Hallo.
Nehmen wir folgenden Fall an:
X kauft einen Gebrauchtwagen für 6000 €.
Das Fahrzeug ist frisch TÜVabgenommen. TÜV- Gebrauchtwagenzertifikat wurde erstellt und das Fahrzeug bis auf kleine Lackschäden als einwandfrei bezeichnet.
Nach 3 Wochen treten Fahrgeräusche auf.
Das Radio geht immernochnicht.
Nach 5 Wochen ist der Wärmetauscher der Heizung defekt, das Fahrgeräusch war das defekte Motorlager.
Nach 6 Wochen tritt ein Motorschaden auf, das Fahrzeug muss abgeschleppt werden.
Bis zu diesem Schaden sind X (aufgrund Cargarantie), ohne die Abschleppkosten und die für den Motor schon Kosten von, sagen wir 600€ entstanden.
Der Händler weigert sich beharrlich, die Kosten zu übernehmen und bietet an, nur gebrauchte Teile unter Ausschluß der Garantie für Einbau und Ersatzteile, kostenlos in der eigenen Werkstatt einzubauen.
Eure Meinung bitte!
Lieber Gruß Anja