen, was man damit signiert. Zum anderen könnte das Haustürgeschäft angewendet werden:
Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, steht nach § 312 Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB oder ein Rückgaberecht gemäß § 356 BGB zu. Diese Rechte sind fristgebunden; die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen

Schreiben Sie die Firma an und lassen Sie sich darstellen, was mmit Ihren Daten passiert ist.

Also - aufpassen