Autohändler- Garantie

Hallo.
Nehmen wir folgenden Fall an:
X kauft einen Gebrauchtwagen für 6000 €.
Das Fahrzeug ist frisch TÜVabgenommen. TÜV- Gebrauchtwagenzertifikat wurde erstellt und das Fahrzeug bis auf kleine Lackschäden als einwandfrei bezeichnet.
Nach 3 Wochen treten Fahrgeräusche auf.
Das Radio geht immernochnicht.
Nach 5 Wochen ist der Wärmetauscher der Heizung defekt, das Fahrgeräusch war das defekte Motorlager.
Nach 6 Wochen tritt ein Motorschaden auf, das Fahrzeug muss abgeschleppt werden.
Bis zu diesem Schaden sind X (aufgrund Cargarantie), ohne die Abschleppkosten und die für den Motor schon Kosten von, sagen wir 600€ entstanden.
Der Händler weigert sich beharrlich, die Kosten zu übernehmen und bietet an, nur gebrauchte Teile unter Ausschluß der Garantie für Einbau und Ersatzteile, kostenlos in der eigenen Werkstatt einzubauen.

Eure Meinung bitte!

Lieber Gruß Anja

Hi,

das leidige Thema: Garantie oder Gewährleistung?

X kauft einen Gebrauchtwagen für 6000 €.

IdR wird die Gewährleistung ausgeschlossen, das würde ich gerade in
dem Fall annehmen, da hier wohl eine Garantie (bestimmte) übernommen
wurde. Also hat man lediglich Rechte aus der Garantie (so denn eine
vereinbart wurde) und ohne diese Bestimmungen zu lesen kann man keine
Angaben machen.

Der Händler weigert sich beharrlich, die Kosten zu übernehmen
und bietet an, nur gebrauchte Teile unter Ausschluß der
Garantie für Einbau und Ersatzteile, kostenlos in der eigenen
Werkstatt einzubauen.

Versteh ich nicht. Also gibt es wohl eine Garantie, diese umfaßt aber
keinen Einbau von Neuteilen. Das ist durchaus möglich.
Einzelfallprüfungen solcher Art übernimmt gerne jeder Rechtsanwalt
vor Ort.

Mfg vom

showbee

Hallo showbee.

Versteh ich nicht. Also gibt es wohl eine Garantie, diese
umfaßt aber
keinen Einbau von Neuteilen.

Doch das tut sie.
Aber:
Die Cargarantie übernimmt die Kosten für die Neuteile Kilometerstandabhängig.
Beim derzeitigen Kilometerstand hieße das, daß X 40% der Ersatzteilkosten selber tragen muss.
Daher auch die 600€, die bisher schon angefallen sind.
X sieht aber halt nicht mehr ein immer mehr Geld in das Auto zu stecken, da es ihm ja als einwandfrei übergeben wurde.
Gruß Anja

Hallo,

Daher auch die 600€, die bisher schon angefallen sind.
X sieht aber halt nicht mehr ein immer mehr Geld in das Auto
zu stecken, da es ihm ja als einwandfrei übergeben wurde.

jetzt wirds klar! Immerhin hat nicht jeder Leser hier auch schon eine
solche „Cargarantie“ Marke Eigenbau gesehen. Nun gut, wenn man die
Garantie nicht mehr mag, dann muss man prüfen, ob gesetzliche
Gewährleistungsansprüche bzw. ein Anfechtungsrecht wg. arglistiger
Täuschung besteht. Ich tendiere wie gesagt darauf, dass die
Gewährleistung ausgeschlossen wurde und im Gegenzug eben die Garantie
eingeräumt wurde. Wenn man dann nicht eine Täuschung („Beschiss“)
nachweisen kann ist es Essig. Das ist eben die Krux mit
Gebrauchtwagen.

Mfg vom

showbee

1 Like

Hallo showbee.
Soweit kann ich ja folgen.
Aber wo liegt exakt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Ich dachte immer, daß das das gleiche sei.
Gruß Anja

Aber wo liegt exakt der Unterschied zwischen Garantie und
Gewährleistung? Ich dachte immer, daß das das gleiche sei.

FAQ:1152

Danke! O.w.T.
.

Hallo,
Händler können die Sachmangelhaftung nicht ausschließen, allenfalls bei Gebrauchtwaren - also auch Gebrauchtwagen - auf ein Jahr verkürzen. Dies muss aber ausdrücklich vereinbart werden.

Selbst wenn man einen Kaufvertrag unterschrieben hat in dem drin steht, dass eine Gewährleistung des Händlers ausgeschlossen ist und z. B. statt dessen eine Versicherung für Garantiefälle eintritt, ist dieser Passus bezüglich des Gewährleistungsausschlusses hinfällig.

Du hast also mindestens innerhalb eines Jahres die ganz normalen Sachmangelhaftungsansprüche gegenüber dem Händler. Da du dich nach deiner Schilderung noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf befindest, müsste jeweils der Händler beweisen, dass Schäden die du nun reklamierst nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. Das wird er vielleicht nun auch erst mal behaupten, aber beweisen wird er es kaum können. Damit müsstest du gute Chancen haben deine Ansprüche gegen den Händler geltend zu machen.

Gruß
Werner

Hallo,

IdR wird die Gewährleistung ausgeschlossen, das würde ich
gerade in dem Fall annehmen, da hier wohl eine Garantie (bestimmte)
übernommen wurde.

Ein Händler kann die Gewährleistung ausschließen, wenn er stattdessen eine eingeschränkte Garantie gibt? Ich dachte, das ginge gar nicht, wenn es um den Verkauf an einen Endverbraucher geht? Nur eine Einschränkung der gewährleistungspflicht auf ein Jahr (weil Gebrauchtfahrzeug) ist hier doch möglich. Oder was habe ich da falsch verstanden?
Gruß
loderunner