Autohändler geben keine Gewährleistung auf alte Gebrauchte (Export)?

Hallo!
Ich erlebe immer öfter dass Händler keine Gewährleistung geben wollen auf Gebrauchte um die 15 Jahre alt.

z.B. bekomme ich Antorten wie :
„Aufgrund der strengen gesetzlichen Gewährleistung verkaufen wir das Auto ausschließlich an Gewerbekunden oder für den Export.“

Bei mir stand schonmal in einem Gebrauchtwagen-Vertrag, dass das Auto nur für Export ist. Der Händler: Nee bei dem Alten geb ich keine Garantie/Gewährleistung mehr.

Ist sowas üblich/gängige Praxis ?
Da ich bisher nur alte Autos gekauft habe, vermute ich dass Händler nur bei solchen keine Gewährleistung geben wollen - und sowas in den Vertrag zu schreiben scheint ein Weg zu sein die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen ?
Ist das so??

Wenn ja, was soll man da machen? Der Händler entscheidet doch unter welchen Bedingungen er das Auto verkauft.
Also: Hinnehmen oder lassen? (Und warum nicht kaufen, wenn ein Angebot hier günstier ist als von einem Privatmann?)

m.f.G.

Hallo,

vor allem ist der Versuch, mit der Begründung die Gewährleistung auszuschließen, unwirksam.

Der Gesetzgeber hat da ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Der Verkäufer kann insofern alles mögliche im Kaufvertrag ausschließen, nur ist das halt dann nicht wirksam, wenn es den gesetzlichen Regelungen zuwiderläuft.

Gruß
C.

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Wenn ein gewerblicher Händler einen Gebrauchtwagen an eine Privatperson („Business to Customer“, kurz B2C) verkauft, sieht der Gesetzgeber eine Gewährleistung vor, auf die nicht wirksam durch einzelvertragliche Regelungen verzichtet werden kann.

Daher ist die Formulierung

etwas irreführend. Es klingt so, als könnte sich der Händler aussuchen, ob er Gewährleistung gibt oder nicht. Das kann er aber bei B2C Verträgen nicht. Diese Unklarheit wird hier nochmal deutlicher

Ob der Händler eine Garantie gibt, kann er sich natürlich aussuchen. Aber ob er eine Gewährleistungspflicht zu erfüllen hat, eben nicht!

Dann soll er eben nur an Gewerbekunden verkaufen. Aber bei einem B2C Geschäft kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, auch nicht dadurch, dass im Vertrag steht, dass der Privatkunde das Auto kauft mit der Absicht, es anschließend zu exportieren bzw. ins Ausland weiterzuverkaufen.

Die Frage ist aber, ob der Verkäufer die Unternehmereigenschaft prüfen muss - oder ob sich ein Privatkunde mit der Unterschrift unter „ich kaufe gewerblich“ an diese Aussage gebunden ist und dadurch seine Verbraucherrechte verliert.

Die andere Variante ist, das Fahrzeug als „zum Ausschlachten, defekt“ zu verkaufen. Dann ist eine Sachmängelhaftung stark eingeschränkt - eben auf die Tatsache, dass man dann kein fahrbereites Fahrzeug erwarten kann. Ich meine aber, dass es dazu ein Urteil gab: Jemand verkaufte fahrbereite, zulassungsfähige Fahrzeuge zu entsrprechenden marktüblichen Preisen als „Schrottfahrzeug zum Ausschlachten“. Das fand das Gericht nicht schlüssig und sah darin eine Umgehung der Sachmängelhaftung - weil der Preis und die sonstige Aufmachung so gar nicht zum „offiziellen“ Zustand / Verwendungszweck passte.

Klar ist: Wenn ich ein Schrottfahrzeug zum Ausschlachten / zum Export kaufe und dafür auch einen entsprechenden Schrottpreis bezahle, dann ist die vereinbarte Beschaffenheit eben „Schrott“ - und nur wenn die Sache von dieser vertraglichen festgehaltenen Beschaffenheit abweicht, könnte man sich Gedanken über „liegt ein Sachmangel vor“ machen.

Hallo.
Ich sehe hier erst einmal eine völlig falsche Denkweise.Ich kaufe mir auch immer sehr alte Schüsseln, weil ich den ganzen Elektronik-Mist nicht mag. Aber das ist Nebensache. Wenn ich ein Auto kaufe, dann schaue ich mir das vorher genau an. Ok, ich bin vom Fach und kann beurteilen ob ein Auto gut oder schlecht ist. Wenn du in einem seriösen Autohaus einen Gebrauchten kaufst, brauchst du dir um Gewährleistung keine Sorgen machen.
Wenn du aber von privat oder von einem Fähnchenhändler kaufst, solltest du jemanden dabei haben, der sich auskennt. Möglichkeit 2 ist, mach die Probefahrt mit dem Wagen direkt zum TÜV und sag denen, dass du beabsichtigst das Auto zu kaufen und sie bitte genau hinsehen sollen. Möglichkeit 3, fahre während der Probefahrt in eine KFZ-Werkstatt (am besten eine, die der Marke entspricht) und lass es dort durchchecken. Kostet zwar ein bissel was, aber dann bist du auf der sicheren Seite. Später beim Verkäufer Mängel anprangern, vielleicht sogar mit Anwalt… . Das kommt dich alles teurer. Von der Zeit und den Nerven gar nicht zu sprechen.
Gruß

OK.
Also das heißt Gewährleistung auch wenn Export im Vertrag steht.
Außer es steht da: Schrott/zum Ausschlachten/Defekt.

Kann es sein das manche mit solchen Floskeln den Kunde Glauben machen wollen, er hätte keine Gewährleistung? Auf das er dann später auch nicht angeschissen kommt (weil er einfach unwissend ist) ?

@ Paelzer
Guter Tipp.
Ich hab bisher schon viel von Privat gekauft. Nicht vom Fach aber mehr mach ich auch nicht als schaue nach :
Ölverlust vor allem vom Getriebe/Antriebswellen/Bremse/Lenkung/ungewöhnliches beim Fahren/Ruckeln beim Gasgeben/Kupplung noch gut? usw…
Ich war beim Kauf noch nie in einer Werkstatt, Ich trau mir das halt soweit einigermaßen zu…

Und wenn nach Kauf nach 30 Min fahren die Steuerung aufleuchtet oder Airbag oder nach 1h Autobahn das ganze Öl verbrannt ist - das alles kann eine Werkstatt ja auch nicht sehen oder?
Die können ja auch nicht in den Motor oder die Elektronik-Teile reinschauen…

Ist nicht einfach. Bei merkwürdigen Motorgeräuschen im Stand fehlt mir halt das Wissen, wenn da was komisch ist und ich nicht einschätzen kann, ob es die Ventile sind oder ob das normal ist… Lass ich die Finger davon.
Schleim im Öl gibts auch oft. Und kann mir eine Werksrtatt dann mit Sicherheit schon sagen das NICHT nicht die ZKD ist?
Gut Fehler auslesen können Sie das kann ich nicht…

Und dann komm ich von der Werkstat und sage zum Händler die ZKD ist kaputt, gehen Sie mal gleich 700€ runter. Und da sagt der Händler: NEIN! (Und wartet auf den nächsten dümmeren Kunden ders vielleicht nicht merkt). Dann hab ich Werkstatt bezahlt und der Händler will nicht vom Preis eintsprechend runter. :slight_smile:

Darüber muss man sich generell keine Sorgen machen, weil die einfach da ist. Gesetzlich vorgeschrieben.

Und die Behauptung, ein Fahrzeug weise keine Mängel aus, wenn es von einem seriösen Autohaus kommt oder von einem Experten begutachtet worden ist, geht völlig an der Sache vorbei. Der Gesetzgeber hat die Gewährleistung nebst Beweislastumkehr ja nicht eingeführt, weil es so viele unseriöse Händler und Hersteller gibt, sondern weil er will, dass der Kunde rechtlich so gestellt wird, als habe er beim Kauf ein mangelfreies Produkt erhalten, was ja wohl auch das ist, was man erwarten kann.

Auch fabrikneue PKW, Uhren oder Hosen von den allerbesten Markenherstellern können produktionsbedingte Mängel aufweisen und natürlich kann auch der beste Gebrauchtwarencheck des ADAC oder eines Autohändlers den Kunden nicht mit absoluter Sicherheit davor bewahren, dass 50 Kilometer nach Verlassen des Autohauses irgendeine Komponente den Geist aufgibt und im Gesichtsfeld des Fahrers das große Blinken beginnt.

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Ja kann man. Per Co2 Test im Kühlwasser.

In dem Fall sieht das man schon am Auspuff. Voll auf´s Gas treten und schauen, was hinten raus kommt. Blau bis Schwarz, verbrennt öl. Weiß, Wasser wird Verbrannt. ZKD.

Richtig. Aber du hast dir einen Haufen Ärger erspart.
Gruß

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